Besitz von Emulatoren und Roms legal?

Ist der Besitz von Emulatoren und Roms legal? z.B. auch wenn es das Spiel nicht mehr im Handel zu erwerben gibt.

Hallo,

Gegenfrage: Darf jemand im Auto schneller als 80 fahren, auch wenn der Motor nicht mehr gebaut wird?

  1. Anrede erwünscht.
  2. Sinnvolle Frage, die eine Beantwortung zulässt.
  3. Abschluss gewünscht.

Grüße

Hallo zusammen,
wieso kann die Frage nicht beantwortet werden? Der Vergleich passt überhaupt nicht, denn die Frage ist doch, ob die Patentrechte auf die ursprüngliche Konsole beschränkt sind, oder für alle Medien gelten.
Danke für eine ernstgemeinte Antwort.

Hallo,

wieso kann die Frage nicht beantwortet werden? Der Vergleich
passt überhaupt nicht,

Doch der vgl. passt, da diese Frage auch keiner beantworten kann …

denn die Frage ist doch, ob die
Patentrechte auf die ursprüngliche Konsole beschränkt sind,
oder für alle Medien gelten.

Siest du, DAS ist eine Frage - erklär mir mal wie man von dem UP-Satz auf diesen Sachverhalt kommen sollte?

Also mit Patentrechten wirds lustig … Ich würde davon ausgehen, dass alles irgendwie mit Patenten zugepflastert ist, jedoch ist das primär irrelevant, da die Software, um die es ja wahrscheinlig geht, Urheberrechtlich geschützt ist und dies läuft nicht ab.

Etwas holprig formuliert, ich hoffe halbwegs richtig und verständlich, mehr kann ich jetzt nicht sagen, da es immernoch nicht klar ist, um welche Situation es genau geht.

Danke für eine ernstgemeinte Antwort.

Die Anwort war durchaus ernstgemeint, denn meine Kristallkugel ist ziemlich eingestaubt.

Grüße

Hallo,
ich bin kein Jurist, hätte dafür aber die Frage auch so verstanden.
Wenn derjenige, der die Kopie (so nennen das die Juristen wohl allgemein) gemacht hat einen Kopierschutz umgangen hat, dürfte alles was damit im folgenden geschieht nicht erlaubt sein.
Beim Emulator ist es nicht zu beantworten, weil es da verschiedene Wege gibt einen zu programmieren. Wenn man aus den frei zugänglichen Beschreibungen des Herstellers das alles „einfach“ nachprogrammiert, dürfte das erlaubt sein. Im Allgemeinen ist es aber auch da so, daß irgendjemand einen Kopierschutz umgeht, um an die Firmware selbst zu kommen und dann „lediglich“ die Hardware emuliert wird.

Cu Rene

Hallo,

Etwas holprig formuliert, ich hoffe halbwegs richtig und
verständlich, mehr kann ich jetzt nicht sagen, da es immernoch
nicht klar ist, um welche Situation es genau geht.

Ich vermute (weil ich ähnliches kenne), dass da jemand ein Programm für einen nicht mehr hergestellten Rechner (z.B. C64) oder eine nicht mehr hergestellte Spielkonsole (Gameboy) auf einem aktuellen PC benutzen möchte. Dazu gibt es spezielle Emulatoren, also Progamme, die den PC das Originalprogramm ausführen lassen. Andere Internetseiten stellen Abbilder der Originalprogramme zur Verfügung, um den Emulator ‚zu füttern‘.
Wenn ich die jeweiligen Zusatztexte richtig interpretiere und die Zusatztexte der (juristischen) Wahrheit entsprechen, darf man den Emulator durchaus verwenden (der ist ja unabhängig vom Original neu programmiert), aber die Abbilder der Originalprogramme nur dann, wenn man sie auch in Form von Hardware besitzt.
Gruß
loderunner (ianal)