Beschwerde über besuch vom vermieter

hallo,

ich bin seit drei jahren mit meinem freund zusammen. und ich bin auch des öfteren bei ihm. mal für drei tage oder mal für ne woche oder so. jetzt kam vorgestern sein vermieter zu ihm und sagte das er ja nichts gegen den besuch meines freundes hätte. ab und zu wäre es ja in ordnung das er besuch empfängt aber nicht ständig. und damit kommt er erst jetzt nach drei jahren. ich mein darf er das einfach so???und ich bin niemals 6 wochen am stück bei ihm. danke für eure antworten

anna

hallo,
da kann der VM nix dran machen…Besuckann man nicht verbieten,also nicht verrückt machen lassen.

lisa

hallo,

danke für die schnelle antwort. hab mir nen bisschen sorgen gemacht, weil der vermieter echt mies sein kann…

hallo,

danke für die schnelle antwort. hab mir nen bisschen sorgen
gemacht, weil der vermieter echt mies sein kann…

hi
gerne, aber keine Panik, der meint, weil ihr jung und " unerfahren "( meint er )könnte er machen was er will…

lisa

Moin!

Lesen Sie bitte das hier zu Ihrer Frage:
http://www.schoenheitsreparaturen.de/mietrecht/mietr…

Gruß
MK

Auszug aus dem Vermieterbund

Mieter dürfen in ihrer Wohnung so oft und so viel Besuch empfangen, wie sie wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hier um Herren- oder Damenbesuch handelt, wie lange der Besuch bleibt, ob er regelmäßig oder unregelmäßig kommt, all das geht den Vermieter nach Informationen des Deutschen Mieterbundes nichts an. Klauseln im Mietvertrag, die ein Besuchsverbot aussprechen oder Einschränkungen dieses Besuchsrechts vornehmen, sind regelmäßig unwirksam. Der Vermieter darf den Mieterbesuch auch nicht dadurch verhindern, dass er von seinem „vermeintlichem“ Hausrecht Gebrauch macht und dem Besucher das Betreten des Hauses verbietet.
Gleichgültig, ob im Mietshaus ein Hundehaltungsverbot besteht oder nicht, der Mieter darf auch Besuch empfangen, der einen Hund mitbringt.

Nur ausnahmsweise kann der Vermieter „Hausverbot“ für einen Besucher verhängen. Beispielsweise dann, wenn der Besucher in der Vergangenheit wiederholt Ruhestörungen begangen hat oder Gemeinschaftsräume wie Treppenhaus, Flur, Keller usw. beschädigt hat.

Besucher dürfen selbstverständlich auch in der Mieterwohnung übernachten. Sie dürfen auch über längere Zeit hinweg in der Mieterwohnung bleiben. Der Mieter kann seinem Besucher auch Haus- und Wohnungsschlüssel überlassen, und der Besucher darf sich auch bei Abwesenheit des Mieters in der Mietwohnung aufhalten.

Wenn der Besucher allerdings länger als 6 Wochen am Stück in der Mieterwohnung lebt, hat der Vermieter durchaus das Recht nachzufragen, ob der „Besucher“ nicht tatsächlich schon Mitbewohner oder Untermieter geworden ist. In diesen Fällen müsste der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden, der „Besucher“ müsste unter Umständen in die Betriebskostenumlage mit einbezogen werden.

MfG P. Kunze

Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo Anna,

er hat Angst, dass die Nebenkosten für den Aufenthalt von Besuchern den anderen belastet werden.
Beweisen Sie ihm, dass sie keine nennenswerten NK verursachen.

BG
hardy

hallo,

danke für die antwort. mein freund zahlt allerdings pauschal miete.also egal wieviel er verbraucht er zahlt immer die gleiche miete. so steht es im mietvertrag. in der miete is alles drin was man so braucht.

Hallo anna,

Ermitteln Sie die NK :
NK = ( Pauschalmiete ) - ( qm x Grundmiete (ist Miete))

Reden Sie mit dem Vermieter und klären Sie, ob er mit einem temporären NK-Zuschlag für Besuchstage einverstanden wäre.
Pro Tag einen Betrag „X“ dann kann er wieder ruhig schlafen.

BG
hardy

Hallo,

der Vermieter hat keine rechtliche Handhabe erst nach 6 Wochen am Stück kann er rechtliche Schritte unternehmen.( Die auch Erfolg vor Gericht hätten )
Ich würde aber Versuchen mit dem Vermieter zu sprechen und zu einer Einigung zu kommen. Ich hoffe das klappt.
Viel Erfolg
peppi