Besenrein

hallo,

wie sieht nach ansicht der experten eine besenreine übergabe konkret aus:

genügt es, über die küche (herplatten, backrohr) mit dem besen drüberzufahren, oder wäre eine säuberung der geräte pflicht?

genügt es, den fetttriefenden dunstabzug, die verdreckten schubladen, die schimmelnden kühlschrankdichtungen, den vollgestopften syphon, ein völlig verkalktes badezimmer, fußsohlenabdrücke am fliesenboden ohne weitere säuberung zurückzugeben?

dürfen die reinigungsarbeiten von der kaution einbehalten werden, wenn der mieter der meinung ist, beseinrein gesäubert zu haben und weitere arbeiten nicht seine pflicht seien?

danke für infos.
h.

Hallo haudawachl,

egal, welche Vereinbarungen zur Übergabe bestehen: Wenn die Wohnung in einem unzumutbaren Zustand übergeben wird, enstehen Ansprüche auf Schadenersatz seitens des Vermieters. Reinigungskosten wären da villeicht noch das Geringste.

Gruß!

Horst

hallo,

wie sieht nach ansicht der experten eine besenreine übergabe
konkret aus:

kein juristischer begriff.

nach Schmidt-Futterer,Mietrecht,9. Auflage 2007:
Besenreine Rückgabe bedeutet Beseitigung grober Verschmutzungen.

(stellt man auf den objektiven empfängerhorizont ab, so wird das gericht wohl von fall zu fall anders entscheiden, daher lohnt sich eine genauere ausführung im mietvertrag)

a.

hallo horst,

egal, welche Vereinbarungen zur Übergabe bestehen:

„besenreine übergabe“

Wenn die
Wohnung in einem unzumutbaren Zustand übergeben wird,

das ist ja die brennende frage: was ist „unzumutbar“? eine schlampige person bereits, oder erst ein richtiges ferkel? der mieter legt „besenrein“ tatsächlich und wörtlich aus.

man kann es auch von der vermieterseite ansehen: ist er zu pingelig, wenn für ihn „besenrein“ auch ein kalkfreies badezimmer und eine saubere küche bedeutet?

Reinigungskosten wären da villeicht noch das Geringste.

das wäre nicht die welt, ein profi braucht dafür ca. 5 std.

gruß,h.

hallo,

nach Schmidt-Futterer,Mietrecht,9. Auflage 2007:
Besenreine Rückgabe bedeutet Beseitigung grober
Verschmutzungen.

tja. damit trete ich auf der stelle. was sind grobe verschmutzungen. mein mieter sagt, es wäre keine vorhanden.

(stellt man auf den objektiven empfängerhorizont ab, so wird
das gericht wohl von fall zu fall anders entscheiden, daher
lohnt sich eine genauere ausführung im mietvertrag)

bald wird es mietverträge nur noch in buchform geben:frowning:((

danke, h.

Hallo,

ich denke das Problem liegt an diesem uralten Begriff „besenrein“. Als wir unsere erste Wohnung bezogen haben hies besenrein halt, dass alles sauber ausgekehrt war. Aber: da gabs auch noch selten Einbauküchen (zumindest in dem Preissegment das wir uns leisten konnten) und die Wohnungen waren leer bis auf eine Toilettenschüssel nebst Waschbecken.

Grüße Ute

tja. damit trete ich auf der stelle. was sind grobe
verschmutzungen. mein mieter sagt, es wäre keine vorhanden.

(stellt man auf den objektiven empfängerhorizont ab, so wird
das gericht wohl von fall zu fall anders entscheiden, daher
lohnt sich eine genauere ausführung im mietvertrag)

bald wird es mietverträge nur noch in buchform geben:frowning:((

naja, man muss sich eben zuerst überlegen, was die begriffe bedeuten, die man im mietvertrag verwendet. um missversändnissen vorzubeugen erklärt man den begriff im mietvertrag.

anders gefragt: was verstehst denn du unter besenrein ?

a.

hallo,

anders gefragt: was verstehst denn du unter besenrein ?

dass eine mitvermieteten küche sauber geputzt ist. dass am kochfeld NICHT der angebrannte essensplan des letzten jahres ersichtlich ist, die pommes-reste nicht am backblech kleben, der dunstabzug nicht vom fett trieft. dass die fliesen im badezimmer wohl nie vom kalk befreit wurden, in der badewanne in verschiedenen höhen verdunstungsränder sichtbar sind. der fußboden mit sohlenabdrücken schwerer schuhe übersät ist, und von den seit drei jahren nicht geputzten fenstern rede ich ohnehin nicht mehr.

aber alles ist „besenrein“ …

ich denke, diesen „fall“ würde ich vor gericht gewinnen. ich habe den schweren verdacht, die argumentation meines mieters stammt vom einer rechtsbelehrung des mietervereins. deshalb würde mich eine abgrenzung tolereirbar/nicht mehr tolerierbar sehr interessieren.

h.