wenn ich aus einer alten Wohnung ausziehe und der Vermieter bemängelt zum Beispiel die Tapeten oder Wandfarben, darf er eigenmächtig einen Fachmann auf Kosten der Mietkaution beauftragen, oder muss er mir zuvor förmlich die Möglichkeit geben den Mangel selbst zu beheben?
innerhalb der Mietzeit muss er die Möglichkeit geben, dass der scheidende Mieter vereinbarte Restarbeiten selbständig ausführt. Ist die Mietzeit aber bereits abgelaufen, können theoretisch andere Kosten entstehen, etwa Mietausfall etc.
Kommt aber alles auf die genaueren Um- und Zustände an, also bitte nie irgendwelche Keulen auf den VM niederprasseln lassen, sondern sich im Zweifel vor Ort fachkundige Hilfe holen.
wenn ich aus einer alten Wohnung ausziehe und der Vermieter
bemängelt zum Beispiel die Tapeten oder Wandfarben, darf er
eigenmächtig einen Fachmann auf Kosten der Mietkaution
beauftragen, oder muss er mir zuvor förmlich die Möglichkeit
geben den Mangel selbst zu beheben?
Wenn ein Vermieter von einem Mieter Geld zur Behebung von Mängeln fordern will muß er dem Mieter vorher Gelegenheit zur Prüfung geben ob die Mängelrüge berechtigt ist - und eine angemessene Frist setzen in der der Mieter den Mängel selbst behebt wenn er ihn anerkennt/anerkennen muß.