Hallo, wir haben unsere Wohnung nun fristgerecht gekündigt. Ich will der Vermieterin auch nichts Böses, aber mag ihr nach einigen Vorfällen auch nicht übermäßig entgegen kommen. Daher meine Frage: Muss ich die Wohnungsbesichtigungen alleine vornehmen oder bin ich nur verpflichtet, meine Tür zu öffnen?
Sie kommt aus einem anderen Ort und könnte wohl nur selten hier sein… Und ich habe keine Lust, potentielle Nachmieter bzgl. des Zustands der Wohnung anzulügen bzw. noch Stress mit ihr zu bekommen, wenn ich die Wahrheit sage.
Schon einmal vielen Dank für die Antworten!
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Keine Ahnung
Hallo und guten Tag,
wenn Du die Wohnung fristgerecht gekündigt hast sehe ich keine Veranlassung für eine Wohnungsbesichtigung vor dem Auszugstermin.
Anders sieht es aus, wenn Du einen Nachmieter möchtest, um vorher auszuziehen. Dann muss ja dieser potentielle Nachmieter logischerweise vorher die Wohnung besichtigen.
Freundlichen Gruß
Udo
Hallo,
ich denke da Du Dich nicht verpflichtet hast, einen Nachmieter zu finden, ist die Wohnungsführung die Aufgabe des Vermieters. Du machst die Tür auf, läßt die Interessenten herein und falls die Vermieterin nicht dabei ist, mußt Du keine Führung durchführen. Wenn es Fragen gibt, verweist Du die Interessenten auf die Vermieterin.
Wahrscheinlich gibt es noch sachkundlich fundiertere Antworten als meine, aber so kann die Lösung aussehen.
Viel Erolg!
Hallo Kim,
für eine Nachvermietung hat der Vermieter das Recht Ihnen Interessenten zu schicken, die Sie dann, auch ohne seine Anwesenheit, in die Wohnung lassen müssen. Allerdings hat er Sie mind. 24 Sunden vor einem Termin darüber zu informieren. Von Vorteil wäre für Sie, wenn Sie dem Vermieter einen Tag und Zeitraum (z.B. Do. in der Zeit von 17 - 18 Uhr) vorschlagen.
Potentielle Nachmieter müssen Sie nicht anlügen. Den Zustand der Wohnung sieht ja jeder. Allerdings dürfen Sie keine Aussagen treffen, die schädlich für eine Nachmietung sind, ein verstecktes Lächeln sagt manchmal mehr als tausend Worte ;o) und Ihnen kann es ja egal sein, wie neue Mieter mit dem Vermieter zurecht kommen.
MfG Petra
Besichtigungen nach Kündigung
Guten Tag! Sie sind nach dem BGB lediglich verpflichtet, den Zugang zu der Wohnung nach voheriger Terminvereinbarung, die Sie nur einige Male ablehnen dürfen, zu ermöglichen. Mehr steht im BGB nicht, d h Sie müssen auch keine Fragen beantworten. In jedem Fall ist es aber besser, Sie sprechen mit der Vermieterin über die Mängel und geben ihr zur Kenntnis, dass Sie potenzielle Nachmieter bei Fragen nicht anlügen werden.
Bitte beachten Sie, dass dies ein privater Ratschlag ist und keinen Anspruch auf Rechtssicherheit hat.
Hallo, wir haben unsere Wohnung nun fristgerecht gekündigt.
Ich will der Vermieterin auch nichts Böses, aber mag ihr nach
einigen Vorfällen auch nicht übermäßig entgegen kommen. Daher
meine Frage: Muss ich die Wohnungsbesichtigungen alleine
vornehmen oder bin ich nur verpflichtet, meine Tür zu öffnen?
Sie kommt aus einem anderen Ort und könnte wohl nur selten
hier sein… Und ich habe keine Lust, potentielle Nachmieter
bzgl. des Zustands der Wohnung anzulügen bzw. noch Stress mit
ihr zu bekommen, wenn ich die Wahrheit sage.
Schon einmal vielen Dank für die Antworten!
Hallo,
habe leider keine rechtliche Kenntnisse über Ihre Nachfrage.
Ich würde aber nicht gerne den Vermieter mit potenziellen Nachmietern alleine meine Wohnung besichtigen lassen. Bin mir aber auch nicht sicher, ob ich den eventl. neuen Mieter über den Zustand der Wohnung (aus meiner Sicht) aufklären soll oder muss oder aber gar nicht aufklären darf.
Hoffe Sie finden bessere Antworten. Viel Glück!
mfg
tobagofan
Hallo Kim25,
ich glaube, als allererstes mal besteht überhaupt keine Pflicht, die neuen Mieter über die Wohnung/die Verhältnise mit dem Vermieter aufzuklären. Selbst, wenn du als Mieter in der Pflicht bist, einen Nachmieter zu suchen. Am besten wäre es, wenn deine Vermieterin bei einer Wohnungsübergabe oder bei einer Insandsetzungsnahme dabei wäre, damit für es dich Nachhinein keine Probleme gibt (aus mehreren Gründen).
Es gibt definitiv eine Grenze, wie oft du einem potentiellem Nachmieter die Tür öffnen musst, bis ein Nachmieter gefunden ist. (2x in der Woche ist wohl die Obergrenze). Mach am Besten einen Termin aus, wenn deine Vermieterin die Wohnung besichtigt und ihr ein Protokoll über den Zustand der Wohnung schreibt. Das könntest du deinem Nachmieter vorzeigen, obwohl es bei Einzug immer ein neues Protokoll gibt, dem neuen Vermieter zeigen. Ich kann dir allerdings nicht sagen, ob deine Vermieterin bei einer Wohnungsbesichtigung immer dabei sein muss. Eigentlich müsstest du überhaupt nichts machen. Denn schliesslich will deine Vermieterin die Wohnung loswerden und nicht du. Ich hoffe, ich konnte in deinem Fall helfen.
MfG
Campi