Besichtigungs-Bestätigung führt zu Zahlung der Maklerprovision? Umgehen des Bestellerprinzips?

Hallo Community! Folgende Situation: Zusammen mit meiner Verlobten habe ich mir gestern ein Haus (zur Miete) angesehen, welches durch ein Maklerbüro in einem Immobilienportal inseriert wurde. Nach der Besichtigung sollte eine „Besichtigungs-Bestätigung“ unterschrieben werden, in der ich mich ebenfalls als Auftraggeber anerkenne und somit für die Maklerprovision i.H.v. zwei Kaltmieten aufkommen soll. Ist dies rechtens? Ist dies ein legaler Weg, das der Vermieter das Bestellterprinzip umgehen kann? Kann ein Makler für Objekt-Nachweis und Vermittlung Provision verlangen?

Gruß, Marc.

Da der makler das Objekt nicht für euch gesucht hat, sondern dies schon hatte, ist dies nicht rechtens.
siehd dazu §2
https://www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/BJNR017470971.html

Und es gibt kein rechtliches Schlupfloch, mit welchem sich die Provision auf den Mieter umlegen lässt? Wäre diese „Beschichtigungs-Bestätigung“ in jedem Falle rechtlich anfechtbar? Aus diversen Foren geht hervor, das vor Inkrafttreten des „Bestellerprinzips“ solche „Besichtigungs-/Nachweis-Bestätigungen“ ausgestellt wurden und die dazu führten, das der Mieter die Kaution trägt. Ebenfalls habe ich gelesen das ein Makler mit dem Nachweis eines Objektes (in meinem Fall) auch sein Geld verdienen kann. Alles sehr schwammig. Wir haben gestern auch eine Zusage erhalten und sollen uns bis Freitag melden ob wir das Objekt mieten wollen oder nicht.

Das wort vor ist hier ganz entscheident.

Ja kann er, aber nur wenn er für dich das Objekt sucht und nicht schon das Objekt vorrätig hat

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Also ist dies definitiv Betrug? Und mit einer Unterschrift meinerseits würde ich mich nun für die Zahlung einer Provision verpflichten? Unabhängig davon, ob ich das Mietobjekt bekomme oder nicht? Oder wäre eine Unterschrift und die damit verbundene Verpflichtung zur Zahlung nicht zulässig? …und danke schonmal für die schnellen Antworten. :wink:

sieh den §2 im verlinkten Gesetz

„Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, es sei denn, der Wohnungsvermittler holt ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten

…okay, also darf er mir in keinem Fall die Provision aufbürden…und mit Unterschreiben dieser Bestätigung habe ich mich nun in die Falle locken lassen? Und bin aus eigener Schuld nun für das Aufbringen einer Kaution gezwungen? Betrug, bei dem der Makler gegen Auflagen verstößt können mit einem Bußgeld i.H.v. bis zu 25000 Euro bestraft werden. Und eine unrechtmäßig gezahlte Provision seitens des Wohnungssuchenden kann innerhalb von 3 Monaten zurückgefordert werden. Ich bin etwas durch den Wind, durch diese ganze Sache. Das Mietobjekt wäre perfekt für uns, meine Verlobte ist schwanger…und dann sowas.

Teil 1 Genau, Teil 2 Nein

§2
. . . (5) Eine Vereinbarung ist unwirksam, wenn 1.sie von den Absätzen 1 bis 4 abweicht oder2.durch
sie der Wohnungssuchende verpflichtet wird, ein vom Vermieter oder
einem Dritten geschuldetes Vermittlungsentgelt zu zahlen.

Eine kaution in höhe von drei Monatsmieten ist normal. Eine Kaution ist kein Vermittlungsentgelt

Einfach nicht zahlen und den Wohnungsvermittler Klagen lassen, was er sicherlich nicht tun wird.

Ich meinte natürlich Provision, nicht die Kaution. Okay, dann bedanke ich mich für die schnelle Hilfe. Ich soll dem Makler morgen wie gesagt bescheid geben ob wir uns für das Objekt entschieden haben und werde dann noch einige Dinge ansprechen. Vielen Dank nochmal

Hallo Naseweis!

Hier ein Update: Wir hatten soeben mit dem Vermieter ein persönliches Gespräch. Es hat sich herausgestellt das der Makler mit der Vormieterin zusammen ist und weder wir, noch der Vermieter dem Makler einen direkten Auftrag gegeben hat. Der Makler hat dem Vermieter lediglich angeboten, bei der Vermittlung zu helfen. Ergo würde als Auftraggeberin die Vormieterin infrage kommen. Meine einzige Sorge ist, da ich diese Besichtigungsbestätigung damals unterzeichnet habe, in der man sich als Auftraggeber anerkennt und für die Provision aufkommen soll…aber es kann doch nicht sein, das ich zahlen muss und der Makler mit seiner Vormieterfreundin fein rauskommt? Der Vermieter hat vorgeschlagen den Makler anzurufen und ihm die Immobilie abzusagen, so das der Makler komplett raus ist und ich mit dem Vermieter die Angelegenheit privat regele. Gruß, Marc.

Danke für das Update.
Da es sich beim Vermieter sicherlich nicht um ein Qualifizierten Alleinauftrag handelt, den er vergeben hat handelt, kann der Vermieter auch immer ohne Mäkler vermieten. Das ist aber immer die Sache zwischen Vermieter und den Mäkler. Für dich Zählt der § im Wohnraumvermittlungsgesetz.