ich habe folgendes Problem und würde mich über einen Rat sehr freuen:
ich interessiere mich für eine Wohnung einer Bekannten. Als ich mir gestern die Wohnung anschaute sagte sie mir, dass sie die Wohnung besenrein an den Vermieter übergeben muss.
Nun sind alle Wände ziemlich dunkel gestrichen.
Nun meine Frage: muss ich als neuer Mieter die Wohnung mit dem Anstrich so übernehmen oder ist der Vermieter verpflichtet die Wohnung zu weißen.
Um die Wohnung komplett zu weißen kommen ja einige Kosten auf mich zu.
Über eine Antwort von Euch würde ich mich sehr freuen!
Der Zustand der Wohnung,die du anmietest, ist in einem Übergabeprotokoll festzuhalten. Auch der Zustand der angestrichenen Wänden ist darin festzuhalten (am besten auch fotografisch)Ob dir die Wände weis genug sind und ob du sie (in diesen Zustand) nicht anmieten möchtest musst Du selbst entscheiden.
Auf keinen Fall darf ein Vermieter den Mieter zwingen, die Wohnung mit „weiseren“ Wänden zurückzugeben(renovieren) als er sie übernommen hat
davon einmal abgesehen gefallen mir diese Farben auch nicht.
Ich würde in jedem Fall streichen, ich möchte aber nur sehr ungern die Kosten dafür übernehmen.
wenn der neue Mieter die wohnung so uebernimmt, so kann er bei auszug ebenfalls besenrein uebergeben .
hat der vormieter das so im vertrag kann der vermieter das nicht vom ausziehenden mieter verlangen,
sie muessen die wohnung dann selbst weisseln, und duerfen auch waende hinterlassen.
mal mit dem VM reden, vielleicht weisselt er ja, und sie weisseln dann auch bei auszug.
Hallo Claudia,
wenn dir die Wände nicht weis genug sind,sage dem Vermieter, dass du die Wohnung mit dieser Wandfarbe nicht mietest,sondern nur wenn er die Wände in einem bestimmten Farbton streicht.
Guten Tag Claudia,
meines Wissens nach müssen die Wände weiß gestrichen oder tapeziert übergeben werden. Wenn Sie jedoch einen Vertrag haben, wo drin steht „Renovierung bei Einzug“, könnte es da Abweichungen geben. Ich bin dort aber leider rechtlich nicht auf dem aktuellen Stand. Das war die frühere Regelung. Möglicherweise wurde sie geändert.
Ich wünsche Ihnen ein frohes Osterfest.
Ela0312
das ist im Mietvertrag so geregelt wie die Wohnung bei Mietende übergeben werden muss. Ist besenrein vereinbart, dann muss der Nachmieter wieder bei Einzug renovieren. Da ja jeder seine eigenen Vorstellungen hat. Aber vielleicht kann man mit der Bekannten ja reden und sie stellt wenigstens einen Eimer Farbe um das dunkle abzudecken?
SO WIE DIE WOHNUNG BESICHTIGT WURDE SO WIRD SIE ÜBERNOMMEN: ÜBER GESCHMACK LÄSST SICH BEKANNTLICHSTREITEN; ES MUSS EINEM AUCH NICHT ALLES GEFALLEN ABER MAN KANN ES JA ÄNDERN. DER VERMIETER STEHT NICHT IN DER VERPFLICHTUNG DIE FARBEN ZU ÄNDERN; DENN DANN HÄTTE ER JA BEI JEDEM NEUEN MIETER DAS PROBLEM DER EINE MAG KEIN DUNKEL DER ANDER WILL KEIN WEISS:
DAS EINZIGE WAS MAN DAZU SAGEN KANN DAS DER VERMIETER DAS RECHT HAT; VOM VORMIETER EINE HELLERE FARBE ZU VERLANGEN INSOFERN IM MIETVERTRAG EIN DEMENTSPRECHENDER PASSUS VERMERKT IST DAS NUR HELLE FARBEN BEI ÜBERGABE VORHANDEN SEIN DÜRFEN
TUT MIR LEID; ABER DA JA EH BEIM ENZUG RENOVIERT WERDEN MUSS; DIE HEUTIGEN FARBEN (AUSSER MAN NIMMT SEHR PREISWERTE FARBE) RECHT GUT DECKEN; DÜRFTE ES EIGENTLICH KEIN THEMA SEIN
Hallo,
ich würde schon sagen, dass die dunklen Wände gestrichen werden müssen, bin aber leider nicht auf dem neuesten Stand und daher nicht sicher.
Viel Erfolg!
dies Frag ist leicht zu beantworten. Da Sie die potenzielle Mieterin sind, entscheiden Sie ob Sie die Wohnung streichen oder ob Sie diese nur nehmen, wenn die Wohnung gestrichen an Sie übergeben wird.
Wäre ich Vermieter, hätte ich Ihrer Bekannten diese Arbeit auferlegt, allerdings hätte dies schon im Vertrag so festgehalten werden müssen.
Nun da wirst du wohl selber ran müssen.Dafür brauchst du bei Auszug dann nicht mehr renovieren und mußt dann auch nur Besen sauber verlassen.
Es gibt schon so preiswerte Farbe
die Kosten wirst Du sowieso haben. Denn entweder wird bei Einzug renoviert oder bei Auszug. Ich persönlich würde immer einen Mietvertrag abschließen, daß ich nur beim Einzug renovieren muss. Denn dann kannste die Wände streichen wie Du willst und keiner meckert, wenn es nicht ganz so akkurat ist.
Ich musste damals bei Auszug streichen und habe die Wände nicht so richtig weiß bekommen. Da gab es nur Ärger.
es kommt wohl darauf an, was im Mietvertag steht. Ich gehe aber davon aus, dass der Vermieter Dir einen Mietvertrag geben möchte, in dem steht, dass Du das selbst machen musst.
Ansonsten ist das wohl Verhandlungssache.
dunkel gestrichen ist aus unserer Sicht unproblematisch bei der Übergabe. Sofern keine ganz abstrusen Farben verwendet wurden, müsstest Du die Wohnung so von der Bekannten übernehmen, wenn Du sie haben willst. Ob Du mit dem Vermieter dann andere Regelungen als Deine Vormieterin machst, bleibt Dir selbst überlassen.
hallo
tut mir leid. Die Anfrage aus dem April 2011 habe ich einfach übersehen. Ich hoffe Ihre Anfrage wurde beantwortet.
ich hätte so geantwortet:
Kommt auf den Vermieter an. Wenn der die Wohnung so gestrichen abnimmt und Sie die Wohnung so mieten ja.
Der Vermieter muss aber nicht unbedingt, die Wohnung so abnehmen. Grelle oder ziemlich dunkle Farben muss er nicht akzeptieren.
Zitat:
„Eine gemusterte Tapete in Rosa mit unterschiedlich glänzender Oberfläche entspreche zum Beispiel keiner zurückhaltenden, dem allgemeinen Geschmack ent- sprechenden Gestaltung mehr, entschied das Landgericht Berlin (Az. 65 S 224/06). In diesen Fällen muss der Mieter bei seinem Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherstellen und die Kosten dafür übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn er Türen oder Heizungsrohre in Violett oder Türkis gestrichen hat (Amtsgericht Landshut, Az. 3 C 1594/07), die Wandfarbe mit Schwämmen in Wischtechnik aufgebracht oder die Wände ungewöhnlich bemalt und marmoriert hat (Amtsgericht Hamburg, Az. 48 C 145/05). Eine hellblau marmorierte Flurtapete sei dagegen keine extreme Farbgestaltung, meinte das Landgericht Lübeck (Az. 14 S 221/00).“ (Süddeutsche 10.10.08)
Während der Mietzeit darf man farbig, bei der Übergabe gibt es Grenzen in der Farbwahl.