Hallo,
Dem UP geht es doch nicht um Einstellung, sondern nur um die drei Monatsgehälter als Schadenersatz?
Genau, Schadenersatz.
Hast Du das Posting auch gelesen, auf das Du geantwortet hast?
Ja. Dort wurde gefragt, ob es dem UP um die Kosten für die Bewerbung und das Porto ging. Ich habe ganz kühn die These aufgestellt, dass nicht um diese paar Euronen dafür gehe. Ich ließ mich dabei eben von der Formulierung im UP leiten, davon, dass die Bewerbung und das Porto ja eher eine Frage des Aufwandersatzes wäre und dass es beim Schadenersatz eben und die drei Monatsgehälter geht, die hier schon diskutiert worden sind.
Wie kommst Du darauf, dass es gar nicht um eine Einstellung geht?
Ich schloß dies aus dieser Formulierung im UP: Tja, außer Spesen nichts gewesen oder hat A dennoch das Recht jetzt gegen diesen AG im ÖD auf Schadenersatz zu verklagen?
Unter Spesen habe ich die Kosten für die Bewerbung verstanden. Ansonsten geht es eben explizit um Klage auf Schadenersatz und nicht auf Einstellung.
Schon mal überlegt, dass Schwerbehinderte nicht ‚einfach so‘ Forderungen stellen können, sondern ausschließlich dann, wenn sie sich beworben haben, geeignet sind und TROTZDEM nicht mal eine Chance bekamen?
Ja. Deswegen ist es ja auch leicht verdientes Geld, wenn man sich durch diesen Fehler drei Monatsgehälter als Schadenersatz erklagen kann und das eben auch dann, wenn die anderen Bewerber besser geeignet waren, es also auch bei korrekter Vorgehensweise zu keiner Einstellung gekommen wäre.
Bei § 82 SGB IX müssen dann ja nicht mal die anderen Bewerber schlechter gewesen sein, wenn die Einladung zum Bewerbungsgespräch unterblieb.
Genau. Und ob das hier auch der Fall wäre, hat der UP wissen wollen.
Das lese ich so nicht aus dem Ursprungspost. Er stellt eindeutig auf Schadenersatz wegen unterbliebener Einladung zum Bewerbungsgespräch ab.
Für den Kläger und erst recht für seinen darauf spezialisierten Anwalt ist das recht leicht verdientes Geld.
Warum genau sollte man jemanden - zumal einen öffentlichen Arbeitgeber - nicht zwingen dürfen, Gesetze gefälligst einzuhalten?
Das stelle ich doch gar nicht in Abrede. Ich habe lediglich den Fragenden darauf aufmerksam gemacht, dass es hier nicht um die Kosten für die Bewerbung und das Porto geht, weil doch so auf einen konkret bezifferbaren Schaden abstellte.
Wo leitest Du die ‚moralische Pflicht‘ eines Schwerbehinderten her, auf das ihm rechtmäßig zustehende verzichten zu müssen?
Welche meiner Formulierungen muss so interpretiert werden?
Wer genau hat denn im Zweifel falsch gehandelt (hier offensichtlich wohl nicht)?
Na der öffentliche Arbeitgeber. Das stelle ich gar nicht in Frage. Und dieser Fehler führt eben zu einer leicht verdienten Einnahme. So habe ich es doch auch auf Deine Einlassung formuliert? Oder wie interpretierst Du meinen Hinweis auf die unterlassene Einladung? Diese Einladung hat naturgemäß durch den Arbeitgeber zu erfolgen. Sie ist unterblieben, also ist es sein Fehler, wenn derjenige nicht offensichtlich ungeeignet ist.
Erst denken, dann schreiben.
Ich ergänze noch ein Leseverstehen.
Grüße