ich ziehe bald aus und die Wohnungsbesichtigungen sind im vollem Gange. Jetzt ist es aber so das ein Mietinteressent anscheinend gerne die Wohnung hätte, möchte aber jetzt noch mal in die Wohnung mit meiner Vermieterin um die Mängel zu besichtigen. Während ich noch drin wohne, muss ich das erlauben?
Hallo Mepsi,
danke für die Frage.
Ich bin allerdings kein Anwalt.
Soweit ich weiß gibt es dafür keine absolute gesetzliche Regelung.
Die Übergabe mit Mängelliste wirst du sowieso irgendwann - spätestens am letzten Miettag - machen müssen. Wenn es jetzt gemacht wird hast du es hinter dir. Du könntest das an die Bedingung knüpfen, dass das dann protokolliert wird für die Übergabe und danach keine weitere Mängelbesichtigung mehr stattfindet.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie doof es ist, wenn die Vermieterin die Wohnungsbesichtigung ganz ablehnt. Das hängt nämlich jetzt vor Gericht, weil sie 3 Monate nach Mietende plötzlich Mängel gefunden haben will.
Von daher wäre ich froh, wenn es so einen aktiven Vermieter gibt.
Ganz wichtig: Du musst daraus ein Übergabeprotokoll für dich machen. Es nützt dir nichts, wenn der Nachmieter mit der Vermieterin eine Mängelliste macht. Die ist für dich uninteressant. Du brauchst eine Mängelliste zwischen dir und der Vermieterin. Und das geht auf jeden Fall vor, weil du als derzeitiger Mieter zuerst ein berechtigtes Interesse daran hast.
Ich würde das zulassen und mir die Mängel mal anhören. Eventuell kannst du davon schon einige beheben oder dir ggf. schon Beweise/Argumente raussuchen, welche Mängel nicht von dir zu vertreten sind, das ganze also quasi als Vorabinfo positiv für dich nutzen.
einfach mal zum machdenken, tut es weh … der vermieter muss deine wohnung noch abnehmen und da würde ich iohn mir mit so einer kleinigkeit nicht verärgern.
ja du musst mietinteressenten in deine wohnung lassen mit angemessener anmeldung etc. was die dann mache mängel aufnehmen oder so düfte dir eingentlich egal sein
insofern du nicht versteckt mängel zu verbergen hast
ist doch auch pos. dann ist es vielleicht die letzte besichtigung wenn die wohnung weg ist
überleg wie es dir ginge wenn du einen neue wohnung nochmals sehen möchtest
viele grüße
margret
Hallo,
eine sichere Einschätzung vermag ich nicht zu geben, meine aber, dass der VM dieses Besichtigungsrecht hat. Die Besichtigung ist rechtzeitig (mind. 1 Woche) vorher anzukündigen und mitzuteilen, wer an der Besichtigung teilnimmt (höchstens 3 Personen).
Ich weiß auch nicht, warum keine Besichtigung stattfinden sollte. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass eventuell eine Schadensersatzpflicht ausgelöst wird, wenn dem VM durch die Weigerung einer Wohnungsbesichtigung eine unmittelbare Weitervermietung unmöglich gemacht wird. Aber dies ist eine andere Frage.
Hallo Mepsi, bei jeder Neuvermietung wird ein Wohnungsübergabe-Protokoll erstellt, in dem vorhandene Mängel aufgeführt werden. Soweit ich weiß, müssen Sie, solange Sie jetzt noch in der Wohnung verbleiben, sich von einem eventuellen Nachmieter nicht „hinter die Schränke gucken lassen müssen!“ Sofern es sich um gravierende Mängel handelt, so haben Sie diese mit Sicherheit Ihrer Vermieterin schon mitgeteilt und um Abhilfe gebeten. Ich würde mich freundlich mit Ihrer Noch-Vermieterin in Verbindung setzen und darauf hinweisen, dass die Wohnung erst dann NOCHMALS begutachtet werden kann, wenn Sie ausgezogen sind. In einer leeren Wohnung sieht man evtl. Mängel ohnehin besser. Diesen Ratschlag gebe ich allein vom Gefühl her - wie das gesetzlich geregelt ist, weiß ich nicht.
Blumenhaus
Hallo! Ja, Sie müssen das erlauben, allerdings muß sich der Vermieter mindestens 3 Tage vorher anmelden. Und wenn das gerade ungünstig ist dürfen Sie einen anderen Thermin vorschlagen. Dies sind Besichtigungen, die das Vermieten der Wohnung erleichtern und der Vermieter hat darauf Recht. Sie dürfen da nicht im Wege stehen. Er könnte sonst Ihnen Mietaufall in Rechnung stellen. Es kann sehr lästig werden mit den Interressenten, aber da müssen Sie durch.
nein, ich wüsste nicht, worauf sich das Recht des Nachmieters stützen sollte, jetzt schon in der dir noch „gehörenden“ Wohnung rumzuwerkeln. Das kann er ja machen, wenn du es ihm gestattest. Doch davon möchtest du anscheinend abstand nehmen, was ich auch nachvollziehen kann. Daher: Besichtigungen zulassen, ist eine Sache, die du machen musst, wenn sie sich im Rahmen halten und früh genug angekündigt werden. Aber vor Ende deiner Mietzeit musst du sonst nichts erlauben oder zulassen, wenn eine solche Vereinbarung nicht vielleicht auch deinen Vorteil trifft.
Oh, sorry, jetzt habe ich doch glatt ein Wort falsch gelesen: „Mängel besichtigen“ statt „beseitigen“ heißt es. Also, dann nochmals anders: Hier denke ich schon, dass du eine weitere Besichtigung zulassen musst, da es ja nicht ugnewöhnlich ist, wenn ein Interessent ein zweites Mal eine Wohnung besichtigt, an der er anscheinend ernsthaft Interesse hat (was wiederum ja für den VM von Interesse ist…).
kann das nicht rechtssicher beantworten, aber da Du die Besichtigungen bisher gestattet hast und vermutlich mit dem Vermieter auch nach Auszug ein Abnahmeprotokoll machen wirst, wüßte ich nicht, was dagegen spricht.
ich ziehe bald aus und die Wohnungsbesichtigungen sind im
vollem Gange. Jetzt ist es aber so das ein Mietinteressent
anscheinend gerne die Wohnung hätte, möchte aber jetzt noch
mal in die Wohnung mit meiner Vermieterin um die Mängel zu
besichtigen. Während ich noch drin wohne, muss ich das
erlauben?
Auch hallo,
ja in der Regel steht sogar im Mietvertrag Besicchtigungen zum Zwecke der Weitervermietung sind erlaubt.
Aber erkläre mir warum du es verbieten möchtest ?