Besichtigung u Fotos bei Verkauf der Mietwohnung

Guten Tag,

ich habe da einige Fragen zum Thema Verkauf einer Mietwohnung und Rechte/Pflichten des Mieters in diesem Fall.

Ist der Mieter verpflichtet Fotos der Wohnung und dessen Einrichtung zuzulassen, welche dann im Internet Gott und der Welt zugänglich gemacht werden?

Kann man das Verhindern? Muss ein Mieter das zulassen?! Darf der Vermieter so ohne weiteres in die Wohnung und Leuten diese zeigen?

Gemäß dem Fall das Vertrauensverhältnis zum Vermieter ist von der Mieter-Seite nicht mehr gegeben.

Wie sieht es aus, wenn die Befürchtung besteht, dass der Vermieter in Abwesenheit des Mieters (z.B. 2 Wochen Urlaub) in die Wohnung geht, Fotos macht und Besichtigungen durchführt.

Kann ein Mieter dem Vorbeugen in dem er das Schloss der Wohnungstür tauscht? Darf ein Mieter das Schloss austauschen?!

Schöne Grüße

L.

Hi
meines Wissens darf der Vermieter nicht einfach in die Wohnung des Mieters und schon gar nicht ohne dessen Wissen (außer Gefahren drohen).
Ich kenne es so, dass der Vermieter einen oder mehrere Besichtigungstermine mit dem Mieter vereinbart, diese werden in entsprechenden Abständen und zu passenden Zeiten eher kurz gehalten, das der Mieter auch ein geschontes Privatleben leben kann.

Ich glaube (!!!) dass ein Vermieter nicht mal einen Schlüssel zur Wohnung eines Mieters haben darf. Wenn man eine Wohnung mietet, dann tut man das für sich und nicht zur Belustigung anderer.

Das mit den Fotos ist ähnlich. Niemand darf Fotos von der Privatsphäre anderer machen, ohne deren Einwilligung.

Und wer nach bzw zum Umzug das alte Schloß wieder einbaut, darf sicherlich auch zeitweilig ein neues einsetzen.
Wenn man seinen Schlüssel vergisst und an so einen gräßlichen Schlüsseldienst gerät, der gleich ausbohrt und was teures neues einsetzt, der hat halt auch nur Pech gehabt, aber den Vermieter geht das nur eingeschränkt was an.
Ist halt für den Versicherungsfall und für Ansprüche des Vermieters wichtig, dass das Schloss qualitativ gleichwertig ist.
Wenn nun jemand in oben genannter Situation kurz vor Abreise seinen Vermieter um des lieben Friedens Willen darüber informiert, dass ein neues Schloss notwendig war und man nun in Urlaub auf Madagascar ist, dann wäre man auch „menschlich“ auf der sicheren Seite.

LG
Susanne

Kann ein Mieter dem Vorbeugen in dem er das Schloss der
Wohnungstür tauscht?

Ja. Sowieso immer zu empfehlen!

Darf ein Mieter das Schloss austauschen?!

Sicher. Das ist ja keine permanente Änderung. Das alte Schloss natürlich aufheben.