Beschwerdestelle Güterverkehr Deutsche Bahn

X ist wohnt an einem „stillgelegten“ Güterbahnhof, seit einigen Tagen rattern nachts Güterzüge vorbei, die quietschend bremsen und durch die Metallräder einen ohrenbeteubenden Lärm verursachen, wo kann X eine Beschwerde bei der Bahn loswerden, bittet um Mithilfe, Danke im Voraus!

Hallo,

gar nicht…denn wenn dort Züge verkehren,ist der Bahnhof auch nicht stillgelegt…
Außerdem sollte man froh sein,wenn wieder vermehrt Güter umweltfreundlich über die Schiene transportiert werden…

Servus,

es spricht zunächts nichts dafür oder dagegen, dass es sich um Züge der DB Cargo handelt. Genausogut können sie von der Mittelweserbahn, der Almetalbahn, der Hochwaldbahn, der SNCF, der SBB, der PKP, der RailforChem oder irgendeinem anderen der vielen Unternehmen gefahren werden, die in deutschen Netz Güterverkehr anbieten.

Wenn man sich den Deu antun will, kann man mit genauer Angabe von Ort und Zeit versuchen, beim regional zuständigen Ansprechpartner von DB Netz rauszukriegen, wer die Züge fährt, und sich dann an das betreffende Unternehmen wenden. Hier sind die Adressen, ohne Gewähr für Erfolg beim Kampf mit den Telefonzentralen:

http://fahrweg.dbnetze.com/site/dbnetz/de/unternehme…

Falls es sich überhaupt um eine Strecke der DB Netz handelt (das ließe sich leicht rauskriegen, wenn ein Ortsname bekannt wäre), hat diese je nach Lage unterschiedliche Interessen: Wenn es eine Strecke ist, auf der DB Netz sowieso nicht mehr fahren will, wird einmal der Gleismesszug drüber geschickt, und zwei Tage später ist die Strecke wegen Oberbaumängeln gesperrt. Wenn aber die Einnahmen aus den Trassen bevorzugt werden, braucht man da keine Diskussionen anzufangen, das führt nirgendwo hin, und die Sache ist aussichtslos, weil es keinen Rechtsanspruch der Anwohner darauf gibt, dass auf einer nicht stillgelegten Eisenbahnstrecke nicht gefahren wird.

Wenn Du sagen würdest, wo das Ganze stattfindet, könnte man mehr dazu sagen. Dass es sich um quietschende Bremsen handelt, halte ich für wenig wahrscheinlich, weil auf einer Strecke, auf der sonst kaum mehr Schienenverkehr stattfindet (wenn sie stillgelegt wäre, gäbe es dort keinen Schienenverkehr mehr), mit einiger Wahrscheinlichkeit wegen des Zustands der Strecke ohnehin sehr langsam gefahren wird. Für wahrscheinlich halte ich das Quietschen von Spurkränzen, das bei einem Oberbau, der nur noch ziemlich ungefähr 1435 mm Spurweite hat, und dessen Schienen um die Jahrtausendwende das letzte Mal geschliffen worden sind, leicht vorkommt. Es könnte sich auch um die Abfuhr von z-gestellten Wagen zum Verkauf (Fährhafen in der Nähe?) oder zur Verschrottung handeln, in diesem Fall läge das an den Wagen selber und da wäre technisch eh nichts zu machen, aber der Spuk sehr bald vorbei.

Wieauchimmer: Zum rechtlichen Aspekt gibts im wesentlichen zu sagen, dass jemand, der in die Nähe einer nicht stillgelegten Eisenbahnlinie zieht oder dort baut, damit rechnen muss, dass von dieser Eisenbahnlinie Geräusche ausgehen, die für den Schienenverkehr typisch und normal sind. Eine Art „Vertrauensschutz“ entsteht nicht daraus, dass einige Jahre lang kein bedeutender Schienenverkehr mehr stattfindet und dann wieder aufgenommen wird. - Wenn hier wesentliche Baumaßnahmen stattfänden, etwa zur Erhöhung der möglichen Geschwindigkeit, gäbe es allenfalls Möglichkeiten, im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vorzugehen - so wie das die Bürgerinitiativen am Oberrhein machen, die lieber einen zehnspurigen Ausbau der A5 als die Schaffung eines funktionierenden Schienenkorridors mögen.

Schöne Grüße

MM

gar nicht…denn wenn dort Züge verkehren,ist der Bahnhof
auch nicht stillgelegt…
Außerdem sollte man froh sein,wenn wieder vermehrt Güter
umweltfreundlich über die Schiene transportiert werden…

wieder einmal eine super antwort !
umweltschutz ist wichtig, aber der schutz der gesundheit geht vor. also spar dir die kommentare, wenn du es nicht einmal schaffst, dich in die lage des erstellers hineinzuversetzen…

(das einzige, was ich ansatzweise als zuständige stelle gefunden habe:
http://www.bahn.de/p/view/home/kontakt/kontakt.shtml (die untersten beiden links mit den pfeilen)

Hallo,

„stillgelegten“

Was ist das?
Sollte eine wesentliche Änderung der Nutzung stattgefunden haben (wenn das Güterzüge sind, wird dem wohl nicht so sein, sollte da jetzt plötzlich die S-Bahn halten wollen, wäre das anders), wäre die Bahn in der Pflicht den Lärmschutz neu (nach den aktuellen Richtlinien - früher war Lärmschutz für die Bahn so gut wie nicht vorgesehen) zu prüfen.

Cu Rene

Hallo,

die Bahn konnte schon immer stillgelegte Strecken wieder in Betrieb nehmen. Bestes Beispiel: das Sturmtief Kyrill 2007. Da sind Unmengen Bäume geknickt worden, die abtransportier werden mussten.

Der Abtransport per LKW wäre unwirtschaftlich gewesen und hätte sehr lange gedauert. Da hat dann jemand bei der Bahn aufgepasst und festgestellt, dass es eine stillgelegte Bahnstrecke gab. Toll. Am Ende der Strecke (mitten im Wald) hat man ein Holzlager errichtet, und dann fuhr die Bahn das Holz ab. Gut und günstig.

Dies nur am Rande zum Thema.

Wobei mich interessiert, ob der Lärm auf dem Güterbahnhof wirklich nur nachts entsteht. Oder wird dort auch tagsüber gefahren, aber es fällt nicht so auf ?

Gruss

Andreas

Servus,

es gibt einen Unterschied zwischen einer Strecke, auf der kein Zugverkehr mehr stattfindet, und einer stillgelegten Strecke.

Zum Stilllegungsverfahren vgl. § 11 AEG:

http://www.gesetze-im-internet.de/aeg_1994/__11.html

Wie man dort lesen kann, kann die Stilllegung für eine Strecke nur beantragt werden, wenn sie vorher zur Übernahme durch Dritte angeboten worden ist. Die DB Netz AG, mit den verschiedenen anderen DB-Gesellschaften im Konzernverbund, liebt diesen Schritt nicht, weil sich dadurch eventuell Geschäftsmöglichkeiten für Wettbewerber ergäben. Sie zieht es vor, auf Strecken, die nicht mehr bedient werden sollen, die Infrastruktur wie Ladestraßen und Weichen nach Aufhebung aller Gütertarifpunkte so schnell und so gründlich wie möglich zu zerstören - ohne Weichen kostet auch das vorgeschriebene Minimum an Instandhaltung fast nichts mehr - aber nur dann das Stilllegungsverfahren einzuleiten, wenn sichergestellt ist, dass kein Wettbewerber sich für die Strecke interessieren könnte. Das geht am leichtesten, wenn man eine lokale Lobby hat, die den 147. „Familienfreundlichen Erlebnis-Fahrradweg“ und einige Gewerbegebiete auf der Trasse und den ehemaligen Bahnhofsgeländen einrichten will. Zu Bundesbahn-Zeiten wurden Strecken, auf denen die Bundesbahn nicht mehr fahren wollte, häufig mit großem Aufwand generalüberholt, um sie „kaputtzurechnen“ - die Bundesbahn buchte kameralistisch, sie bilanzierte nicht, und sogar für die Einstellung des Personenverkehrs brauchte sie eine Genehmigung, die am leichtesten bei nachgewiesenen hohen Fehlbeträgen erteilt wurde. Daher sind die heute noch überall im Hinterland schlummernden Dornröschenbahnen häufig in recht ordentlichem Zustand und könnten mit kleiner Mühe durch einen anderen Betreiber wieder in Betrieb genommen werden, wenn die DB Netz das dulden würde. Daher im Zweifelsfall lieber kein Stilllegungsverfahren, denn dann müsste sie ja.

Es gibt in einzelnen Bundesländern, z.B. Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, so viel ich weiß auch in Niedersachsen, Beispiele für die Reaktivierung von Strecken, für die das Stilllegungsverfahren bereits abgeschlossen war. Diese sind aber überaus selten, aber die vorübergehende Wiedereinrichtung aufgegebener Gütertarifpunkte nach Kyrill ist was anderes gewesen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

sind Erdbeben in Kalifornien überraschend ???..

Falls es dir entgangen sein sollte…den Kommunismus gibt es nicht mehr und hier bei uns kann sich jeder seinen Wohnsitz frei suchen…

Verkehrswege haben nun einmal die Angewohnheit,auch benutzt zu werden…das weiss ich doch wohl schon vorher…also kann ich mich auch nicht über denn dann herrschenden Lärm beschweren…

Wenn man also seine Ruhe haben will,zieht man doch nicht an einen frequentierten Verkehrsweg.