Beschwerde über besuch vom vermieter

hallo,

ich bin seit drei jahren mit meinem freund zusammen. und ich bin auch des öfteren bei ihm. mal für drei tage oder mal für ne woche oder so. jetzt kam vorgestern sein vermieter zu ihm und sagte das er ja nichts gegen den besuch meines freundes hätte. ab und zu wäre es ja in ordnung das er besuch empfängt aber nicht ständig. und damit kommt er erst jetzt nach drei jahren. ich mein darf er das einfach so???und ich bin niemals 6 wochen am stück bei ihm. danke für eure antworten

anna

du darfst deinen freund genau so wie du ihn jetzt besuchst , weiter besuchen, und auch mehr.

Wie lange darf der Besuch bleiben?

Die Zeiten, in denen im Mietvertrag stand, dass „Damenbesuch um 22.00 Uhr das Haus zu verlassen hat“, sind glücklicherweise vorbei. Der Mieter darf Besuch nicht nur zu bestimmten Tageszeiten, sondern jederzeit empfangen und beherbergen. Der Besuch darf sogar über längere Zeit andauern. Je nach regional unterschiedlicher Auffassung der Gerichte dürfen Besucher zwischen 6 und 8 Wochen bleiben, ohne dass der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden muss.

Etwas anderes gilt nur, wenn schon während dieses Zeitraums ersichtlich ist, dass man den Besuch auf Dauer in die Wohnung aufgenommen hat (der „Besucher“ zahlt Untermiete oder hat die Wohnung sogar übernommen, weil Sie selbst ausgezogen sind; diese Vorgehensweise ist unzulässig --> siehe dazu im Kapitel Untermiete).

Will der Mieter länger als 8 Wochen Besuch in seiner Wohnung beherbergen, sollte er sich mit dem Vermieter ins Benehmen setzen. Jedenfalls dann, wenn der Besuch länger als drei Monate bleibt, hat nach einhelliger Rechtsmeinung der Vermieter ein „Erlaubnisrecht“.