Beseitigung von Mängeln bei Auszug

Hallo liebe Wissenden,

wenn ich aus einer alten Wohnung ausziehe und der Vermieter bemängelt zum Beispiel die Tapeten oder Wandfarben, darf er eigenmächtig einen Fachmann auf Kosten der Mietkaution beauftragen, oder muss er mir zuvor förmlich die Möglichkeit geben den Mangel selbst zu beheben?

Hallo HappyFamily,

Ihr habt auf jeden Fall das Recht die Arbeiten fachmännisch selbst durchzuführen.

Bitte lasst Eure Renovierungsklausel überprüfen,
viele Klauseln sind ungültig (am besten beim Mieterbund oder Rechtsanwalt).

Grüße

Moin,
da die Frage genau so im Forum gepostet wurde, erübrigt sich hier eine Beantwortung.

mfG
vnA

Ja, er muss ihnen eine Frist geben, in der sie die Möglichkeit haben, die Mängel zu beheben. Ob das ganze förmlich passieren muss, weiß ich nicht.

Hallo,

der Vermieter muss dem Mieter Möglichkeit geben, den Mangel selber zu beseitigen. Selbstredend mit einer Frist, welche in der Regel zwei Wochen beträgt
Wenn allerdings die Nachmieter schon warten, ist das eher ein Fall für den Mieterverein - da man anteilig die Tage der Miete übernehmen muss, weil der neue Mieter die gemietete Wohnung nicht frei nutzen kann.

Tapeten und Wandfarben sind aber nicht immer ein Grund zur Beanstandung.

Die (Vor)Abnahme sollte ja möglichst nicht zu kanpp vor Mietende erfolgen, damit eventuelle Nacharbeiten noch zeitig in der Mietzeit erledigt werden können

In der Regel geht man so vor:

  1. schriftliche Mängelliste geben lassen
  2. prüfen, was davon wirklich rechtens ist
  3. notfalls nachbessern
  4. ggf mal eine Malerfirma ranholen, der sich das Ganze ansieht und eventuell mal einen Kostenvoranschlag erstellt

LG
tina

Hallo HappyFamily,
Frage ist was der Vermieter bemängelt?
War die Wohnung bei Einzug renoviert oder steht im Mietvertrag was von Renovierung?
Wenn die Tapeten entsprechend Eurer Mietvereinbarung sind und fachmännisch verklebt wurden ist das okay. Ebenso wenn die Farben fachmännisch ausgewählt (Leim- oder Dispersionsfarben) und gestrichen wurden.
Eine Frist zur Nachbesserung ist Euch einzuräumen.
Die Farben kann der Vermieter nicht mehr bestimmen, aber ein knallrot und kontrastreiches schwarz darf es auch nicht sein.
Guckt Euch an was er bemängelt und stimmt dem Einbehalt der Kaution nicht ohne weiteres zu. Wurde die Kaution ordenungsgemäß verzinst?
Gruß
fragmich46

Tja, das Problem ist dass wir jeweils eine Wand in Schlaf-und Wohnzimmer in einer Art bordeauxrot gestrichen haben. Dies haben wir zum Einzug auch mündlich abgeklärt, da zu diesem Zeitpunkt noch ein freundschaftliches Verhältnis zum Vermieter bestand. Wie das aber eben so ist, haben wir uns nicht schriftlich abgesichert.

Laut Vetrag musste die Wohnung von uns selbst renoviert werden u. beim Auszug besenrein u. leergeräumt verlassen werden. Hier steht nichts von einer Renovierung.

Aus meiner Sicht müsste dies dann ja eh der Vermieter oder künftige Nachmieter übernehmen, weshalb die Farbe der Wände ja egal sein sollte…

hallo happyfamily,
soviel ich weiß, muss er euch die chance zur reparatur geben. wenn er eigenmächtig handwerker bestellt, muss er diesen auch bezahlen. sieh doch mal im mietvertrag nach, was unter schönheitsreparaturen steht.

gruß schnueffel

Zweiteres. Er muss Ihnen den Mangel mitteilen, sodass Sie die Möglichkeit haben dazu Stellung zu nehmen und den Mangel zu beseitigen.

Hallo Family,soweit mir bekannt ist muss der Vermieter
Euch die Möglichkeit geben selbst zu renovieren.Müsst Ihr denn überhaupt renovieren?Zeigt den Mietvertrag der
NRW-Verbraucherzentrale,die wird Euch eindeutig beraten.Mit freundlichen Grüßen karlhans35.

Hallo Happy Family!
Du kannst die Mängel auch selbst beseitigen, allerdings ist es bei uns so, wenn der Mieter die Mängel erst nach der Mitende beseitigt, also sprich zum 31.08. z.B. gekündigt und erst im September die Mängel beseitigt, dann zahlt man nochmals Miete, die Wohnung ist ja in dieser Zeit nicht zu vermieten…leider liegen die Abnahme Termine immer nur ein paar Tage vor dem Ende und es wird schwierig das alles in der Zeit zu schaffen.
Am besten ist immernoch eine Vorabnahme, etwa 2 Wochen vor dem normalen Übergabe Termin, wo der Vermieter schon die Mäbngel nennen kann und dann zur Abnahme nochmal schaut ob alles erledigt wurde…so halten wir es in unserer Firma…
Lg ich hoffe ich habe weitergeholfen

Hallo Happyfamily

die Frage ist leicht und schwer zugleich Grundsätzlich muss der Vermieter dem Mieter das Recht einräumen, selbst zu renovieren Schwer ist sie zu beantworten, weil

  • nicht erkennbar ist, ob die Wohnung schon übergeben wurde,
  • ob ein Übergabeprotokoll geschrieben wurde
  • was bezüglich Auszug und Rückgabe der Wohnung im Mietvertrag steht.
  • ob die die nötigen Schönheitsreparaturen durchgeführt habt.

Das Recht der Schönheitsreparaturen ist eines er schwierigsten Rechtsgebiete im Mietrecht. Es gibt dazu eine Unzahl von Entscheidungen in den letzten Jahren. Der Trend geht eindeutig zugunsten der Mieter. So ist die Farbwahl der Wände und Tapeten Sache des Mieters. Der Vermieter kann nicht verlangen, dass sie geweißt zurückgegeben werden. Die Tapeten müssen nur dann ernejuert werden, wenn sie Abnutzungaspuren zeigen.

Wenn ihr bereits ausgezogen seid, sokommt es darauf an, ob die Wohnung ohne Beanstandungen vom Vermieter zurückgenommen wurde. Wenn er euch dazu aufgefordert hatte, ihr dies aber nicht ausgeführt habt, so ist der Vermieter berechtigt, einen Handwerker zu bestellen und diese Kosten aus der Kaution zu bezahlen.

Ich seht, hier sind viele Fragen offen,
was steht im Mietvertrag
haben dieseVereinbarungen Gültigkeit
habt ihr die Wohnung bereits zurückgegeben
Habt ihr die Fristen für die Schönheitsreparaturen regelmäßig eingehalten
habt ihr die Wohnung ansonsten gereinigt übergeben,
habt ihr die Dübellöcher geschlossen.
Ich empfehle euch, geht zum Mieterverein. Die Rechtsauffassung, ob farbige oder weiße Wände sind in den Ländern unterschiedlich.
Nur eins ist überall gleich. Die weitverbreitete Ansicht, wer bei Einzug renoviert hat, muss es bei Auszug nicht, die ist falsch.

Wenn meine Informationen nicht ausreichen, fragt mich erneut.

ÖG
Ingrid = zwillingsjungfrau

Hi HappyFamily,
der BGH hat in seiner Rechtsprechung ausgesagt der Anstrich müsse in Farben gehalten sein, die das Vermieten nicht erschweren. In Eurem Fall besteht ja keine Renovierungspflicht, weil die Wohnung bei Einzug unrenoviert war.
Ob dieses bordeauxrot un ein „Erschwernis“ bei der Weitervermietung darstellt könnte strittig sein.
Ich persönlich würde die roten Wände weiß streichen und meine Kaution sofort fordern.
Gruß
fragmich46

Liebe HappyFamily!
Gemäß § 535 und § 538 BGB muss der Vermieter die Wohnung in einem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zusatnd dem Mieter überlassen. Veränderungen oder Verschlechterungen, die auf Grund eines vertragsgemäßen Gebrauchesherbeigeführt wurden, hat der Mieter nicht zu vertreten.
Sollten allerdings im Mietvertrag Vereinbarungen zu Verschönerungsarbeiten enthalten sein, dann muß der Mieter die Kosten übernehmen.
BGH Entscheidungen dazu: BGH VIII ZR 308/02; BGH VIII ZR 152/05; BGH VIII ZR 109/05.
Wichtig: BGH , Az, VIII ZR 199/06::
„Verwenden Vermieter zu weit gehende oder uklare Klauseln in ihren Formularmietverträgen, so sind diese unwirksam“! Der Vermieter kann in solchem Fall die Kosten der Endrenovierung nicht auf den Mieter abwälzen! Es gelten nur klare Vereinbarungen.
Weiter: Wenn die von Ihnen bevorzugten Tapeten und deren Anstriche einen besonderen Geschmack abverlangen, dann muß der Mieter einen dem allgemeinen Geschmack befriedigenden Zustand herstellen.(seine Kosten). Ob er das mit eigener Arbeit macht oder von einer Firma machen läßt, es sind seine Kosten.
Der Vermieter muss dem Mieter eine Frist einräumen damit er, der Mieter, diese Arbeiten ableisten kann.
Eine Beratung beim Verbraucherschutz wäre hier ratsam.
Das ganze läuft auf ein Schiedsverfahren hinaus.
Zu klären: was sagt der Mietvertrag aus!
Die von mir genannten Entscheidungen des BGH sind unter der genannten Zeichenfolge im Internet aufrufbar.
Ich hoffe meine Zeilen helfen weiter.
Alles gute, Großer Sucher

hallo Happy Family,

letzteres. Anhand eines Übergabeprotokolls können solche Mängel identifiziert werden und der Mieter hat die Möglichkeit diese Mängel binnen einer Frist selbst fachgerecht zu beheben.
Mit bestem Gruß

Hallo,
ich denke meine Antwort kommt zu spät.
lg Claudia