Besichtigungstermine

Hallo!

Ich habe gerade auf der Homepage des DMB folgendes gelesen und hätte dazu ein paar Fragen:

*schnipp*
Bei der Vereinbarung derartiger Besichtigungstermine muss grundsätzlich auf die Berufstätigkeit des Mieters Rücksicht genommen werden. Der Besichtigungstermin darf nur zu den üblichen Zeiten angesetzt werden, es reicht aus, wenn sich der Mieter einmal in der Woche Zeit für einen Besichtigungstermin nimmt.

und:

Der Vermieter muss jede Wohnungsbesichtigung vorher anmelden. Die meisten Gerichte gehen von einer Frist von 3 bis 4 Tagen aus. (…). Soweit Besichtigungstermine mit Dritten, also Miet- oder Kaufinteressenten, vereinbart werden, muss der Vermieter auf die Belange des Mieters Rücksicht nehmen. Bietet der aufgrund seiner Berufstätigkeit nur Samstagstermine an, kann der Vermieter nicht auf einen Besichtigungstermin von Montag bis Freitag pochen.

Der Mieter muss sich nicht ständig für eventuelle Besichtigungstermine zur Verfügung stellen: Er genügt seiner Pflicht, wenn er sich an einem Tag in der Woche für drei Stunden zur Besichtigung der Wohnung bereit hält, das hat schon das Reichsgericht entschieden.

*schnapp*

Wie müsste sich Mieter A verhalten, wenn er zwar berufstätig ist, aber nur eine halbe Stelle hat?
Mieter A wäre als Doktorant an der Uni beschäftigt. Es ist hier durchaus üblich, dass nur für eine halbe Stelle Lohn gezahlt wird, aber man trotzdem bis zu 60 Stunden pro Woche arbeitet.
Kann Mieter A sich beim Vermieter auf das oben zitierte berufen bzw. müßte er den Vermieter B über die Halbtagsanstellung in Kenntnis setzen? Reicht es wenn A angibt berufstätig zu sein oder hat B Anspruch den Arbeitsvertrag von A zu sehen?

Danke und viele Grüße,
Nicky

Hallo!

Kann Mieter A sich beim Vermieter auf das oben zitierte
berufen bzw. müßte er den Vermieter B über die
Halbtagsanstellung in Kenntnis setzen?

Also mal im ernst: Es geht doch meinen Vermieter einen feuchten sonstwas an, ob ich eine halbe Stelle oder eine dreiviertel Stelle oder eine Achtelstelle habe…wenn ich beruflich bedingt, sagen wir mal an Wochentagen erst ab 18 Uhr da bin, dann ist das eben so. Also einfach vorschlagen, dass man für Besichtigungen Wochentags ab dann und dann zur Verfügung steht und dass man meinetwegen bereit ist, weil das nur eine kurze Zeitspanne ist, auch am Wochenende längere Zeit zur Verfügung zu stehen. Das sollte ja ein Kompromiss sein, der von beiden Seiten akzeptiert werden kann.

Gruß,

Florian.

Hallo

genau so sehe ich das auch.

Wann und wie ich arbeite geht den Vermieter nichts an, gibt ja auch noch andere Dinge die man erledigen muss.

Schlagt dem Vermieter 1 - 2 feste Tage in der Woche mit einer Uhrzeit vor, die euch angenehm ist und wenn ihr ganz nett seid, nehmt ihr auch Rücksicht auf die arbeitende Bevölkerung und nennt z.B. einen Samstagstermin oder einen am Abend.