Guten Tag,
in einem Muster-Mietvertrag findet sich folgende Klausel:
§ 19 Rückgabe der Mietsache:
Nach Vertragsbeendigung ist die Mietsache mit sämlichen Schlüsseln, vollständig geräumt besenrein/renoviert zurück zu geben.
Muss nun renovieren werden, wenn der Mieter erst 1 Jahr zuvor die Wohnung renoviert hat?
Gruß
Gunther Fries
Es kommt darauf an wann der Mietvertrag abgeschlossen wurde. Viele Vermieter haben die Renovierungsklauseln nachgearbeitet. Wenn es sich um einen älteren Mietvertrag handelt kann man um das Renovieren drumherum kommen. Es dürfen nur keine krassen Farben sein. Wenn also die Whg. sagen wir in Sandtönen oder einzelne Wände in einem hellen gelb oder terrakotta sind ist eine zwingene Renovierung nicht nötig.
Hallo,
nein natürlich nicht, es sei denn die Whg ist bereits wieder Renovierungsbedürftig. Hier müßte aber erst der restliche Mietvertrag angeschaut werden. Viele Wörter/Sätze in Mietverträgen, führen nach heutiger Rechtsprechung, zu einer nichtigen Klausel. Dann braucht garnicht renoviert zu werden. Der Vermieter kann aber wenn nicht renoviert, anteilige Kosten geltend machen. Versuchen Sie mit Ihrem Vermieter eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Haben sie die Whg renoviert übernommen? Dann wäre es doch wohl nur recht, sie auch renoviert zurück zu geben. Heute sucht leider jeder nach Richtersprüchen, die Ihn aus der Pflicht nehmen. Natürlich auf Kosten der Vermieter. Bin selber Mieter, ich werde meine Whg so verlassen, wie ich sie vorgefunden habe, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart.
Gruß Fred
… der Mietvertrag soll zum 01.12.2009 beginnen. Es handelt sich um einem Muster-Vertrag von „FORMblitz“.
Der Hintergrund ist nicht wie man dem Vermieter eine Auswichen kann, sondern die Frage was beim Auszug für rechtliche Fallen entstehen können…
Hallo Fred!
Danke für die schnelle Antwort.
Die Frage zieht nicht darauf ab, dem Vermieter eine auszuwischen, sondern vor Vertragsunterschrift (Beginn 01.12.2009) Fallen und evtl. später aufkommende Probleme im Vorfeld zu klären.
Der Mietvertrag ist ein Muster-Formular von FORMblitz.
Gruß Gunther
Die meisten Musterverträge sind nach den neuen Bestimmungen geschrieben wo man als Extraklausel renovieren muss. Und wie schon beschrieben wenn man renoviert hat und auch Farben statt den üblichen Weiß verwendet hat, dürfen die Töne nicht grell sein warme Töne dürfen belassen werden solang die Malerarbeiten fachgerecht ausgeführt worden sind. Ergo wenn Sie einen alten Mietvertrag haben brauchen Sie nicht renovieren die Wohnung muss demnach besenrein sein.
hallo steht da besenrein oder renov.? bei besenrein muss man aufkeinen fall renov.und wenn renov. da steht musst du mur malern wenn du keine hellen farben hast oder die wohnung runter gewirtschaftet ist,was ich aber nicht annehme. also ich sehe es so -du musst nur noch fegen und dann ist es gut.
sollte meine antwort zu spät kommen musst du es entschuldigen,denn es war mir einige zeit nicht möglich an den pc zu gehen.
… wie in meiner Anfrage geschrieben lautet es „besenrein/renoviert“
… wie in meiner Anfrage geschrieben lautet es
„besenrein/renoviert“
tut mir sehr leid das ich nicht anworten konnte ,mein pc hatte seinen geist aufgegeben.ich hoffe das euer problem sich für euch geklärt hat
… geklärt nur insofern, dass ich wohl nicht renovieren muss wenn ich noch nicht mit renovieren dran bin oder kurz vorher erst renoviert habe. Das wohl die rechtliche Seite. Der Vermieter versteht es so, dass die Wohnung so verlassen wird, wie sie vorgefunden wurde. Renoviert und die Wände geweisst.
Entweder renoviere ich egal wie und wann ich ausziehe, oder ich lass mich auf einen Rechtsstreit ein 