Besichtigungsrecht währendUrlaub?

Hallo zusammen!

Vermieter hat Mieter gekündigt.
Mieter teilt Vermieter, per Einschreiben rechtzeitig,( 2 Wochen im voraus), mit, das er in einem gewissen Zeitraum Urlaub hat. (1 Woche)
(Mieter verreist zwar nicht, möchte aber nicht für evtl. Termine stets auf die Uhr schauen müssen, da auch Tagesausflüge angedacht sind)
Nun verlangt Vermieter, dass eine „Dritte“ Person für Wohnungsbesichtigungstermine „abgeordert“ wird, damit die Gewährleistung einer evtl. Weitervermietung gegeben ist.

Muss Mieter dieser Forderung entsprechen???

Freue mich auf zahlreiches Feedback!

Hallo Ute,

hätte der Mieter tatsächlich einen Urlaub gebucht, dann wäre das sicherlich eher unzumutbar. Aber in diesem Fall ist es offenbar genau umgekehrt. Der Mieter hat alle Zeit der Welt und will den Vermieter behindern, weil er ja eventuell mal eben schnell noch einen Ausflug machen könnte.

Dürfte kaum irgendwo auf Verständnis stossen.

Gruß!

Horst

Hallo zusammen!

Vermieter hat Mieter gekündigt.
Mieter teilt Vermieter, per Einschreiben rechtzeitig,( 2
Wochen im voraus), mit, das er in einem gewissen Zeitraum
Urlaub hat. (1 Woche)
(Mieter verreist zwar nicht, möchte aber nicht für evtl.
Termine stets auf die Uhr schauen müssen, da auch
Tagesausflüge angedacht sind)
Nun verlangt Vermieter, dass eine „Dritte“ Person für
Wohnungsbesichtigungstermine „abgeordert“ wird, damit die
Gewährleistung einer evtl. Weitervermietung gegeben ist.

Hi, ist doch ganz einfach.
Der VM hat auf die Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen.
Ein Besichtigungstermin muss mindestens 24 Std. vorher schriftlich angekündigt werden.
Termine muss der Mieter am Samstag u. Sonntag nicht dulden.
Mehr als 1 Termin wöchentlich auch nicht und nur in der Zeit von 9.00h - 13.00h und 15.00h - 18.00h.
Bei dieser Konstellation dürfte es doch möglich sein sich mit dem VM auf einen Tag der Woche zu einigen.
Wenn der VM natürlich plötzlich und unerwartet vor der Wohnung steht und nicht eingelassen wird, hat er einfach pech gehabt.
Nachlesen, da steht auch, dass es dem VM durchaus zuzumuten ist mehrere Tage auf einen Termin mit Interessenten warten zu müssen, bis der Mieter anwesend ist.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besich…
MfG ramses90
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besich…

Muss Mieter dieser Forderung entsprechen???

Freue mich auf zahlreiches Feedback!

Hallo,

Mehr als 1 Termin wöchentlich auch nicht

das geht aus Deinem Link bei einer gekündigten Wohnung aber nicht hervor. Oder habe ich das überlesen?
Gruß
loderunner (ianal)

Ist ja eigentlich schön und gut, aber da Mieterin eine Fernbeziehung führt und der Partner ausnahmsweise auch in dieser Zeit Urlaub hat,
wird jeder verstehen, dass da keine Rücksicht auf den VM genommen werden kann, sondern die Zeit zu Zweit verbracht werden möchte, ohne stets auf die Uhr schauen zu müssen! Oder?

Hallo,

Mehr als 1 Termin wöchentlich auch nicht

das geht aus Deinem Link bei einer gekündigten Wohnung aber
nicht hervor. Oder habe ich das überlesen?

überlesen, steht unter Besichtigungszeiten, kopier den Absatz mal hier rein:
Es reicht aus, wenn der Mieter die Besichtigung einmal wöchentlich für 3 Stunden ermöglicht (LG Kiel WM 93, 52). Hat der Mieter schon sehr viele Besichtigungen erduldet, so reicht es aus, wenn er nur einmal im Monat für 30 Minuten die Besichtigung zulässt ( AG Hamburg WM 92, 540).
MfG ramses90

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

überlesen, steht unter Besichtigungszeiten, kopier den Absatz
mal hier rein:

Das steht aber unter dem Thema ‚Verkauf der Wohnung‘. Hier geht es doch um eine gekündigte Wohnung, da sieht es imho etwas anders aus. Ich habe dazu gefunden:
„Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Urteilen herausgearbeitet, dass es ausreichend ist, wenn der Mieter Besichtigungen ein bis zweimal pro Woche für 2-3 Stunden duldet (z. B. LG Kiel, WM 1993, 52; LG Frankfurt a. M., NZM 2002, 696). Sofern der Mieter bereits eine Vielzahl von Besichtigungen zugelassen hat, wird dem Mieter hier mit steigender Zahl der Besichtigungen eine Verringerung der Zahl der Termine zuzusprechen sein (AG Hamburg, WM 92, 540, hier ein Sammeltermin pro Monat).“ aus: http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/mietvertrag/d…
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

überlesen, steht unter Besichtigungszeiten, kopier den Absatz
mal hier rein:

Das steht aber unter dem Thema ‚Verkauf der Wohnung‘. Hier
geht es doch um eine gekündigte Wohnung, da sieht es imho
etwas anders aus. Ich habe dazu gefunden:
„Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Urteilen
herausgearbeitet, dass es ausreichend ist, wenn der Mieter
Besichtigungen ein bis zweimal pro Woche für 2-3 Stunden
duldet (z. B. LG Kiel, WM 1993, 52; LG Frankfurt a. M., NZM
2002, 696). Sofern der Mieter bereits eine Vielzahl von
Besichtigungen zugelassen hat, wird dem Mieter hier mit
steigender Zahl der Besichtigungen eine Verringerung der Zahl
der Termine zuzusprechen sein (AG Hamburg, WM 92, 540, hier
ein Sammeltermin pro Monat).“ aus:
http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/mietvertrag/d…

Hi, da steht bei Verkauf oder Vermietung.
bezogen wurde sich auf den darunter liegenden Abschnitt „Besichtigungen“ und da wird imho kein Unterschied zwischen Verkauf oder Vermietung gemacht.
Aber egal wie, das zitierte Urtel vom LG Kiel, WM1993, besagt doch im Grunde nichts anderes, ausser, dass da von 1-2x pro Woche die Rede ist oder?
Ein geschicktes taktieren des Mieters, wird das dann schon in der betreffenden Woche auf nur 1x besichtigen schaffen.
MfG ramses90

Gruß
loderunner (ianal)

Und hier dann der Hinweis, dass ein unkooperativer Mieter mit ziemlicher Sicherheit auch bei der Wohnungsabnahme auf einen unkooperativen Vermieter (Verwalter) trifft.

vnA

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Enttäuscht es dich sehr, wenn ich dir sage, dass ich das nicht verstehe und dein Vermieter dies vermutlich ähnlich sehen wird?

vnA

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