Besichtigungstermine einer Mietwohnung für Kaufinterresenten

Hallo, der Vemieter versucht seit gut eineinhalb Jahren seine Wohnung zu verkaufen. Die Makler, plus Interresenten, besuchen den Mieter nach Terminvereinbarung in unregelmäßigen Abständen, drei vier mal im Monat dann hört man ein Dreiviertel Jahr nichts und plötzlich steht ein anderer Makler vor der Tür und es passiert das selbe. Über welchen Zeitraum muß man das erdulden oder kann mann den Termin auf einmal im Monat  3-4 Stunden beschränken.

Servus       Alex241

Tatsächlich hat der Vermieter ein uneingeschränktes Besichtigungsrecht n. § 809 BGB und darf demnach rechtzeitig angekündigte Besichtigungen abverlangen, sofern ein Interesse besteht.

Die Termine müssen zwar außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten sowie Sonn- und Feiertagen erfolgen, sind schonend und rücksichtsvoll vorzunehmen, etwa zumutbar zu bündeln (Gruppenbesichtigungen), aber durchaus an bis zu zwei Terminen pro Woche, auch an Sonnabenden, zu gewähren.

Inwiefern ein erstinstanzliches Einzelfallurteil, wonach, sofern der Mieter bereits eine Vielzahl von Besichtigungen zugelassen hat, dem Mieter hier mit steigender Zahl der Besichtigungen eine Verringerung der Zahl der Termine zuzusprechen sein (AG Hamburg, WM 92, 540, hier ein Sammeltermin pro Monat) anwendbar wäre, wage ich zu bezweifeln, wenn diese schonende Ausübung bereits durch monatelange Pausen gewahrt bliebe.

G imager