Beschweren bei der Deutschen Post - wo am besten?

Hallo,

ich habe derzeit ein sehr großes Problem mit unserer lieben Post. Eigentlich sollte mir da gerade die Galle hochkommen, aber irgendwie bin ich immer zu sehr die Ruhe in Person.

Folgendes ist passiert:
Ich habe mich letztes Jahr bei der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen um einen dualen Studienplatz zum Diplom-Finanzwirt beworben. Meine Bewerbung ist eingegangen und mir wurde dies schriftlich bestätigt (per Post), mit dem Hinweis, dass die Bearbeitung einige Zeit dauern würde und ich dann eine Einladung zu einem Auswahltest erhalte.

Jetzt hatte ich am Samstag von der Senatsverwaltung ein Schreiben im Briefkasten (wieder per Post), dass ich der Einladung zum Auswahlverfahren am 29.02.12 unentschuldigt ferngeblieben bin und ich daher im weiteren Bewerbungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.

Nur habe ich diese schriftliche Einladung, die per Post zugestellt wurde, nicht erhalten! Ich hatte von diesem Termin also keine Kenntnis!
Damit ist die Bewerbung also futsch und ich darf mindestens ein weiteres Jahr warten, bis ich mich wieder bewerben kann.

Das möchte ich so nicht auf mir sitzen lassen, sondern seitens der Deutschen Post mehr als ein Standardentschuldigungsschreiben erhalten … !

Kennt sich jemand mit diesem „Unternehmen“ aus und weiss daher, wo eine Beschwerde Sinn macht?
Besteht überhaupt irgendwie die Chance auf eine sonstwie geartete Wiedergutmachung?

Ich weiss nicht, ob ich in der Nachweispflicht bin zu beweisen, dass ich die Einladung nicht erhalten habe - was ja ziemlicher Nonsens ist, etwas nachzuweisen, das man nicht bekommen hat, wenn man es nicht bekommen hat … aber durch einen ähnlichen Fall in meinem Bekanntenkreis vor kurzem bin ich daher eher skeptisch.

Die Standard-Beschwerdehotline der Post, eine 0180er Nummer, möchte ich mir nicht antun, denn die armen Mitarbeiter in den beliebigen Call Centern können ja nix dafür und mit pauschalen Ausreden möchte ich mich nicht abspeisen lassen …

Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich nun am besten vorgehen soll? Bzw. bei welcher Stelle es sinnvoll ist, eine Beschwerde einzureichen, die dann auch wirklich bearbeitet wird?

Besten Dank euch vorab für eure Antworten,

MfG
Mooja

Hallo !

Das fehlte noch,wenn Du deine Leidensgeschichte bei einer Beschwerde-Hotline vorträgst !

Hast Du überhaupt etwas mit der Deutschen Post zu tun ?

Wer hat versandt und wer ist also Vertragspartner der Deutschen Post ?

Die Senatsverwaltung.

Etwaige Schadenersatzansprüche musst Du allenfalls an den Senat stellen,die könnten es dann auf die Post abwälzen,wenn die den Fehler gemacht haben sollte,was zu beweisen wäre.

Ich glaube aber,über die Post ist da nichts zu machen,so etwas wird in den AGBs ausgeschlossen sein.

Und ob die Senatsverwaltung sicherstellen muss,Einladungen zu Vorstellungen müssen den Adressaten auch erreichen ? Und müssten sie dann auch haften,wenn nicht ?

Bevor ich mich an die Post wende(ich würde es nicht tun!),versuche es bei der Verwaltung und trage vor,es sei kein unentschuldigten Fernbleiben gewesen und bitte um neuen Termin.

MfG
duck313

Hallo,
das wäre der Anfang für eine Tätigkeit in der Verwaltung sich erst mal schlau zu machen, wie die Einladung überhaupt verschickt wurde. Es gibt mehr als einen Briefdienstleister, aber keiner davon dürfte für den Untergang eines normalen Briefs haften, sonst könnte man Einschreiben etc. abschaffen.
Wie schon geschrieben, wende man sich freundlich an den Absender und erkläre denen den Sachverhalt. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Nachholtermin (den gibt es sehr wahrscheinlich) besteht vermutlich nicht (da gibt es natürlich Vorschriften dazu), aber das sind auch nur Menschen und die verstehen das Problem vermutlich eher, als, wenn man an Herrn Appel http://de.wikipedia.org/wiki/Frank_Appel wendet.

Cu Rene

Guten Tag,
Guten Hallo

Hallo !

Hast Du überhaupt etwas mit der Deutschen Post zu tun ?

Wer hat versandt und wer ist also Vertragspartner der
Deutschen Post ?

Die Senatsverwaltung.

Und ob die Senatsverwaltung sicherstellen muss,Einladungen zu
Vorstellungen müssen den Adressaten auch erreichen ? Und
müssten sie dann auch haften,wenn nicht ?

Bevor ich mich an die Post wende(ich würde es nicht
tun!),versuche es bei der Verwaltung und trage vor,es sei
kein unentschuldigten Fernbleiben gewesen und bitte um neuen
Termin.

Der Postzusteller wird wahrscheinlich derselbe sein, der bisher die Briefe der verwaltung überstellt hat.
Also auch den Absagebescheid. Und ist demnach bekannt…

Vermute ich jedenfalls

Das mit dem neuen Termin würde ich auch versuchen. Allerdings telefonisch. Weils schneller geht.

Viel Erfolg

Das mit dem neuen Termin würde ich auch versuchen. Allerdings
telefonisch. Weils schneller geht.

Hallo,

ich würde ebenfalls in dem Bereich anrufen, der die Einladungen verschickt hat. Und zwar nicht, weils schneller geht, sondern weil du darüber am besten deine Enttäuschung zum Ausdruck bringen kannst verbunden mit der großen Hoffnung, doch noch am Nachholtermin teilnehmen zu können.

Ein freundlich vorgebrachtes Herzensanliegen kommt so zig mal besser rüber als ein paar wütende Worte auf Papier. Eventuell würdest du sogar dein Entschuldigungsschreiben bekommen, das ein wenig individualisiert wird. Aber macht dich das glücklicher oder bringt es dich deinem Ziel auch nur ein Stückweit näher?

Also: Keine Energie darauf ver(sch)wenden und über das lamentieren, was mal war und nicht mehr zu ändern ist, sondern darauf, was man noch retten und bewegen kann. Wirft übrigens auch kein gutes Licht auf dich als potenziellen künftigen Mitarbeiter. Von denen wünscht man sich ein konstruktives Vorgehen und nicht Gemecker mit erhobenem Zeigefinger, selbst wenn es gerechtfertigt wäre.

Gruß
Kirsten

Die Post haftet natürlich nicht für Folgeschäden. Das tut zum Beispiel auch eine Fluggesellschaft nicht, obwohl immer wieder versucht wird, sie für indirekte Folgeschäden haftbar zu machen. Passagier kommt zu spät, verpasst sein Vorstellungsgespräch oder Einschreibetermin und versucht dann, einen hypothetischen Schaden (zum Beispiel ein Jahresgehalt) einzuklagen. Aussichtslos.

Die Post haftet für gar nichts, wenn es um einen Brief geht. Selbst bei einem Einschreiben ist die Haftung auf 50 EUR begrenzt. Ein brief ist weder registriert noch hat der Empfänger einen Einlieferungsbeleg noch kann man seinen Weg zurückverfolgen.

Wenn ich über die Post etwas zu meckern habe, dann schreibe ich persönlich an den Vorstandsvorsitzenden in Bonn. Da gab’s schon mal Blumensträuße und ähnliches, aber eine „Wiedergutmachung“ kann man sich abschminken.