Hallo,
überlesen, steht unter Besichtigungszeiten, kopier den Absatz
mal hier rein:
Das steht aber unter dem Thema ‚Verkauf der Wohnung‘. Hier
geht es doch um eine gekündigte Wohnung, da sieht es imho
etwas anders aus. Ich habe dazu gefunden:
„Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Urteilen
herausgearbeitet, dass es ausreichend ist, wenn der Mieter
Besichtigungen ein bis zweimal pro Woche für 2-3 Stunden
duldet (z. B. LG Kiel, WM 1993, 52; LG Frankfurt a. M., NZM
2002, 696). Sofern der Mieter bereits eine Vielzahl von
Besichtigungen zugelassen hat, wird dem Mieter hier mit
steigender Zahl der Besichtigungen eine Verringerung der Zahl
der Termine zuzusprechen sein (AG Hamburg, WM 92, 540, hier
ein Sammeltermin pro Monat).“ aus:
http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/mietvertrag/d…
Hi, da steht bei Verkauf oder Vermietung.
bezogen wurde sich auf den darunter liegenden Abschnitt „Besichtigungen“ und da wird imho kein Unterschied zwischen Verkauf oder Vermietung gemacht.
Aber egal wie, das zitierte Urtel vom LG Kiel, WM1993, besagt doch im Grunde nichts anderes, ausser, dass da von 1-2x pro Woche die Rede ist oder?
Ein geschicktes taktieren des Mieters, wird das dann schon in der betreffenden Woche auf nur 1x besichtigen schaffen.
MfG ramses90
Gruß
loderunner (ianal)