Beschwerde über Inkassounternehmen

Hallo,

ich habe gehört, dass man sich beim zuständigen Landgerichtspräsidenten (?) über Inkassounternehmen beschweren kann. Ich würde das gerne (sogar SEHR gerne) tun.
Mal eineige Fragen vorab:
Welcher Landgerichtspräsident ist zuständig? Wie bekomme ich das raus (Deckungsgleich mit den Bundesländern??)
Bringt das was? In welchen Fällen kann/sollte man sich (nicht) beschweren.
wie hoch sind die Hürden hinsichtlich Belegbarkeit der Vorgänge?
Kann einem da irgendein Strick draus gedreht werden? Verleumdung usw…wenn man sachlich bleibt?
Was macht der Landgerichtspräsident, wen er eine Beschwerde bekommt? Ist das Verfahren formalisiert?

Danke und Grüße!

Hi!
*schluck* Was hat ein LG-Präsident mit einem Wirtschaftsunternehmen wie einer Inkassogesellschaft (IKG) zu tun!?

Wer kontrolliert eine IKG? Gibt es eine Kammer!? IHK?!?

Kann es sein, dass es sich statt der IKG um eine/n Gerichtsvollzieher/in handelt!?
DANN wäre eine „Dienstaufsichtsbeschwerde“ angebracht, zuständig dann der Amtsgerichts-Direktor oder -Präsident.
Quelle: http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu…

MfG, Jogi

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Hallo,

ich finde die Seite mit der " Anleitung" im Netz nicht mehr. Aber google mal „landgerichtspräsident inkasso beschwerde“. Das ist wohl die Aufsichtsbehörde.

Grüße,

samson

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Hallo,

Inkasso-Unternehmen benötigen eine Zulassung durch das Amtsgericht an ihrem Sitz.Auf Anfrage muss das Jeweilige Inkasso-Unternehmen eine Kopie
dieser Zulassung übersenden.

Man sollte allerdings nicht selber,sondern über Verbraucherzentrale,
Schuldnerberatung oder Rechtsanwalt gegen „unseriöse“ Inkasso-Büros
vorgehen,da diese in der Regel über „Haus-Anwälte“ verfügen.

mfg

BaFin u. Bundesverband
Hallo,

das eine Beschwerde bei Gericht möglich sei, ist mir neu. Da können Dir andere hier wohl eher antworten.

Meines Wissens liegt die Zuständigkeit für Inkasso-Unternehmen bei der BaFin. Dies bedeutet, dass Beschwerden auch dorthin zu richten wären:
http://www.bafin.de
Erwarte aber nicht zuviel und vor allem nicht zu schnell. Die BaFin gilt als personell unterbesetzt…

Es gibt auch noch den Verband der Inkassounternehmen, mit einer eigenen Schlichtungs- und Prüfungsstelle. Falls das betroffene Unternehmen dort Mitglied ist, kann man es ja mal dort versuchen. Allerdings schätze ich die Chancen dort geringer ein, da es sich ja um die eigene Interessenvertretung handelt. So nach dem Motto mit den Krähen und dem Auge…

Verleumdung könnte ja nach meiner juristischen Laienmeinung nur unterstellt werden, wenn Die Person Ihre sachlichen (!!!) Vorwürfe nicht belegen kann.

Gruß Steffen B.

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Hallo Ralf,

also ich weiss nicht genau, was an meiner Frage unverständlich sein sollte…es ist tatsächlich so, dass der LG-Präsident die zuständige Aufsichtsbehörde ist, dass wollte ich mit dem „googlen“ sagen, da man durch die Begriffe auf der ersten Ergebnisseite sieht, das es so ist.
Einen Verhau kann ich in meiner Frage nicht erkennen. Jemand der sich damit schon mal befasst hat („Experte“), sollte damit ohne Probleme klarkommen. Dennoch: Vielen Dank für die Antworten!
Aus dem oben gesagten sollte sich also schon ergeben: Nein, du darfst mich nicht als Beispiel verwenden, auch wenn ich gerne geholfen hätte…:wink:

Grüße!

Hi,

ich finde die Seite mit der " Anleitung" im Netz nicht mehr.
Aber google mal „landgerichtspräsident inkasso beschwerde“.
Das ist wohl die Aufsichtsbehörde.

Du möchtets etwas wissen, stellst eine unverständliche Frage
und schlägst einem Antworter, der sich ernsthaft bemüht, den
Verhau zu entwirren, allen Ernstes vor, er solle einer Quelle
hinterhersuchen, die Du verschlampt hast?!? Darf ich Deinen
Beitrag als Musterbeispiel für mein demnächst erscheinendes
Buch „Dumm und frech im Internet“ verwenden?

Gruß Ralf

1 Like

Hallo,

Hallo,

es geht nicht um tatsächlich „unseriöse“ Praktiken wie man sie ab und an im TV sieht. Es geht um ein großes Unternehmen der Branche, die ein bisschen geschlampt haben, was unglaublich genervt hat.

Grüße!

Inkasso-Unternehmen benötigen eine Zulassung durch das
Amtsgericht an ihrem Sitz.Auf Anfrage muss das Jeweilige
Inkasso-Unternehmen eine Kopie
dieser Zulassung übersenden.

Man sollte allerdings nicht selber,sondern über
Verbraucherzentrale,
Schuldnerberatung oder Rechtsanwalt gegen „unseriöse“
Inkasso-Büros
vorgehen,da diese in der Regel über „Haus-Anwälte“ verfügen.

mfg

Hallo,

wenn Du ein in HH ansässiges Unternehmen meinst,so ist das in der Regel
keine „Schlamperei“,sondern volle Absicht…
Genau aus diesem Grunde sollte jeder Betroffene sich an eine Schuldnerberatung/Verbraucherzentrale oder Anwalt wenden.
Diese kennen die Branchenüblichen Praktiken und können daher
sehr gezielt auf das Inkassounternehmen zugehen.

„Otto Normalverbraucher“ (zumal als betroffener Schuldner) hat dafür
meisten weder die entsprechenden Informationen noch was viel wichtiger ist,die entsprechenden Kenntnisse um mit dem Unternehmen umzugehen.

mfg