Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Recht, ich hoffe es gehört hier rein. Ich bin im Besitz einer Amateurfunklizenz. Leider in letzter Zeit recht passiv, aber das tut nichts zur Sache - Frage ist was darf ich denn mit meiner Funklizenz denn direkt sendebereit unter meiner Kontrolle haben? Hintergrund ist, ich möchte ein Sportboot chartern aber dort ist evtl eine UKW (See-)Funkanlage verbaut und mir wird als völlig unlizentiertem das Boot verweigert weil ja eine entsprechende Sendeanlage nur für Inhaber einer Seefunklizenz zugänglich sein darf.
Als Funkamateur wäre ich z.b. berechtigt das Ding in eine Funkanlage umzubauen die im Afu-Band sendet.
Dürfte ich also das sendebereite Gerät trotzdem in meiner Verfügungsgewalt haben? Bin hier irgendwie etwas ratlos, weiss mir jemand weiter?
Gruß und Danke im voraus
Stefan