Hallo, zunächst mal danke für die Antwort.
Gogle kaputt?
http://www.anwaltseiten24.de/mietrecht-lexikon/besic…
Netiquette kaputt? Wenn ich google, erhalte ich 24000 verschiedene Meinungen. Deshalb bin ich ja hier im „Expertenforum“…
Definiere „vorzeigbar“.
„Vorzeigbar“= üblicher Gebrauch als Mietwohnung und nicht als Sperrmüll-Lager. Jeder darf natürlich so leben wie er will, aber ist eine Messiwohnung noch der vereinbarte Gebrauch der Mietsache?
Kann er die Entfernung
des Schreibtisches vor der Ausgangstüre verlangen?
Nein, die Einrichtung der Wohnung ist grundsätzlich Sache des
Mieters.
Es geht ja nicht um den Geschmack der Wohnungseinrichtung sondern darum, dass weder die Mietinteressenten noch der Vermieter sich die komplette Wohnung (und dazu gehört natürlich auch die Terrasse) ansehen können. Dies wird durch den Schreibtisch in diesem Beispiel verhindert.
Wann und
wie lange hat er das Recht auf Besichtigungen?
Steht auch im Link.
In unserem Beispiel sammelt der Vermieter die Termine zur Besichtigung einmal wöchentlich. Was im Link steht, ist nicht eindeutig. In anderen Links gibt es auch unterschiedliche Meinungen. Wenn der Vermieter 6 bis 10 Interessenten hat, kann er diese sicherlich nicht innerhalb einer Stunde durch die Wohnung schleusen.
Wäre der Mieter kooperativer, wäre die Wohnung sicherlich schon vermietet und die nervigen Besichtigungstermine würden aufhören.
noch während er Geld für die Überlassung des Objekts an Dritte
kassiert, es selbst nutzt, um es zukünftigen Interessenten
vorzuführen. Diese kapitalfreundliche Regelung bedeutet
ohnehin ein ziemliches Alleinstellungsmerkmal im deutschen
Schuldrecht.
Der Vermieter nutzt es nicht, der Mieter hat im Mietvertrag einer solchen Regelung zugestimmt. Dem Mieter steht es ja frei, sich eine eigene Immobilie anzuschaffen. Bei Banken ist es das gleiche: Sie mag Darlehenszinsen kassieren, darf aber Kaufinteressenten durch das Objekt führen, wenn die Immobilie unter den Hammer kommt.
Alternativ könnte er (unter Inkaufnahme von in die Miete
einzukalkulierenden Mietausfallzeiten)
Sollen Mieter für Mietausfallzeigen des Vermieters bezahlen? Rechnen wir mal:
In unserem Beispiel hat der Mieter die Wohnung für 12 Monate gemietet. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt im allgemeinen 3 Monate. Kann der Vermieter die Wohnung erst nach Auszug des Mieters ordentlich präsentieren und vermieten, hat er im Schnitt 3 Monate Ausfallzeit, die er aus eigener Tasche finanzieren muss. Würde er diese 3 Mieten auf die 12 Monate umlegen, hätte sich die Miete für den Mieter um 25% erhöht. Wo soll das in der Realität möglich sein?