Hallo,
ich habe gehört, dass man sich beim zuständigen Landgerichtspräsidenten (?) über Inkassounternehmen beschweren kann. Ich würde das gerne (sogar SEHR gerne) tun.
Mal eineige Fragen vorab:
Welcher Landgerichtspräsident ist zuständig? Wie bekomme ich das raus (Deckungsgleich mit den Bundesländern??)
Bringt das was? In welchen Fällen kann/sollte man sich (nicht) beschweren.
wie hoch sind die Hürden hinsichtlich Belegbarkeit der Vorgänge?
Kann einem da irgendein Strick draus gedreht werden? Verleumdung usw…wenn man sachlich bleibt?
Was macht der Landgerichtspräsident, wen er eine Beschwerde bekommt? Ist das Verfahren formalisiert?
Danke und Grüße!