Hallo,
Mal folgenden Fall angenommen:
Mieter kündigt Wohnung, Vermieter bittet um Besichtigungstermine mit Mietinteressenten, wie mietvertraglich vereinbart wochentags 10-13 und 15-18 Uhr, Wochenende nach Absprache.
Der Mieter gewährt einen einzigen Besichtigungstermin mit Schikanen:
- Eintritt nur auf Socken
- Eintritt nur nacheinander, jeweils 1 Partei
- Termin nur 1 Stunde lang und nicht mehr als 10 Parteien
Die Interessenten sind befremdet, niemand ist interessiert.
Beim Vereinbaren eines zweiten Termins verlangt der Mieter, dass nur wochentags zwischen 10 und 11 besichtigt werden darf. Selbst als der Vermieter darauf eingeht und schriftlich um einen Termin bittet, verweigert der Mieter den Zutritt.
Frage: Kann der Vermieter einen Zutritt erzwingen? Es ist sehr naheliegend, dass der Vermieter auf den Kosten des Leerstandes sitzen bleiben wird, da der Vermieter nach seinem Auszug unbekannt ins Ausland verziehen wird.