Hallo,
ich habe derzeit ein sehr großes Problem mit unserer lieben Post. Eigentlich sollte mir da gerade die Galle hochkommen, aber irgendwie bin ich immer zu sehr die Ruhe in Person.
Folgendes ist passiert:
Ich habe mich letztes Jahr bei der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen um einen dualen Studienplatz zum Diplom-Finanzwirt beworben. Meine Bewerbung ist eingegangen und mir wurde dies schriftlich bestätigt (per Post), mit dem Hinweis, dass die Bearbeitung einige Zeit dauern würde und ich dann eine Einladung zu einem Auswahltest erhalte.
Jetzt hatte ich am Samstag von der Senatsverwaltung ein Schreiben im Briefkasten (wieder per Post), dass ich der Einladung zum Auswahlverfahren am 29.02.12 unentschuldigt ferngeblieben bin und ich daher im weiteren Bewerbungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Nur habe ich diese schriftliche Einladung, die per Post zugestellt wurde, nicht erhalten! Ich hatte von diesem Termin also keine Kenntnis!
Damit ist die Bewerbung also futsch und ich darf mindestens ein weiteres Jahr warten, bis ich mich wieder bewerben kann.
Das möchte ich so nicht auf mir sitzen lassen, sondern seitens der Deutschen Post mehr als ein Standardentschuldigungsschreiben erhalten … !
Kennt sich jemand mit diesem „Unternehmen“ aus und weiss daher, wo eine Beschwerde Sinn macht?
Besteht überhaupt irgendwie die Chance auf eine sonstwie geartete Wiedergutmachung?
Ich weiss nicht, ob ich in der Nachweispflicht bin zu beweisen, dass ich die Einladung nicht erhalten habe - was ja ziemlicher Nonsens ist, etwas nachzuweisen, das man nicht bekommen hat, wenn man es nicht bekommen hat … aber durch einen ähnlichen Fall in meinem Bekanntenkreis vor kurzem bin ich daher eher skeptisch.
Die Standard-Beschwerdehotline der Post, eine 0180er Nummer, möchte ich mir nicht antun, denn die armen Mitarbeiter in den beliebigen Call Centern können ja nix dafür und mit pauschalen Ausreden möchte ich mich nicht abspeisen lassen …
Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich nun am besten vorgehen soll? Bzw. bei welcher Stelle es sinnvoll ist, eine Beschwerde einzureichen, die dann auch wirklich bearbeitet wird?
Besten Dank euch vorab für eure Antworten,
MfG
Mooja