Besitz des TXT Files 'Mein Krampf' strafbar?

Hallo Freundinnen und Freunde,

kürzlich versuchte ich über die Öffentlichen Bücherhallen in HH an das Buch von Hitler „Mein Krampf“ zu kommen. Sehr schwierig. Dieses komische Machwerk ist in der BRD (von den Bayern) doch tatsächlich verboten. Was immer das auch bedeuten soll. Nun ja, staatliche „Leseverbote“ gehen mir schlichtweg am Arsch vorbei. Egal, das Buch habe ich jedenfalls nicht bekommen. Ergo habe ich mir aus dem Web das Text-File gesaugt. Meine Frage. Ist dies bereits strafbar in dieser, unserer so offenen, Demokratie? Das Buch habe ich ja nicht!!!

Knutschi Mousehunter

PS.: Der Text von „Mein Krampf“ ist lesenswert. Sollte in der Unterstufe Pflicht sein. Nach der Lektüre dieses üblen Machwerks kann wohl kaum noch ein Mensch behaupten „Stolz ein Deutscher“ zu sein. Hitler war sehr „stolz ein nationaler Deutscher“ zu sein. Die Österreicher hielt er für „nicht national denkenden“ Dreck.

Nein

Hallo Freundinnen und Freunde,

Also soweit ists ja nun noch nicht :smile:

Du darfst sowohl das Buch besitzen, also auch die files.
Du darfst auch eine Hakenkreuzfahne bei dir in der Wohnung aufhängen, wenn das keiner sieht.
Nur öffentliches zur Schau stellen, Bereithalten, Verbreiten, etc. von dem Zeug ist Strafbar.

§§ 86, 86a StGB.

M.

Hallo Freundinnen und Freunde,

Also soweit ists ja nun noch nicht :smile:

Du darfst sowohl das Buch besitzen, also auch die files.
§§ 86, 86a StGB.

Schön wäre es Mike. In HH ist bereits der Besitz (Buch) verboten. Über das *.txt File war sich die Polizei in HH noch nicht einig.

Gerade habe ich mich bei der HH Kripo erkundigt. Eine Beschlagnahmung des Rechners (auf dem sich „Mein Kampf“ befindet) ist in HH nicht unmöglich. Rein theoretisch natürlich. Wenn die „Bullerei“ meinen Namen wüsste. *lol*
Selbst der dümmste Richter kann mich aber nicht für einen NAZI halten.

Gruß MH

Hi,

die Information von der Hamburger Polizei ist falsch. Auf welcher rechtlichen Grundlage hin wollen sie dir das Buch oder den Rechner wegnehmen?
Der Besitz des Buches ist nicht strafbar. Du kannst es allerdings nirgendwo kaufen, weil halt der Vertrieb verboten ist, wie Mike es schon erläuterte.

Gruß,
Francesco

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Staatsschutz HH
Hi Franesco,

laut HH (telef. Angabe) Staatsschutz ist nur das Buch „Mein Krampf“ in der Auflage vor 1945 erlaubt. Bereits das „runterladen“ aus dem Web ist scheinbar in der BRD strafbar. Soll bis zu drei Jahre Knast einbringen. Nach der rechtlichen Grundlage (StGB) habe ich leider vergessen zu fragen. Werde ich aber noch machen.

Gruß MH

Hi Francesco
…laut eines Herrn H… vom HH Staatschutz sollen genau da die §§ greifen die Mike gemeint hat. Runterladen gibt drei Jahre Knast. Verbreiten noch mehr.

Anstatt VWL und Soz. hätte ich wohl besser Jura studieren sollen *lol* Dann würde ich besser durchblicken.

Gruß MH

PS.: Nummer des Herrn vom Staatsschutz (LKA) kannste gerne haben.

Hi,

das würde mich jetzt doch interessieren. Mail mir doch bitte die Nummer des Staatsschützers und seinen Namen, ich würde die Sache gerne klären.

Gruß,
Francesco

1 „Gefällt mir“

Bitte Ergebnis posten,
das würde mich echt mal interessieren.
Hab mir gerad nochmal die Kommentare durchgelesen, konnte aber nix finden, was eine Strafbarkeit von Moushunters Tätigkeit bestätigen würde.
Hab bis Montag frei, werde dann mal das zust. LKA in Berlin anrufen…

M.

Moien!

Normaler Weise glaube ich dir ja blind ;o))))) … aber wenn du Recht hast frage ich mich auf welcher gesetzlichen Grundlage im Posting unten (Rechtsradikale - Teil3) die Polizisten Nazi-Utensilien beschlagnahmt haben???

Bernd

Darfs auch ne Antwort von mir sein …

… aber wenn

du Recht hast frage ich mich auf welcher gesetzlichen
Grundlage im Posting unten (Rechtsradikale - Teil3) die
Polizisten Nazi-Utensilien beschlagnahmt haben???

Die Sachen unten wurden von den Beamten entweder zur Beweissicherung/Einziehung (läuft auf Vernichtung hinaus) nach damit begangener Straftat, das öffentl. Abspielen, oder auf gefahrenabwehrrechtlicher Grundlage beschlagnahmt - eben weil die Gefahr besteht, das der Jungrechte, der ja schon durch § 86a o. ggf Volksverhetzung, das für die öffentlichkeit hörbare Abspielen der verbotenen Musik aufgefallen ist, mit den anderen Gegenständen die selbe Straftat begeht.
Bei einer Gefahrenabwehrrechtl. Sicherstellung, können die Sachen vernichtet werden, wenn bei einer Herausgabe an den Eigentümer die gleiche Gefahr wieder besteht.
Der Eigentümer kann natürlich bei Gericht Widerspruch einlegen, allerdings bei solchen Sachen mit wenig Aussicht auf Erfolg.

Das ist jetzt nicht sehr juristisch, aber hoffentl. verständlich.

M.

Du hast dich auf verflucht dünnes Eis begeben mein Freund. Dazu häte ich nicht geraten in diesem Staat.

Gruß

Der Besitz ist nicht strafbar…
…jedoch kann „Mein Kampf“ nicht in der Originalfassung erworben werden. Lediglich kommentierte Auflagen sind erhältlich.

Würde sich unsere Gewaltenteilung mit den Gedanken an ein Verbot des Buches und der Durchsetzung dieses Verbotes beschäftigen, wären wir von der berühmt-berüchtigten Bücherverbrennung der braunen Zeit nicht mehr weit entfernt. Gottseidank sind wir davon weit entfernt.

Gruß!
Tino

PS.: Der Text von „Mein Krampf“ ist lesenswert. Sollte in der
Unterstufe Pflicht sein.

stimme dir zu. verbotene früchte sind süß. den dreck an den schulen zu analysieren wäre oberstes gebot. aber kommentierte ausgaben kann man ja kaufen. wieso nicht diese?

erinnert mich an ein seminar, das ich in der uni (in österreich) mal hatte. da mußten wir propagandafilme analysieren. als ein student auf einmal die videokassette mit dem ewigen juden verschlampte, gab das ein tohuwabohu. denn wer auch immer diese kassette auch nur zuhause rumliegen hatte, machte sich strafbar. irgendwie arg.

Der Besitz des Buches ist nicht strafbar.

Ist mir bisher auch so bekannt.

Du kannst es
allerdings nirgendwo kaufen, weil halt der Vertrieb verboten
ist

Jein. Es darf nicht beworben werden und nicht angeboten werden. Laut Auskunft des Antquars meines Vertrauens :wink: liegt die Sache so ähnlich wie bei Pornos.

Sie dürfen auf aktive Nachfrage des Kunden herausgegeben werden. Gehe ich also zu ihm hin und frage: „hast Du ein Exempar von „Mein Kampf“ auf Lager und verkaust es mir“ darf er zu seinem Giftschrank gehen, ein Exemplar herausnehmen (so er eins hat) und mir anbieten. In die Auslage oder irgendwo offen in den Laden legen darf er es allerdings nicht.

Die Rechte an diesem Buch hält übrigens das Land Bayern und könnte theoretisch(!) eine Neuauflage starten.

Gandalf

Nein!!!Gesetzestext

Der Besitz des Buches ist nicht strafbar.

Ist mir bisher auch so bekannt.

Du kannst es
allerdings nirgendwo kaufen, weil halt der Vertrieb verboten
ist

Stimmt

Jein. Es darf nicht beworben werden und nicht angeboten
werden. Laut Auskunft des Antquars meines Vertrauens :wink: liegt
die Sache so ähnlich wie bei Pornos.

Stimmt nicht.

Sie dürfen auf aktive Nachfrage des Kunden herausgegeben
werden. Gehe ich also zu ihm hin und frage: „hast Du ein
Exempar von „Mein Kampf“ auf Lager und verkaust es mir“ darf
er zu seinem Giftschrank gehen, ein Exemplar herausnehmen (so
er eins hat) und mir anbieten.

Stimmt nicht!!!

Die Rechte an diesem Buch hält übrigens das Land Bayern und
könnte theoretisch(!) eine Neuauflage starten.

weiß nicht…

Text:
§ 86 *) Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger
Organisationen

(1) Wer Propagandamittel

  1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig
    erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der
    unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer
    solchen Partei ist,
  2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen
    die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der
    Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt
    ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen
    Vereinigung ist,
  3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des
    räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke
    einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder
    Vereinigungen tätig ist, oder
  4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind,
    Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen
    Organisation fortzusetzen,
    im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland
    herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern
    öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
    oder mit Geldstrafe bestraft.

M.

schulen zu analysieren wäre oberstes gebot. aber kommentierte
ausgaben kann man ja kaufen. wieso nicht diese?

Das ist auch eine Geldfrage lehitraot. Es sind halt nur verschiedene kommentierte Teil - Bücher von „Mein Krampf“ in Germansky vorhanden. Eine komplette Ausgabe „kommentierte Ausgabe“ von mein Krampf, habe ich noch nicht gefunden.

Da lese lese ich doch lieber das Original. Wie zweiflhaft auch immer das ist.

Grüße von MH

Falschen Beifall…
habe ich bekommen. Das Passwort ist nicht mehr gültig.

Gruß

Hi,
Mein Kampf kommt,wenn man Gerüchten Glauben schenken darf,demnächst auf den Markt.
Bertelsmann soll die Rechte von einer bayrischen Gemeinde gekauft haben…
Bin ja mal gespannt !
P.

Hallo Mousehunter,

in Österreich ist „Mein Kampf“ nicht verboten. Vor einigen Jahren wurden auch zwei Bände über Hitler + Kasetten mit allen „wichtigen“ Reden von ihm über eine große Bücherkette angeboten.

. Hitler war sehr „stolz ein nationaler
Deutscher“ zu sein. Die Österreicher hielt er für „nicht
national denkenden“ Dreck.

Der Herr aus Braunau (nahe Linz) konnte bei uns auch nur Postkarten malen…
Linz war aber eine Lieblingsstadt von ihm, ich habe Baupläne gesehen…da wurde für Linz eine Prachtstraße mit Triumpfbogen geplant :frowning:…eindrucksvoller als in Paris.
Größenwahn und Eitelkeit…eines Verbrechers !

Grüße
Kerbi