Guten Tag,
Einem Mieter wird mitgeteilt, dass die Wohnung verkauft werden soll. Seine augenblickliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, ab 15.5.2010 6 Monate. Er befürchtet eine Kündigung wegen Eigenbedarfes und hofft, dass der Verkauf nicht vor dem 15.5.2010 erfolgt. Deshalb strebt er an, Besichtigungstermine auf das nötige Minimum zu reduzieren.
Der Mieter wird demnächst 2 Wochen im Urlaub sein. Kann er gezwungen werden, einem Besichtigungstermin ohne seine Anwesendheit zuzustimmen, um den möglichst schnellen Verkauf der Wohnung zu ermöglichen?
Wie viele Besichtigungstermine pro Woche muss er mindestens zulassen?
Danke und Gruß
beulli