Hallo Community! Folgende Situation: Zusammen mit meiner Verlobten habe ich mir gestern ein Haus (zur Miete) angesehen, welches durch ein Maklerbüro in einem Immobilienportal inseriert wurde. Nach der Besichtigung sollte eine „Besichtigungs-Bestätigung“ unterschrieben werden, in der ich mich ebenfalls als Auftraggeber anerkenne und somit für die Maklerprovision i.H.v. zwei Kaltmieten aufkommen soll. Ist dies rechtens? Ist dies ein legaler Weg, das der Vermieter das Bestellterprinzip umgehen kann? Kann ein Makler für Objekt-Nachweis und Vermittlung Provision verlangen?
Gruß, Marc.