Besenrein!

Hallo!

Ich habe ein paar Verständnisprobleme mit dem Ausdruck „besenrein“
Was beinhaltet es genau?

Im Mietvertrag steht, dass wir die Wohnung Besenrein übergeben müssen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, obdas auch beinhaltet, die Heizungen( die schon am abblättern sind) zu streichen und die Fenster zu putzen, oder ob wir nur kehren( auch wischen???) und die Wohnung säubern müssen??

Wer weiß es???

Grüßle und vielen Dank
Pia

Hallo,
das beinhaltet lediglich das Durchwischen. Selbst (äußerlich) verdreckte Fenster sind bereits davon ausgenommen.

Gruss
Enno

Hallo,

demnach müssen auch keine Dübellöcher (Bild, Regale etc) verputzt werden?

Andreas

Hallo Enno!

Vielen Dank für deine schnelle Antwort!
Jetzt habe ich aber doch noch eine Frage!
Wie ist das mit Löchern in der Wand,…also von Bildern oder festgemachten regalen?
Müssen die beseitigt werden?

Viele Grüße
Pia

*KÜHLSCHRANK*…;o)

Zwei Ärsche ein Stuhl…;O)

Hallo,
nein, wenn nicht die ganze Wohnung zerlöchert wurde, sozusagen sich der die Anzahl der Löcher im Rahmen des „normalen“ bewegt. Im Zweifelsfall würde ich die eher dichtmachen, bevor der Vermieter anfängt mit der Kaution zu spielen und sich ein Rechtsstreit daraus entwickelt.

Gruss
Enno

huhu!

Im Zweifelsfall würde ich die eher dichtmachen, bevor
der Vermieter anfängt mit der Kaution zu spielen und sich ein
Rechtsstreit daraus entwickelt.

Naja…wir haben keine Kaution bezahlt;O)…

Grüßle
Pia

Hallo Pia,

besenrein bedeutet, dass die Wohnung in gereinigtem Zustand zu übergeben ist. Aber Achtung. In manchen Mietverträge steht zusätzlich noch drin, dass Teppichbodenbeläge gereinigt werden müssen. Dübellöcher müssen verschlossen werden. So weit, so gut !

Wenn Tapeten durch übermässige Abnutzung oder durch Beschädigungen ( eingerissen, durch Katzen oder Kinder zerrissen oder angemalt, ohne Zustimmung des Vermieters farbig gestrichen statt weiss, liegt auch ein Ersatz vor, auch wenn es besenrein heisst. Dann fällt dies unter Schaden. Und Voraussetzung für jeden Auszug „besenrein“ ist auch, dass die üblichen Schönheitsreparaturen stets durchgeführt wurden, sonst hat der Vermieter beim Auszug einen Anspruch, wenn Du vorher nicht rechtzeitig nach den Fristen gemalert hast. „Besenrein“ bedeutet also weder irgend wo zehn Jahre ohne Renovierung leben noch mit den Löchern in der Wand ausziehen.

Ich habe ein paar Verständnisprobleme mit dem Ausdruck
„besenrein“
Was beinhaltet es genau?

Im Mietvertrag steht, dass wir die Wohnung Besenrein übergeben
müssen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, obdas auch beinhaltet, die
Heizungen( die schon am abblättern sind) zu streichen und die
Fenster zu putzen, oder ob wir nur kehren( auch wischen???)
und die Wohnung säubern müssen??

Radio Eriwan " Kommt darauf an". Wenn ihr z.B. zehn Jahre in der Wohnung gelebt habt, habt nie die Schönheitsreparaturen oder das Streichen der Heizkörper vorgenommen, entsteht am Ende des Mietverhältnisses, trotz „besenrein“ wegen der vorhergehenden Vertragsverletzung ( nicht nach den Fristen gemalert ) an den Vermieter eine Schadenersatzerfüllung.

Daher muss man den Vertrag kennen, muss wissen wann Du eingezogen bist, wer bei Einzug renoviert hat, wie die Fristen sind und ob farblich gestaltete Wände vorhanden sind oder gar Mustertapeten. Bitte wenn möglich eine genaue Frage mit den genauen Punkten.

Gruss Günter