Hallo Marc,
Also, wenn in eurem Mietvertrag steht, dass ihr für die
Hausreinigung Nebenkosten
abführt, ist davon auszugehen, dass ihr das nicht selbst
machen müsst.
Grundsätzlich handelt es sich hier um eine Aufzählung der möglicherweise abzurechnenden Nebenkosten. Eine derartige Aufzählung bedeutet nicht, dass die entsprechenden Kosten tatsächlich entstehen oder durch Dritte zu erbringen sind. Denkbar ist durchaus, dass Mieter, um Kosten zu sparen, Leistungen selbet erbringen. In der Hausordnung ist dann jedoch zu klären, wer die Reinigungsarbeiten vornimmt. Will der Vermieter die Hausordnung ändern, bedarf es der Zustimmung der Mieter. Kommt ein Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, muss er , bevor der Vermieter eine Fremdfirma einsetzt, zuvor abgemahnt und auf die Folgen der Fremdvergabe hingewiesen werden. Die Höhe der Vorauszahlung sagt nichts aus über die tatsächlich anfallenden Kosten. Die Vorauszahlungen sollen jedoch nach Möglichkeit den tatsächlichen Verhältnissen angepasst sein.
Das würde
ich insoweit auch so sehen. Etwaige Hausordnungen, die etwas
anderes vorsehen
gelten nur, falls sie ausdrücklich durch den Vertrag mit
aufgenommen worden sind.
Also nicht einfach darauf verweisen lassen.
Gut, einmal unterstellt, man verfährt in der Praxis so. Die anderen Mieter putzen selbst. Ein Mieter sieht das nicht ein, weil er in seinen Vorauszahlungen davon ausgeht, irrig oder aus anderen Gründen, er habe selbst nichts zu tun, würde ich als Vermieter dann eben für diesen Einzelfall eine Putzfrau anstellen und wenn hier nur 10 @ pro Stunde vergütet werden, trägt dieser Mieter alleine die Kosten zzgl. den Versicherungsbeiträgen. Die Kosten werden dann am Jahres ende abgerechnet und da die 90 € nur Vorauszahlungen sind, werden eben dann Mehrkosten anfallen. Die Frage, die sich hier stellt ist, ob dem Mieter vom Vermieter zugesagt wurde, dass er nicht putzen muss.
Rechtlich ist das also nicht so das Problem, aber konkret ist
es schon schwierig.
Denn Du/ihr müsst herausfinden wer euch angeschwärzt hat
was ämdert das an der Meinung unseres Users, dass er nicht zu putzen hat ?
und
dann baldmöglichst
Kontakt mit den anderen Mietern herstellen und euch
unterhalten (wie war´s
früher? warum jetzt auf einmal so´n Ärger?) und denen
klarmachen, dass ihr nicht
mitputzen müsst.
Gut, dann muss der Mieter dem Vermieter mitteilen, dass er nicht gewillt ist, die Arbeiten selbst durchzuführen und alleine für ihn Reinigungspersonal zu beauftragen ist. Ich weiss nicht, ob ob diesem Fall unser User noch weiter sich weigern will, die Arbeit selbst auszuführen. In der Praxis würde ich keinem Mieter raten, nur für sich alleine Reinigungspersonal beschäftigen zu lassen. Ausser man hat tatsächlich zuviel Geld. Hier muss man - neben dem Recht - auch den gemeinsamen Hausfrieden und die weitaus hohen Kosten berücksichtigen.
Gruss Günter
Gelingt das nicht, hoffe ich für euch das ihr
keinen
Nachbarschaftsstreit bekommt…
Also raus und das Gespräch gesucht! Ach und noch etwas: im
Zweifel ist nur euer
Vermieter der richtige Ansprechpartner! Was Nachbarn und der
Hausmeister erzählen
interessiert (fast) nicht.
Gruß - Marc