Hallo,
nachdem auch Beerlin z.B. in mehrere LG-Bezirke unterteilt sein dürfte, ist nicht einmal sicher, dass alle andere LGs dieses Urteil akzeptieren.
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, Rechtsentscheide des BGH sind bindend für andere Instanzen. OLGs können - ich möchte dies etwas einfacher darstellen - in Wirklichkeit ist es ziemlich komplex -in derselben Rechtsangelegenheit einen Rechtsentshceid herbeiführen, wenn sie entgegen einen anderen OLG eine andere Entscheidung treffen wollen oder diese sogar als falsch ansehen. Urteile der LGs können in Verfahren eingebracht werden, ob jedoch eine Kammer sich danach richtet ist ein ganz anderer Fall.
Üblicherweise kann mann davon ausgehen, dass die Kammern in den AGs alle in der gleichen Angelegenheit unterschiedlich urteilen können. Ferner darf man davon ausgehen, wenn in einem Kammerbezirk ein LG eine gewisse Entscheidung getroffen hat, dass sich die AGs daran orientieren, während andere LGs in demselben Gerichtsbezirk sich nicht an anderen Urteilen orientieren müssen.
Aus diesem Grund sollte man alle Hinweis auf Urteile sehr vorsichtig interpretieren ( für sich ) und insbesondere noch vorsichtiger sollte man bei der Umsetzung sein.
Beachten muss man auch - dies mal grundsätzlich - nicht nur was schriftlich festgehalten wurde, sondern auch das, was mündlich abgesprochen, aber in einem Vertrag möglicherweise unklar dargestellt wird, kann in einem Urteil maßgeblich Einfluß haben.
Wir haben als Beispiel das Problem, dass der BGH starre Fristen aus den genannten Fällen für unwirksam erklärt hat. Der Hintergrund sind Mietverträge, die vorgelegt und unterschrieben worden sind. Eine völlig andere Sachlage ist es dann aber, wenn zwar die starren Fristen im Mietvertrag stehen, aber bei Vertragsabschluß Mieter und VM sich einig waren, dass bei Auszug vom Mieter renoviert werden muss. Hier ist der „Wille“ zu berücksichtigen, der bei Vertragsabschluß vorlag und nicht nur der Text des Vertrages.
Gruss Günter
die Entscheidung eines LGs ist nicht bundesweit bindend und
betrifft diesen Einzelfall.
Du meinst, das Urteil ist nur für die Berliner Amtsgerichte
bindend?
Das würde also heißen, in Berlin brauchen Vermieter keinen
konkreten Grund?
Gruß
wega