Besenrein

Was heißt genau, wenn im Mietvertrag steht, das die Wohnung Besenrein übergeben werden muß?

Welche Reparaturen muß man trotzdem vornehmen?
Muß man die Wände streichen(ein Raum ist orange, einer grün, einer hellbraun…)?

Reicht es, die Wohnung komplett zu reinigen???

Muß man Löcher zuspachteln?

Hallo,

Der Mieter ist verpflichtet, den Boden in haushaltsüblicher Weise zu reinigen und zu pflegen. Beim Ende des Mietverhältnisses ist der Mieter zu keinen weitergehenden Reinigungsmaßnahmen verpflichtet, als während der Mietzeit.

Unter „besenrein“ sind diejenigen Reinigungsarbeiten zu verstehen, die der Mieter auch üblicherweise routinemäßig durchführt. Zu mehr als zur Beseitigung von grobem Schmutz und Umzugsresten ist der Mieter mangels anderer Vereinbarungen nicht verpflichtet.

Fehlt eine vertragliche Regelung, so sind die Räume „besenrein“ oder - bei Teppichböden - gesaugt zurückzugeben. Schmutzspuren und Flecken, die der Mieter vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat, sind zu beseitigen. Die üblichen, durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehenden Verschmutzungen muss der Vermieter hinnehmen

Christian