Hi,
soviel ich weiß, erwirbt man mit einem Grunstückskauf ein Nutzungsrecht von 99 Jahren. Stimmt das oder verwechsel ich da etwas? Müssen meine Erben dann nach 99 Jahren nochmal das Grundstück von der Stadt kaufen? Und wie schauts aus bei alten Grundstücken, die z.B. vor 90 Jahren erschlossen wurden - muss ich nach 9 Jahren dann nochmal an den Staat Geld abdrücken?`
Kann ich problemlos ein Grundstück weitervererben?
THX
Servus Dennis,
bei den 99 Jahren gehts nicht um Eigentum an Grund und Boden, sondern in der Regel um Erbbaurecht; in einzelnen Fällen auch um Pacht (Basel Badischer Bahnhof z.B.).
Wenn Du Dich davon überzeugen willst, wie lang Grundbesitz hält, kannst Du z.B. mal die Besitzungen der Familien von Heeremann und von Waldburg anschauen. Auch Kirchen, Spitalstiftungen und die nds. Klosterkammer sind geeignete Exempel.
Schöne Grüße
MM
soviel ich weiß, erwirbt man mit einem Grunstückskauf ein
Nutzungsrecht von 99 Jahren. Stimmt das oder verwechsel ich da
etwas?
Da verwechselst Du in der Tat etwas. Wie Martin schon schreibt wird es sich hier um ein Erbbaurecht oder eine Erbpacht handeln.
Müssen meine Erben dann nach 99 Jahren nochmal das
Grundstück von der Stadt kaufen?
Das hängt vom Vertrag ab. In der Regel fällt das Recht an den Erbpacht gebenden zurück, wenn er vorher kein Verkaufsangebot macht.
Kann ich problemlos ein Grundstück weitervererben?
Wenn es Dir gehört, kannst Du es problemlos vererben. Auch Erbbaurechte und Erbpachtrecht können vererbt werden (Name !), allerdings mit einer zeitlichen Befristung.