Besenreine Übergabe der Mietsache bei Auszug

Hallöchen!

Das Problem:

  • Zum 01.11.2004 wurde der Mietervertrag mit dem Vermerk der „Renovierung bei Einzug“ (durch den Mieter) geschlossen.
    Der Mieter hat seinerseits das Wohnzimmer und die Küche gestrichen, da die vergilbte und ergraute Tapete ihm nicht zusagte, und hat, wie vereinbart, auch das Schlafzimmer, welches bis zum Einzug am 01.11.2004 fertig ausgebaut hätte sein sollen, renoviert. Der Ausbau fand auf Wunsch des Vermieters statt und wurde auch von diesem durchgeführt. Erst 20 Tage nach dem Einzug konnte der Mieter mit den Renovierungsarbeiten beginnen und hat, da keine spezielle Wandverkleidung ausgemacht wurde, die Wände nach seinem Geschamck mit flüssiger Raufaser farblich gestrichen.
    Der Hausflur des Mietobjekts ist mit Rauputz verkleidet, den der Mieter gerne streichen wollte, da dieser vor 8 Jahren zuletzt gesäubert wurde, was aber der Vermieter, im Beisein eines unabhängigen Zeugen, ablehnte.
    Der dritte Raum war und ist mit zwei verschieden farblichen Tapeten tapeziert, wobei diese Tapete vom Vormieter über eine Raufasertapete geklebt wurde. Da der Mieter in der kurzen Mietdauer diesen Raum lediglich als Abstellkammer nutzte, hat er diesen nicht durch Renovierungsarbeiten verändert.

Aus verschiedenen Gründen beendet der Mieter durch die ordentliche Kündigung das Mietverhältnis schon nach einer gesamten Wohnzeit (inkl. Kündigungsfrist) von 6 Monaten.

Im Mietvertrag wurde vereinbart, daß das Mietobjekt bei Auszug in einem „besenreinen“ Zustand zu übergeben ist. Um diese Vereinbarung in jeder Hinsicht zu erfüllen streicht der Mieter sogar die Küche und das Wohnzimmer nach und kehrt, bzw. staubsaugt nicht nur durch die Wohnräume, sondern wischt und poliert sogar die Böden. Trotzdem verlangt der Vermieter jetzt, nach der Übergabe (Vermieter hat sämtliche Schlüßel), daß der Mieter nochmals sämtliche Zimmerdecken streicht, daß Schlafzimmer mit Raufasertapete tapeziert, den Rauputz im Flur weiß nachstreicht, im dritten Raum die alten Tapetenschichten entfernt und dann den Raum neu tapeziert, sowie die Duschwand, die beim Einzug schon sehr verkalkt war und durch das kalkhaltige Wasser kaum sauber zu halten ist, zu erneuern. Für diese Arbeiten hat der Vermieter dem Mieter eine Frist von 10 Werktagen gesetzt.

Die Fragen:

  • Was ist denn rechtlich unter der Bezeichnung „Renovierung bei Einzug“ zu verstehen? Oder ist diese rechtlich überhaupt zu vertreten?

  • Was ist rechtlich unter „besenrein“ zu verstehen?

  • Sollte der Mieter Widerspruch einlegen?

  • Sollte der Mieter einen Anwalt aufsuchen?

  • Wie lange kann der Vermieter die Kaution aufgrund dieses Streitpüunktes einbehalten? (Kann der Mieter eigentlich vom Vermieter fordern, die Kaution, bzw. einen Kautionsnachweis zu sehen, da er nicht weiß, ob der Vermieter das Geld überhaupt noch hat und ob er es gewinnbringend angelegt hat?)

Vorab habt vielen Dank für Eure Mühen und Eure Geduld!

Danke!!!

Liebe Grüße

Sanny

Hallo,

hier ist nicht mitgeteilt worden, weshalb der VM Malerarbeiten will. Werden unsachgemässe Arbeiten behauptet ?

Gruss Günter

Das Problem:

  • Zum 01.11.2004 wurde der Mietervertrag mit dem Vermerk der
    „Renovierung bei Einzug“ (durch den Mieter) geschlossen.
    Der Mieter hat seinerseits das Wohnzimmer und die Küche
    gestrichen, da die vergilbte und ergraute Tapete ihm nicht
    zusagte, und hat, wie vereinbart, auch das Schlafzimmer,
    welches bis zum Einzug am 01.11.2004 fertig ausgebaut hätte
    sein sollen, renoviert. Der Ausbau fand auf Wunsch des
    Vermieters statt und wurde auch von diesem durchgeführt. Erst
    20 Tage nach dem Einzug konnte der Mieter mit den
    Renovierungsarbeiten beginnen und hat, da keine spezielle
    Wandverkleidung ausgemacht wurde, die Wände nach seinem
    Geschamck mit flüssiger Raufaser farblich gestrichen.
    Der Hausflur des Mietobjekts ist mit Rauputz verkleidet, den
    der Mieter gerne streichen wollte, da dieser vor 8 Jahren
    zuletzt gesäubert wurde, was aber der Vermieter, im Beisein
    eines unabhängigen Zeugen, ablehnte.
    Der dritte Raum war und ist mit zwei verschieden farblichen
    Tapeten tapeziert, wobei diese Tapete vom Vormieter über eine
    Raufasertapete geklebt wurde. Da der Mieter in der kurzen
    Mietdauer diesen Raum lediglich als Abstellkammer nutzte, hat
    er diesen nicht durch Renovierungsarbeiten verändert.

Aus verschiedenen Gründen beendet der Mieter durch die
ordentliche Kündigung das Mietverhältnis schon nach einer
gesamten Wohnzeit (inkl. Kündigungsfrist) von 6 Monaten.

Im Mietvertrag wurde vereinbart, daß das Mietobjekt bei Auszug
in einem „besenreinen“ Zustand zu übergeben ist. Um diese
Vereinbarung in jeder Hinsicht zu erfüllen streicht der Mieter
sogar die Küche und das Wohnzimmer nach und kehrt, bzw.
staubsaugt nicht nur durch die Wohnräume, sondern wischt und
poliert sogar die Böden. Trotzdem verlangt der Vermieter
jetzt, nach der Übergabe (Vermieter hat sämtliche Schlüßel),
daß der Mieter nochmals sämtliche Zimmerdecken streicht, daß
Schlafzimmer mit Raufasertapete tapeziert, den Rauputz im Flur
weiß nachstreicht, im dritten Raum die alten Tapetenschichten
entfernt und dann den Raum neu tapeziert, sowie die Duschwand,
die beim Einzug schon sehr verkalkt war und durch das
kalkhaltige Wasser kaum sauber zu halten ist, zu erneuern. Für
diese Arbeiten hat der Vermieter dem Mieter eine Frist von 10
Werktagen gesetzt.

Die Fragen:

  • Was ist denn rechtlich unter der Bezeichnung „Renovierung
    bei Einzug“ zu verstehen? Oder ist diese rechtlich überhaupt
    zu vertreten?

  • Was ist rechtlich unter „besenrein“ zu verstehen?

  • Sollte der Mieter Widerspruch einlegen?

  • Sollte der Mieter einen Anwalt aufsuchen?

  • Wie lange kann der Vermieter die Kaution aufgrund dieses
    Streitpüunktes einbehalten? (Kann der Mieter eigentlich vom
    Vermieter fordern, die Kaution, bzw. einen Kautionsnachweis zu
    sehen, da er nicht weiß, ob der Vermieter das Geld überhaupt
    noch hat und ob er es gewinnbringend angelegt hat?)

Vorab habt vielen Dank für Eure Mühen und Eure Geduld!

Danke!!!

Liebe Grüße

Sanny

Hallöchen Günter!

Tut mir leid, aber es sind keine Begründungen für die Malerarebietn bekannt.

Es liegt nicht daran, daß die Arbeiten unsachgemäß ausgeführt wurden, sondern eher daran, daß sie nicht ausgeführt wurden, weil der Mieter daß Mietobjekt nur besenrein abzugeben hat. Den Flur sollte der Mieter nicht streichen, daß wurde ihm beim Einzug vom Vermieter untersagt, jetzt weiß der Vermieter davon nichts mehr und möchte, daß der Flur gestrichen wird. Das Schlafzimmer ist gemacht, dem Mieter wurde vom Vermieter freie Hand, ohne Einschränkung, bei der Wandgestaltung des Raumes gelassen, aber jetzt heißt es vom Vermieter, daß der Raum tapeziert werden müsse, obwohl Raufaser an den Wänden ist. Der 3. Raum stand nie zur Debatte, aber jetzt, wo der Mieter ausgezogen ist, soll dieser Raum aufeinmal auch renoviert werden…!? Der Mieter kann das auch nicht mehr nachvollziehen. Entweder geht es darum, daß der Vermieter durch die Renovierungsarbeiten des Mieters Geld sparen will, weil dieser so auch altersbedingte Schäden reparieren und unsachgemäße Arbeiten des Vormieters korrigieren würde, oder der Vermieter möchte nicht die hohe Kaution an den Mieter zurückzahlen, wobei der annimmt, daß der Vermieter diesen Betrag schon längst nicht mehr in seinem Besitzhat, da nie irgendein Nachweis vom Vermieter über den Verbleib des Geldes kam.

Falls Du noch weitere Fragen hast, stehe ich Dir gerne auch per E-Mail zur Verfügung.

Bis dahin hab’ erstmal vielen Dank.

Liebe Grüße

Sanny

Hallöchen Günter!

Tut mir leid, aber es sind keine Begründungen für die
Malerarebietn bekannt.

Es liegt nicht daran, daß die Arbeiten unsachgemäß ausgeführt
wurden, sondern eher daran, daß sie nicht ausgeführt wurden,
weil der Mieter daß Mietobjekt nur besenrein abzugeben hat.
Den Flur sollte der Mieter nicht streichen, daß wurde ihm beim
Einzug vom Vermieter untersagt, jetzt weiß der Vermieter davon
nichts mehr und möchte, daß der Flur gestrichen wird. Das
Schlafzimmer ist gemacht, dem Mieter wurde vom Vermieter freie
Hand, ohne Einschränkung, bei der Wandgestaltung des Raumes
gelassen, aber jetzt heißt es vom Vermieter, daß der Raum
tapeziert werden müsse, obwohl Raufaser an den Wänden ist. Der
3. Raum stand nie zur Debatte, aber jetzt, wo der Mieter
ausgezogen ist, soll dieser Raum aufeinmal auch renoviert
werden…!? Der Mieter kann das auch nicht mehr
nachvollziehen. Entweder geht es darum, daß der Vermieter
durch die Renovierungsarbeiten des Mieters Geld sparen will,
weil dieser so auch altersbedingte Schäden reparieren und
unsachgemäße Arbeiten des Vormieters korrigieren würde, oder
der Vermieter möchte nicht die hohe Kaution an den Mieter
zurückzahlen, wobei der annimmt, daß der Vermieter diesen
Betrag schon längst nicht mehr in seinem Besitzhat, da nie
irgendein Nachweis vom Vermieter über den Verbleib des Geldes
kam.

Falls Du noch weitere Fragen hast, stehe ich Dir gerne auch
per E-Mail zur Verfügung.

Bis dahin hab’ erstmal vielen Dank.

Hallo,

zuerst einmal den VM auffordern, den Nachweis vorzulegen, wo getrennt von seinem Privatvermögen die Kaution angelegt ist. Termin setzen bis 14.05.2005.

Kannst Du mir bitte direkt an meine Mail-Adresse den Sachverhalt etwas umfassender schildern und bitte dabei die Hinweise am Ende dieses Bretts beachten „Was muss ich wissen“. Hast Du Fax ? Hast Du den Mietvertrag bei Dir ? Melde Dich bitte direkt.

Gruss Günter

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Renovierung bei Einzug ist statthaft und kann verlangt werden. Danach muss der Mieter aber beim Auszug kein zweites Mal renovieren.
Besenrein bedeutet nichts anderes als kehren, rauswischen, Fenster putzen. Eben sauber und ordentlich.

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