Besichtigung der Wohnung nach Kündigung für Kaufinteressenten
Guten Tag,
ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt und mich um einen Nachmieter bemüht. Da der Vermieter die Wohnung verkaufen möchte, möchte er auch keinen Nachmieter, da er die Wohnung ohne Mieter besser verkaufen kann. Daher muss ich die 3 monatige Kündigungsfrist einhalten. Da wir noch weitetere Differenzen haben habe ich nun folgende Fragen dazu:
Bei Kündigungen muss man ja Besichtigungstermin für evtl. Nachmieter willigen, damit die Wohnung weiter vermietet werden kann. Muss ich auch Kaufinteressenten in meine Wohnung lassen? Immerhin will er ja die Wohnung verkaufen. Glaube mal was davon gelesen zu haben, dass ich Kaufinteressenten nicht in die Wohnung lassen muss. Ist das richtig!?
Wie sichere ich mich ab, auf was muss ich dabei achten?
Freue mich über eure Hilfe!
Hallo,
Kaufinteressenten müssen in die Wohnung reingelassen werden. Du solltest eine off. Übergabe machen, mit Protokoll, und nach 3 monaten geordnet rausgehen.
mfg
ARtur
ich fürchte, da hast du Unrecht. Egal ob Nachmieter oder Nachnutzer (Käufer) der Mieter ist entsprechend dem Mietvertrag zur Zusammenarbeit verpflichtet. D.h. er muss die Wohnung nach Absprache zur Verfügung stellen. Vielleicht findet sich ja auch so schnell ein Käufer, dass Sie schneller aus dem Mietvertrag herauskommen.
Ein verständnisvolles Miteinander hilft da bestimmt. Wenn Sie sich kooperativ zeigen, ist der Vermieter vielleicht bereit auf einen Teil der noch fälligen Miete zu verzichten.
in deinem Fall hat der Vermieter völlig Recht. Auch für Käufer musst du die Besichtigungstermine billigen, genauso wie für evtl. Nachmieter was ja in deinem Fall entfällt. Dennoch gilt du musst die Kaufinteressenten in die Wohnung lassen.
Selbstverständlich nicht ohne deine Anwesenheit. Also einfach so mal bei dir rein schauen geht nicht aber mit Terminvereinbarung bist du sogar dazu verpflichtet. Schliesslich besteht bereits eine Kündigung der Wohnung und dies ist der entscheidene Punkt.
Dennoch viel Glück. 3 Monate gehen schnell vorbei und dann hat sich das ganze für dich eh erledigt.
Kaufinteressenten müssen m.E.ebenfalls in die Wohnung gelassen werden. Allerdings nur nach rechtzeitiger Ankündigung, nicht mehrmals in der Woche und auch nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter. Die Anzahl der Besucher, die sich ausweisen müssen, bestimmt der Mieter.
Während der Besichtigung kann der Mieter jederzeit das Hausrecht ausüben.
Hi markalicious1,
leider must Du auch Kaufinteressenten zur Beswichtigung der Wohnung einlassen. Allerdings muß Dir rechtzeitig angekündigt werden wer, wann die Wohnung besichtigen will. Mindestens 2 Tage vorher und unter namentlicher Nennung der Interessenten. Dann auch nur Personen die unmittelbar mit dem möglichen Erwerb der Wohnung zu tun haben.Falls Du andiesem Tage oder Zeitpunkt keine Zeit (Lust) hast teilst Du das Deinem Vermieter mit. Wird dann halt ein neuer Termin vereinbart.
Wo ist denn hier das Problem? Da Sie ja ohnehin ausziehen und Nachmietern die Gelegenheit zur Besichtigung geben müssten, können Sie doch auch Kaufineressenten in die Wohnung lassen. Und ich glaube kaum, dass sie diese nicht in die Wohnung lassen müssen. Das muss sich natürlich in Grenzen halten und die Termine müssen mit Ihnen abgestimmt werden
ich schließe mich den anderen an.
Noch ein Punkt: Ich hatte mal den Fall, dass meine Vermieterin mehrere Besichtigungstermine mit jeweils mehreren Mietinteressenten machte. Die trampelten durch meine Wohnung (Winter, Dreck), schauten in alle Ecken, und einer machte sogar Fotos mit dem Handy! Wie sich hinterher herausstellte, hätte ich mich dagegen verwehren können (also verlangen, dass die Leute die Schuhe ausziehen und dass der Typ die Fotos löscht). Also: Besichtigungen ja, aber Verletzung der Privatsphäre nein!
Lieber Ratsuchender,
auch Kaufinteressenten, Sachverständige oder Makler müssen Sie als Mieter in die Wohnung lassen. Einzige Bedingung ist, daß die Termine rechtzeitig im voraus und nach Absprache mit Ihnen gemacht werden.
Alles Gute!
Empfänger: markalicious1
Betreff: Re: Besichtigung der Wohnung nach Kündigung für …
hallo,
wieso denn das?
In einem zumutbaren Umfang und bei rechtzeitiger Ankündigung/Abstimmung der Termine, gilt soweit ich weiss, für beides (Käufersuche/Nachmieter) das Gleiche.
Muss geduldet werden.
Über den „zumutbaren Umfang“ und „rechtzeitiger Abstimmung d.Termine“ dürfte sich allerdings trefflich streiten lassen.
Verkauf d. Mietwohnung alleine ist übrigens kein Kündigungsgrund!
Bestehender Mietvertrag geht vor.
Der Neubesitzer könnte dann allerdings bei entsprechenden Voraussetzungen Eigenbedarf anmelden und fristgemäss kündigen.
Also wenn Sie ggf. weitermieten wollen, nicht einfach so zustimmen. Wenn der Auszug allerdings auch in Ihrem Sinne ist
können Sie zustimmen.
Ob ein Vorkaufsrecht des Mieters (also Sie) besteht, geht aus Ihrem Mietvertrag hervor.
Ich hoffe ich konnte als Laie helfen.
gruss
microrman
bei besichtigungsterminen mit kaufinteressenten,muss dies vorher schriftlich bekannt gegeben werden,wenn dies erfolgt ist,müssen sie den termin auch durchführen.ich würde Ihnen raten,einen unabhängigen zeugen ihrerseits beim termin dabei zu haben…damit falls es irgendwelche probleme gibt,sie nich allein da stehen