Beschwerden wg. angeblicher Lärmbelästigung

Hallo zusammen,

ich würde mich über Kommentare und Erklärungen zu folgendem hypothetischen Fall freuen.

In einem Achtparteienhaus wohnt Mieter 1 (M1) über Mieter 2 (M2). M2 beschwert sich bei M1 über angebliche wiederholte Lärmbelästigungen. Im Speziellen gehe es dabei um einen konkreten Fall und drei allgemeine Beschwerden. Die allgemeinen Beschwerden seien, dass M2 angeblich M1 bei jedem Gang durch die Wohnung höre, trotz Tragens von Filzschuhen und trotz grossen Teppichs im Wohnzimmer. Ausserdem würde M2 jeden Tag (seit dem Einzug von M1 vier Monate zuvor) aufwachen, wenn M1 nachts zu Bett gehe. M1 gehe dabei durch die Wohnung ins Bad, putze Zähne, gehe manchmal noch aufs Klo, anschliessend gehe er ins Schlafzimmer, schliesse die Türe hinter sich (der Türgriff wird dabei benutzt, der Bolzen schnappt nicht zu) und lege sich ins Bett. Im letzten allgemeinen Fall behaupte M2 „Möbelrücken“ zu hören. In der Wohnung von M1 wurden lediglich Stühle auf einem Teppich gerückt,
Im konkreten Fall habe M1 Gäste zu Besuch gehabt und sass abends mit ihnen auf der Terrasse. Die Gesprächslautstärke sei dabei so leise gewesen, dass halbstündlich vorbeifahrende Busse und gelegentlich vorbeifahrende Autos aif der ca. 15m entfernen Strasse so laut waren, dass sich die Gesprächsteilnehmer nicht mehr unterhalten konnten. M2 sage aus, dass der Lärm so laut gewesen sei, dass er ihn in der ganzen Wohnung gehört habe.
M1 habe alle zwei bis drei Wochen seine Lebensgefährtin zu Besuch, ansonsten seien seit einer Einzugsfeier wenige Tage nach dem Einzug keine Gäste abends oder am Wochenende zu Besuch gewesen.
Das Haus sei aus dem 50er-Jahren und vor ca.6 Monaten wurden neue Fussbodenbeläge aus Kunststoff verlegt, der laut M2 „schlecht verlegt sei“. M1 empfinde keine Lärmbelästigung durch seine Nachbarin nach oben, unten oder gegenüber. Vereinzelt seien Trittgeräusche zu hören, allerdings deutlich leiser als vom ans Schlafzimmer von M1 angrenzenden Treppenhaus.
Gesprächsbereitschaft scheint seitens M2 nicht vorhanden zu sein, da bei Begegnungen im oder am Haus auf Grüssen nicht reagiert wird, und erst vier Monate nach Einzug bei angeblich täglicher Störung das Problem mitgeteilt wurde.

Soviel zur Fallbeschreibung.
Meine Hauptfrage ist nun, was M1 in dem beschriebenen, hypothetischen Fall tun kann bzw. rechtlich gesehen tun muss.

In erster Linie sollte auf die Mitmenschen Rücksicht genommen werden, das ist klar. Durch Filzhausschuhe und einen Teppich sind da bereits grundlegende Massnahmen seitens M1 ergriffen worden, die aber zweifelsohne mit finanziellem Aufwand ausgeweitet werden können.
Normale Wohngeräusche, die beim alltagsüblichen Verhalten unvermeidlich sind, z.B. Toilettenspülung müssen meines Wissens hingenommen werden.
Inwieweit der Lärm tatsächlich von M2 empfunden wird, kann M1 nicht wissen. M1 kann auch nicht ohne Weiteres abschätzen, wie laut es durch das Verhalten von M1 objektiv in der Wohnung von M2 ist.
Es gibt Fälle von erhöhter Gehörwahrnehmung, wie wurde das die rechtliche Situation beeinflussen? Liegt es eher an M1 oder eher an M2, auf eine eventuelle erhöhte Gehörwahrnehmung zu reagieren?
Kann M1 dazu verpflichtet werden, seine Wohnung mit Teppichböden auszulegen, da die Kunststoffböden laut M2 „schlecht verlegt seien“ und sich „Resonanzkörper“ gebildet hätten, wegen derer der Schall aus der Wohnung von M1 in der Wohnung von M2 so laut zu hören sei?
Liegt es eventuell am Vermieter, den schlecht verlegten Boden, sofern die Behauptung der Wahrheit entspricht, auszubessern?
Sollte M1 bei seinen anderen Nachbarn (oben und gegenüber) erkundigen, inwieweit sie sein Verhalten als lärmend empfinden? Sollte M1 speziell beim Nachbarn oben anfragen, ob er besonderen Boden verlegt habe, da nur vereinzelt Trittgeräusche, aber niemals Gespräche oder Musik nach unten dringen?
Sollte sich M1 möglicherweise gar nicht weiter darum kümmern, da die Vorwürfe haltlos erscheinen?
Welche Möglichkeiten bleiben noch?

Ich würde mich über Kommentare und Erklärungen sehr freuen, wenn es rechtliche Richtlinien oder Gerichtsurteile gibt, wäre ich für eine Nennung dankbar.

Viele Grüsse
d.

Hallo d-punkt,

würde der Belästiger ÜBER dem Belästigten wohnen, würde ich die Belästigung aus den Trittgeräuschen und dem schlecht verlegten Boden ja verstehen…

ich würde beide Vermieter über die Beschwerde informieren: Vermieter des Belästigten, falls der Belästigte Mietminderung geltend macht, denn das könnte er bei dem Belästiger versuchen, in Regress zu nehmen
und den Vermieter des Belästigers, falls die Vorwürfe des Belästigten Überhand nehmen und man Mietminderung geltend machen muss.

Ob ein Boden falsch verlegt wurde oder die Lärmbelästigung zu stark ist, wird ein Gutachter /Sachverständiger feststellen können.

Um diesen nicht beauftragen und zahlen zu müssen, würde ich als Belästiger den Vermietern überlassen.

Ich als Belästigter würde ausziehen - aber vielleicht sucht ja der Belästigte auch nur Gründe, die Miete zu mindern oder ihm passt sonstwas nicht.

VG
Mela

Hallo,

Danke erstmal für die Antwort.
Wie ich schrieb, wohnt M1 über M2, und M2 beschwert sich, das heisst, der sich belästigt fühlende Mieter M2 wohnt unten. Die Frage ist jetzt, was M1 tun muss, also wozu er rechtlich verpflichtet werden kann, und was M1 tun kann bzw. sollte, auch es keinen rechtlichen Zwang dazu gibt.

Die Situation dem Vermieter zu schildern, ist sicherlich eine weitere Möglichkeit. Ich sehe allerdings die Gefahr, dass dem Vermieter (der sei jetzt im hypothetischen Fall der gleiche für M1 und M2) der Eindruck aufkommen könnte, er müsse jetzt eingreifen, und das könnte das sowieso schon nicht gute Nachbarschaftsverhältnis weiter verschlechtern.

Viele Grüsse
d.

ich war auch mal in der situation, dass sich der untere mieter über meine „bewegungsgeräusche“ beschwert hat. grund: die vormieterin hatte überall teppich verlegt - auch in bad und küche. und zumindest die letzteren hatte ich wieder entfernt, weshalb ein kunststoffboden in der küche und fliesen im bad zutage kamen. also ist es auch verständlich, dass geräusche weniger gedämpft werden.

damals hatte ich schriftlich den vermieter informiert (vermieter von beiden wohnungen). und ihm die weitere handlung überlassen.

allerdings muss man sich in seiner wohnung frei bewegen können - auch nachts. und wenn man sogar schon teppich UND filzschuhe nutzt - was sollte man (als mieter) noch mehr machen? ich würde da garnicht erst mit gutachten, ob der boden richtig verlegt ist, anfangen. und als „verursacher“ ausziehen? blödsinn. nur weil man alltagsgeräusche verursacht und sich sogar bemüht, die extraleise zu halten? nein, vom mieter kann man nicht mehr verlangen.

wie gesagt: vermieter schriftlich darüber informieren und dann alle beschwerden an den vermieter verweisen. mehr würde ich nicht machen.

Hallo,

Danke für die Antwort.
Bei M1 stellte sich die Frage nach dem Entfernen der Böden nicht. Der Vormieter war ein Rentner, der altersbedingt ins Pflegeheim kam. Im Anschluss wurden vom Vermieter die Böden ausser im Bad komplett herausgenommen und neue Kunststoffböden verlegt. Welche Art von Boden da vorher drin war, lässt sich zumindest durch M1 nicht zweifelsfrei feststellen.

Gibt es eventuell Quellen dafür, ob oder wie die subjektive Lärmempfindung eine Rolle spielen kann bei der Frage nach Lärmbelästigung?

Viele Grüsse
d.