bei Frau A ist die Regelung der Schönheitsreparaturen ungültig - dies hat sie mit dem Mieterbund abklären lassen.
Die Wohnung wird ja jetzt „besenrein“ übergeben - oder?
Müssen trotzdem die Dübel von Bohrlöchern entfernt werden? Müssen die Bohrlöcher trotzdem zugespachtelt werden? Muss eine „Schramme“ in der Tapete ausgebessert werden?
Oder kann die Mieterin einfach so ausziehen?
bei Frau A ist die Regelung der Schönheitsreparaturen ungültig
dies hat sie mit dem Mieterbund abklären lassen.
Die Wohnung wird ja jetzt „besenrein“ übergeben - oder?
Müssen trotzdem die Dübel von Bohrlöchern entfernt werden?
Müssen die Bohrlöcher trotzdem zugespachtelt werden? Muss eine
„Schramme“ in der Tapete ausgebessert werden?
Oder kann die Mieterin einfach so ausziehen?
Allgemein kann man dazu nur auf § 538 BGB verweisen, d.h. nicht-vertragsgemäße, übermäßige Abnutzungen oder Beschädigungen muss der Mieter grundsätzlich beseitigen. http://dejure.org/gesetze/BGB/538.html
Eine weitergehende Antwort ist nur einzelfallbezogen möglich
Warum fragt Frau A nicht auch hierzu ihren Mieterbund, der sich schon in die Einzelfallumstände eingearbeitet hat?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
bei Frau A ist die Regelung der Schönheitsreparaturen ungültig
dies hat sie mit dem Mieterbund abklären lassen.
Die Wohnung wird ja jetzt „besenrein“ übergeben - oder?
Müssen trotzdem die Dübel von Bohrlöchern entfernt werden?
Müssen die Bohrlöcher trotzdem zugespachtelt werden? Muss eine
„Schramme“ in der Tapete ausgebessert werden?
Oder kann die Mieterin einfach so ausziehen?
du sagst es doch schon selber. Besenrein!
Da muss man nur mal mit dem Besen durch gehen.
Wie große und wieviele Löcher dürfen denn dann in den Wänden hinterlassen werden?
Greetz, T.
Allgemein kann man dazu nur auf § 538 BGB verweisen, d.h.
nicht-vertragsgemäße, übermäßige Abnutzungen oder
Beschädigungen muss der Mieter grundsätzlich beseitigen. http://dejure.org/gesetze/BGB/538.html
Danke.
Der Hausmeister (von der Hausverwaltung beauftragt) in diesem fiktiven Fall hat inzwischen die Wohnung kurz besichtigt und gemeint, dass die Bohrlöcher auf jeden Fall zu müssen und der Teppich raus muss. Die Mieterin befürchtet nun weiteren Ärger, weil der Hausmeister sehr unfreundlich, inkompetent und genervt aufgetreten ist.
Der Teppichboden bleibt drin. Er ist erst 2 Jahre alt und die Nachmieter freuen sich drauf.
Wie ist es im Übergabeprotokoll…? Was ist, wenn der Hausmeister sämtliche „Mängel“
schlecht gestrichen (war schon vorm Einzug)
normale Abnutzungserscheinungen
Bohrlöcher
eine kleine Schramme in der Wand vom Möbeltransport
Teppich nicht entfernt
verzeichnet? Dürfen diese „Mängel“ wirklich aufgenommen werden, obwohl die Mieterin sie nicht beseitigen muss?
Oder werden die Mängel aufgenommen, aber nicht in Rechnung gestellt?
Ja, die Mieterin wird sich noch beim Mieterbund erkundigen, allerdings möchte sie sich selbst auf mögliche Fragen und Probleme vorbereiten…
Sie hofft, dass es vom Mieterbund eine Art „Begleitung zur Übergabe“ gibt, da sie ungerechtfertigte Probleme befürchtet.
Der Teppichboden bleibt drin. Er ist erst 2 Jahre alt und die Nachmieter freuen sich drauf.
Teppichboden , der nicht zum Vermietereigentum gehört, muss natürlich entfernt werden, weil die Wohnung leer/geräumt zurückzugeben ist.
Der Vermieter kann (muss aber nicht), damit einverstanden sein, dass der Nachmieter diesen übernimmt.
> ggfs. also die Übernahmevereinbarung parat halten und den Vermieter um sein Einverständnis bitten
Grundsätzlich kann der Hausmeister aufschreiben, was er will.
Soweit die Mieterin mit dem Protokoll nicht ein ausdrückliches Schuldeingeständnis unterschreibt, kann Schadensersatz nur eingefordert werden, wenn eine Rechtsgrundlage dafür besteht.
Ein Abnahmeprotokoll ist auch nicht zwingend erforderlich - muss also von der Mieterin auch nicht unterschrieben werden. Die Mieterin könnte aber auch ihre eigenen Anmerkungen dazu schreiben - z.B. Hausmeister: "schlecht gestrichen /Anmerkung „war schon vorm Einzug“ oder „Teppich nicht entfernt“/„übernimmt der Nachmieter“
eine kleine Schramme in der Wand vom Möbeltransport
das fällt eindeutig unter beseitigungspflichtige Beschädigung weil keine normale Abnutzung
Bohrlöcher, Dübellöcher
Bohrlöcher gehören zu den Schönheitsreparaturen - sind keine Schönheitsreparaturen auszuführen, ist die Frage, ob die jeweilige Anzahl Bohrlöcher vom vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt ist >
Bohrlöcher, die zum üblichen Wohngebrauch unerlässlich waren, fallen unter § 538 - vertragsgemäßer Gebrauch - also: keine Beseitigungspflicht
Über die Anzahl sind sich die Gerichte selbst nicht einzig - das hängt auch vom jeweiligen Einzelfall ab, z.B.
32 Dübellöcher im Bad ok > allerdings waren da im Bad auch keinerlei übliche Ausstattungsgegenstände (Handtuchhalter, Klorollenhalter usw)
Aber abgesehen vom rein rechtlichen: Bohrlöcher verschliessen ist ja nun aber keine große Sache > lässt jeder Miete die von ihm gebohrten Löcher offen, sieht die Wohnung bald aus wie Schweizer Käse > zur großen Freude des jeweiligen Nachmieters
Vielleicht mal andersherum: Würdest du denn deine neue Wohnung so vorfinden wollen, wie du die alte hinterlassen möchtest?
Die Mieterin hat bereits mit dem Mieterbund gesprochen und ähnliches gehört. Du hast es aber verständlicher erklärt
Der Vermieter kann (muss aber nicht), damit einverstanden
sein, dass der Nachmieter diesen übernimmt.
> ggfs. also die Übernahmevereinbarung parat halten und den
Vermieter um sein Einverständnis bitten
Das hat der Herr vom Mieterbund nicht erwähnt. Die Mieterin hofft, dass es so geht. Die Absprache mit den Nachmietern fand nur mündlich statt, aber solch einen gepflegten Teppich hätte ich auch übernommen.
Die Mieterin könnte aber auch ihre eigenen Anmerkungen dazu
schreiben - z.B. Hausmeister: "schlecht gestrichen /Anmerkung
„war schon vorm Einzug“ oder „Teppich nicht
entfernt“/„übernimmt der Nachmieter“
Das habe ich mir auch gedacht und wird die Mieterin auch so machen.
eine kleine Schramme in der Wand vom Möbeltransport
das fällt eindeutig unter beseitigungspflichtige Beschädigung
weil keine normale Abnutzung
ok
Bohrlöcher, Dübellöcher
Werden zugespachtelt um Diskussionen zu vermeiden. Nein, ist nicht dramatisch und es sind ja auch nicht viele…
Die Mieterin hofft, dass der Hausmeister bei der Übergabe freundlicher ist…