Beschwerde wegen Treppenhausreinigung

Hallo!

Wir haben heute einen Brief von unserem Vermieter bekommen. Es haben sich die
Mitbewohner in unserem 5-Parteien-Haus beschwert weil wir der „unter den
Hausbewohnern abwechselnden Treppenhausreinigung“ nicht nachkommen. Er, unser
Vermieter, könne die Vorwürfe von seiner Seite aus nicht nachprüfen, wir möchten
aber unserer Reinigungspflicht nachkommen.

Zuerst einmal habe ich einen absolut dicken Hals weil es offensichtlich
keiner der Mitbewohner nötig hatte uns persönlich anzusprechen.
Und zweitens steht im Mietvertrag unter Miete und Nebenkosten:

„Neben der Miete sind monatlich zu entrichten für Wasser,…Hausmeister, Haus-
verwaltung, REINIGUNG TREPPENHAUS/AUSSENANLAGEN, Vorauszahlung mtl. 90DM.“

Ich gehe also davon aus das ich mit den Nebenkosten u.a. auch die Reinigung
des Treppenhauses bezahle. Und dann wären wir ja schön blöd wenn wir auch
noch selber jede zweite Woche den Flur wischen würden, oder?

Was ist denn jetzt überhaupt richtig? Ich bin so was von sauer und möchte
in meinem Brass nicht unbedingt übers Ziel hinausschießen. Aber tatenlos alles
hinnehmen möchte ich das auch nicht.

Madita

Hallo Madita!

Also, wenn in eurem Mietvertrag steht, dass ihr für die Hausreinigung Nebenkosten
abführt, ist davon auszugehen, dass ihr das nicht selbst machen müsst. Das würde
ich insoweit auch so sehen. Etwaige Hausordnungen, die etwas anderes vorsehen
gelten nur, falls sie ausdrücklich durch den Vertrag mit aufgenommen worden sind.
Also nicht einfach darauf verweisen lassen.
Rechtlich ist das also nicht so das Problem, aber konkret ist es schon schwierig.
Denn Du/ihr müsst herausfinden wer euch angeschwärzt hat und dann baldmöglichst
Kontakt mit den anderen Mietern herstellen und euch unterhalten (wie war´s
früher? warum jetzt auf einmal so´n Ärger?) und denen klarmachen, dass ihr nicht
mitputzen müsst. Gelingt das nicht, hoffe ich für euch das ihr keinen
Nachbarschaftsstreit bekommt…
Also raus und das Gespräch gesucht! Ach und noch etwas: im Zweifel ist nur euer
Vermieter der richtige Ansprechpartner! Was Nachbarn und der Hausmeister erzählen
interessiert (fast) nicht.
Gruß - Marc

Na, na,

meinst du nicht, du hättest es mal eher mit dem Vermieter klären müssen?
Wie lange wohnt ihr denn schon dort? Ihr habt doch bestimmt einen Putzkalender im Hausflur hängen.
Sprich doch mal mit dem Vermieter - zumindest wegen des Mietvertrags. Eigentlich hättet ihr ja auch bei der Wohnungsübergabe auf die Hausordnung angesprochen werden müssen. Habt ihr euch nicht bei den Nachbarn vorgestellt, auch dort erhält man meist die nötigen Infos.

Alles Gute
Utemaus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Zuerst einmal habe ich einen absolut dicken Hals weil es
offensichtlich
keiner der Mitbewohner nötig hatte uns persönlich
anzusprechen.

Das ist wahrscheinlich noch nichtmal böse Absicht, sondern einfach nur Feigheit. Wahrscheinlich wollte sich keiner als Erbsenzähler outen und als Meckerbolzen dastehen, wenn er bei Dir klingelt und Dich auf Deine Versäumnisse hinweist. Die haben das mal schön den Vermieter machen lassen :smile: Du kannst jetzt aber super bei den Nachbarn punkten, in dem Du einfach mal bei einem dieser Nachbarn klingelst (am besten bei dem, wo Du sicher bist, dass es alle anderen danach auch wissen) und Dich ganz unschuldig nach den Putzgegebenheiten erkundigst und gleichzeitig darauf hinweist, dass du jeden Monat Geld für die Treppenhausrenigung bezahlst, und jetzt schön ganz erstaunt wärst, dass der Vermieter das Geld einkassiert und nichts dafür tut. Dann hast Du wenigstens den selben Weg zurück beschritten :smile:

Und zweitens steht im Mietvertrag unter Miete und Nebenkosten:

„Neben der Miete sind monatlich zu entrichten für
Wasser,…Hausmeister, Haus-
verwaltung, REINIGUNG TREPPENHAUS/AUSSENANLAGEN,
Vorauszahlung mtl. 90DM.“

Und was steht in Deiner Jahresendabrechnung? Ist da eine Position Treppenhausreinigung aufgeführt?

Jens

Hallo

Und zweitens steht im Mietvertrag unter Miete und Nebenkosten:

„Neben der Miete sind monatlich zu entrichten für
Wasser,…Hausmeister, Haus-
verwaltung, REINIGUNG TREPPENHAUS/AUSSENANLAGEN,
Vorauszahlung mtl. 90DM.“

Dies bedeutet nur, dass all jene Kosten, die anfallen können, abgerechnet werden können. Dies bedeutet nicht, dass hier ein Hausmeister oder eine Putzfrau das Treppenhaus reinigt. Da es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt ist wahrscheinlich auch im Treppenhaus ein Reinigungsplan aufgehängt. Was dann in der Auslegung nichts anderes bedeutet als , dass die anfallendne Kosten der Treppenhausreiniguzng von Dir zu tragen sind, wenn Du putzen musst. HInweis noch. Hausverwaltungskosten sind nicht umlagefähig.

Ich gehe also davon aus das ich mit den Nebenkosten u.a. auch
die Reinigung
des Treppenhauses bezahle. Und dann wären wir ja schön blöd
wenn wir auch
noch selber jede zweite Woche den Flur wischen würden, oder?

Erkundige Dich mal, wie die Treppenhausreinigung geregelt ist und für was der Hausmeister da ist. Was treibt der eigentlich ?

Gruss Günter

Hallo Marc,

Also, wenn in eurem Mietvertrag steht, dass ihr für die
Hausreinigung Nebenkosten
abführt, ist davon auszugehen, dass ihr das nicht selbst
machen müsst.

Grundsätzlich handelt es sich hier um eine Aufzählung der möglicherweise abzurechnenden Nebenkosten. Eine derartige Aufzählung bedeutet nicht, dass die entsprechenden Kosten tatsächlich entstehen oder durch Dritte zu erbringen sind. Denkbar ist durchaus, dass Mieter, um Kosten zu sparen, Leistungen selbet erbringen. In der Hausordnung ist dann jedoch zu klären, wer die Reinigungsarbeiten vornimmt. Will der Vermieter die Hausordnung ändern, bedarf es der Zustimmung der Mieter. Kommt ein Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, muss er , bevor der Vermieter eine Fremdfirma einsetzt, zuvor abgemahnt und auf die Folgen der Fremdvergabe hingewiesen werden. Die Höhe der Vorauszahlung sagt nichts aus über die tatsächlich anfallenden Kosten. Die Vorauszahlungen sollen jedoch nach Möglichkeit den tatsächlichen Verhältnissen angepasst sein.

Das würde

ich insoweit auch so sehen. Etwaige Hausordnungen, die etwas
anderes vorsehen
gelten nur, falls sie ausdrücklich durch den Vertrag mit
aufgenommen worden sind.
Also nicht einfach darauf verweisen lassen.

Gut, einmal unterstellt, man verfährt in der Praxis so. Die anderen Mieter putzen selbst. Ein Mieter sieht das nicht ein, weil er in seinen Vorauszahlungen davon ausgeht, irrig oder aus anderen Gründen, er habe selbst nichts zu tun, würde ich als Vermieter dann eben für diesen Einzelfall eine Putzfrau anstellen und wenn hier nur 10 @ pro Stunde vergütet werden, trägt dieser Mieter alleine die Kosten zzgl. den Versicherungsbeiträgen. Die Kosten werden dann am Jahres ende abgerechnet und da die 90 € nur Vorauszahlungen sind, werden eben dann Mehrkosten anfallen. Die Frage, die sich hier stellt ist, ob dem Mieter vom Vermieter zugesagt wurde, dass er nicht putzen muss.

Rechtlich ist das also nicht so das Problem, aber konkret ist
es schon schwierig.
Denn Du/ihr müsst herausfinden wer euch angeschwärzt hat

was ämdert das an der Meinung unseres Users, dass er nicht zu putzen hat ?

und

dann baldmöglichst
Kontakt mit den anderen Mietern herstellen und euch
unterhalten (wie war´s
früher? warum jetzt auf einmal so´n Ärger?) und denen
klarmachen, dass ihr nicht
mitputzen müsst.

Gut, dann muss der Mieter dem Vermieter mitteilen, dass er nicht gewillt ist, die Arbeiten selbst durchzuführen und alleine für ihn Reinigungspersonal zu beauftragen ist. Ich weiss nicht, ob ob diesem Fall unser User noch weiter sich weigern will, die Arbeit selbst auszuführen. In der Praxis würde ich keinem Mieter raten, nur für sich alleine Reinigungspersonal beschäftigen zu lassen. Ausser man hat tatsächlich zuviel Geld. Hier muss man - neben dem Recht - auch den gemeinsamen Hausfrieden und die weitaus hohen Kosten berücksichtigen.

Gruss Günter

Gelingt das nicht, hoffe ich für euch das ihr

keinen
Nachbarschaftsstreit bekommt…
Also raus und das Gespräch gesucht! Ach und noch etwas: im
Zweifel ist nur euer
Vermieter der richtige Ansprechpartner! Was Nachbarn und der
Hausmeister erzählen
interessiert (fast) nicht.
Gruß - Marc

Hallo!
Danke erst mal für die große Resonanz. Sind ja vielfältige Meinungen vertreten.
Vielleicht helfen ein paar zusätzliche Informationen weiter.

Alle 5 Wohnungen sind Eigentumswohnungen. Davon sind 2, unter andern unsere
Wohnung, vom Eigentümer vermietet.
Einen Putzplan oder ähnliches gibt es hier nicht.
Eine Hausordung haben wir beim Einzug und auch später nicht bekommen.
Der Hausmeister wurde seinerzeit mal vom alten „Zausel“ im Erdgeschoß gespielt,
aber der ist schon vor ca. 1,5 Jahren gestorben. Anscheinend kommt ab und zu
mal ein Bekannter der alten „Zauselin“ um die Grünflächen etwas in Ordnung
zu halten. Aber ansonsten ist kein Hausmeister zu erkennen.
Der müßte dann ja auch wohl dagegen vorgehen das zum Beispiel der Flur im Erd-
geschoß als auch der Flur im 1.Stock nicht mit Fahrräder und Kinderwagen-bzw.
spielzeug vollgestellt wird. Wogegen wir bis jetzt auch nichts gesagt haben
obwohl es jedesmal ein Akt ist wenn man sein Rad in den Keller bringen will.

Eigentlich wollen wir ja nur in Ruhe gelassen werden. Wir sind davon ausgegangen
das wir für Reinigung bzw. Hausmeister zahlen und somit nichts mehr damit zu
tun haben. Wenn dem nicht so sein sollte, o.k. Aber ich hab kein Bock darauf
wenn ich jetzt doch wische, das die A…geigen sich auf die Schulter klopfen
so nach dem Motto „…jetzt haben wir es denen aber gezeigt…“
Ich möchte die Sache wenigstens von meinem Vermieter geklärt und bei den lieben
Mitbewohnern erklärt wissen. Kindergarten hin oder her, aber ich laß mir nicht
alles gefallen. Und schon garnicht wenn man gerade aus dem Urlaub wiederkommt
und als erstes dieses Schreiben im Postkasten hat. :frowning:

Madita

Hallo,

wenn es keinen Plan zur Treppenhausreinigung gibt, sollte dieser erstellt werden. Dabei sollte in größeren Wohngemeinschaften ein „kleiner Reinigungsplan“ und einen „großen Reinigungsplan“ geben.

Der „Kleine“ regelt üblicherweise die Reinigung der Flure vor der eigenen Wohnung, Treppenhäuser bis zur nächsten Etage und Fenster auf den einzelnen Etagen. Der „Große“ regelt die abwechselnde Reinigung der Keller, Waschräume (aller Allgemeinräume), die Bereitstellung der Mülleimer, deren Reinigung und Zurückstellung, notfalls Gartenarbeiten und den Winterdienst. Wobei für den Winterdient je nach Region sinnvoll ist, sich abzusprechen, damit nicht eine Partei den Schnee einer Woche wegräumen muss, während andere Parteien keinen Winterdeinst mehr haben.

Regelt dies gemeinsam. Es geht also nicht daraum, dass Du das Gefühl hast, dass „man Dich geschafft hat“, sondern dass für alle eine bisher nicht vorhandene Regelung gefunden wird.

Gruss Günter.

Danke erst mal für die große Resonanz. Sind ja vielfältige
Meinungen vertreten.
Vielleicht helfen ein paar zusätzliche Informationen weiter.

Alle 5 Wohnungen sind Eigentumswohnungen. Davon sind 2, unter
andern unsere
Wohnung, vom Eigentümer vermietet.
Einen Putzplan oder ähnliches gibt es hier nicht.
Eine Hausordung haben wir beim Einzug und auch später nicht
bekommen.
Der Hausmeister wurde seinerzeit mal vom alten „Zausel“ im
Erdgeschoß gespielt,
aber der ist schon vor ca. 1,5 Jahren gestorben. Anscheinend
kommt ab und zu
mal ein Bekannter der alten „Zauselin“ um die Grünflächen
etwas in Ordnung
zu halten. Aber ansonsten ist kein Hausmeister zu erkennen.
Der müßte dann ja auch wohl dagegen vorgehen das zum Beispiel
der Flur im Erd-
geschoß als auch der Flur im 1.Stock nicht mit Fahrräder und
Kinderwagen-bzw.
spielzeug vollgestellt wird. Wogegen wir bis jetzt auch nichts
gesagt haben
obwohl es jedesmal ein Akt ist wenn man sein Rad in den Keller
bringen will.

Eigentlich wollen wir ja nur in Ruhe gelassen werden. Wir sind
davon ausgegangen
das wir für Reinigung bzw. Hausmeister zahlen und somit nichts
mehr damit zu
tun haben. Wenn dem nicht so sein sollte, o.k. Aber ich hab
kein Bock darauf
wenn ich jetzt doch wische, das die A…geigen sich auf die
Schulter klopfen
so nach dem Motto „…jetzt haben wir es denen aber
gezeigt…“
Ich möchte die Sache wenigstens von meinem Vermieter geklärt
und bei den lieben
Mitbewohnern erklärt wissen. Kindergarten hin oder her, aber
ich laß mir nicht
alles gefallen. Und schon garnicht wenn man gerade aus dem
Urlaub wiederkommt
und als erstes dieses Schreiben im Postkasten hat. :frowning:

Madita

1 Like

Alle 5 Wohnungen sind Eigentumswohnungen. Davon sind 2, unter
andern unsere
Wohnung, vom Eigentümer vermietet.

Hi,
bei Eigentumswohnungen sieht die Sache doch ein bisschen anders aus. Die Eigentümer müssen in der Eigentümerversammlung beschließen, ob jeder selbst sein Stück Treppenhaus putzt bzw. abwechselnd jeder einmal das ganze Treppenhaus, oder ob eine Putzfrau eingestellt wird. Wenn nun einer seine ETW vermietet, muss er entweder die Kosten der Putzfrau mit auf die Miete umlegen oder dem Mieter sagen, wann und wie oft er wo putzen muss. Das sollte auch eindeutig im Mietvertrag festgelegt werden. Im Übrigen muss, soviel ich weiß, bei einem Haus mit ETWs ein Verwalter bestellt werden. Dieser müsste wissen und sich darum kümmern, wer wann putzen muss. Ich würde erstmal mit dem Vermieter reden und ihn fragen, wie das generell in diesem Haus geregelt ist. Das muss ja in irgendeinem Protokoll der Eiegntümerversammlungen stehen.

Gruß
Nelly