Besichtigung der gemeinsamen aber allein bewohnten Immobilie im Beisein des Expartner

Mal den hypothetischen Fall angenommen…

Ein Paar (unverheiratet) erwirbt gemeinsam ein Haus.
Es trennt sich.
Die Frau bleibt mit den Kindern im Haus zurück und zahlt dem Ex-Partner Miete für seinen Hausanteil.

Nun soll das Haus verkauft werden.
Zu diesem Zwecke muss das Haus besichtigt werden - durch Interessenten und Makler, Gutachter, etc.

Muss die Frau dulden, dass der Expartner bei diesen Besichtigungen anwesend ist und damit in ihren Privatbereich eindringt?
Kann sie darauf bestehen, dass der Gutachter / Makler das Haus alleine (ohne den noch-Miteigentümer) besichtigt?

Danke für fundierte Meinungnen.

Hallo,

das kommt darauf an,ob ein schriftlicher Mietvertrag aufgesetzt wurde oder nicht und natürlich auch,wie die Eintragung im Grundbuch lautet.

Sind beide zu 50 Prozent Eigentümer oder nur einer alleine zu 100 Prozent

Nein. Beide sind Eigentümer.
Die Frau zu 1/3, der Mann zu 2/3.

Schriftlichen Mietvertrag gibt es nicht.
Allerdings ein Gerichtsurteil über Nutzungsentschädigung, das der Mann angestrengt hatte und das die Nutzung bis im nächsten Jahr festlegt.

ein Eigentümer einer Immobilie ( und auch deren Teileigentümer) haben nach ausreichender Vorankündigung im zumutbaren Umfang auch ohne zwingenden Grund das Recht die Wohnung zu betreten.
Im Falle einer anstehenden Veräußerung sind die Fristen von 14 Tagen auch zu unterschreiten und die Häufigkeit von 1malig im Quartal durch bis zu 5 Termine durchaus zumutbar.
Nur im Falle einer rechtswirksamen Verfügung, dass der Eigentümer aus zivilrechtlichen Gründen einen Abstand zur BewohnerIn oder deren Kinder halten muß, ist dieses Recht außer Kraft gesetzt.

Viel Erfolg

das kommt darauf an,ob ein schriftlicher Mietvertrag
aufgesetzt wurde oder nicht

quatsch.

und natürlich auch,wie die
Eintragung im Grundbuch lautet.

Sind beide zu 50 Prozent Eigentümer oder nur einer alleine zu
100 Prozent

lesen bildet. da steht, dass sie es GEMEINSAM gekauft haben. dass es eine GEMEINSAME immobilie ist. und nun soll verkauft werden, was selbstverständlich ein besichtigungsrecht des teileigentümers bedeutet.

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Hallo,

lies einfach mal ein Zeile weiter unten…:smile:

Hallo,

damit hat der Mann natürlich die Mehrheit am Grundeigentum.

Und da es keinen Mietvertrag gibt,gilt hier das normale Nutzungsrecht von Immobilien-Eigentümern.

damit hat der Mann natürlich die Mehrheit am Grundeigentum.

und? es ist völlig banane, wer hier die mehrheit besitzt, klugschwätzer.

Und da es keinen Mietvertrag gibt,gilt hier das normale
Nutzungsrecht von Immobilien-Eigentümern.

das hat aber genau gar nichts mit dem besuchsrecht bei einem verkauf zu tun, klugschwätzer. das besteht völlig unabhängig davon, klugschwätzer.