Beschwerderecht

Hallo

Meine 4 Gruppenmitglieder und ich möchten uns beim Betriebsrat über eine unterschiedliche Auslegung in der REZEI - Vereinbarung beschweren (Beschwerderecht § 85 BVG) . Unser Meister läßt uns aber nur einzeln gehen.
Wir würden aber lieber gemeinsam (kollektiv) gehen, da dann unser Anlage nicht mehr weiter fahren kann und es somit zu einem Produktionsausfall kommt. Dies würde unser Beschwerde stärker gewichten bzw. den Wert heben.

Können wir gemeinsam das Beschwerderecht in Anspruch nehmen bzw. was kann passieren, wenn wir es einfach tun ?

Gibt es Urteile, Gesetze usw…, auf die wir uns beziehen können ?

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Fuchs

Hallo Friedrich,

Meine 4 Gruppenmitglieder und ich möchten uns beim Betriebsrat
über eine unterschiedliche Auslegung in der REZEI -
Vereinbarung beschweren (Beschwerderecht § 85 BVG).

Das steht zwar im § 84 und nicht 85, aber da steht nichts von Gruppenbeschwerden.

Unser
Meister läßt uns aber nur einzeln gehen.

Durchaus verständlich, wenn ich das nachstehende lese.

Wir würden aber lieber gemeinsam (kollektiv) gehen, da dann
unser Anlage nicht mehr weiter fahren kann und es somit zu
einem Produktionsausfall kommt. Dies würde unser Beschwerde
stärker gewichten bzw. den Wert heben.

Können wir gemeinsam das Beschwerderecht in Anspruch nehmen
bzw. was kann passieren, wenn wir es einfach tun?

Dem Arbeitnehmer sollen zwar keine Nachteile aus seinem Beschwerderecht entstehen, aber wenn durch eure eigenmächtige „Arbeitsniederlegung“ eine ganze Anlage zum stehen kommt und Produktionsausfall entsteht, kann ich mir vorstellen, dass das dann nicht mehr davon abgedeckt ist.

Ob eure kleine Erpressung dann das gewünschte Ergebnis erzielt, da zweifel ich mal noch dran.

MfG

Warum bittet Ihr den Betriebsrat nicht, zu Euch zu kommen? Dann könnt Ihr gemeinsam Euer Anliegen vortragen.
Denn gerade Eure Abscht, die Produktion lahm zu legen, ist nicht durchs Gesetz gedeckt.

&Tschüß

Wolfgang

MOD: ABGESCHLOSSEN
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