Besitz von Funkanlagen

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Recht, ich hoffe es gehört hier rein. Ich bin im Besitz einer Amateurfunklizenz. Leider in letzter Zeit recht passiv, aber das tut nichts zur Sache - Frage ist was darf ich denn mit meiner Funklizenz denn direkt sendebereit unter meiner Kontrolle haben? Hintergrund ist, ich möchte ein Sportboot chartern aber dort ist evtl eine UKW (See-)Funkanlage verbaut und mir wird als völlig unlizentiertem das Boot verweigert weil ja eine entsprechende Sendeanlage nur für Inhaber einer Seefunklizenz zugänglich sein darf.
Als Funkamateur wäre ich z.b. berechtigt das Ding in eine Funkanlage umzubauen die im Afu-Band sendet.
Dürfte ich also das sendebereite Gerät trotzdem in meiner Verfügungsgewalt haben? Bin hier irgendwie etwas ratlos, weiss mir jemand weiter?

Gruß und Danke im voraus :smile:
Stefan

Hier gelten verschiedene Dinge.
Ich gehe mal davon aus, daß Du die Frage für Deutschland stellst, sonst würde es noch komplizierter, bzw gelten in anderen Ländern evtl abweichende Regelungen.
Funkanlagen darf in Deutschland jeder besitzen. Zum Besitz ist also nichtmal die Lizenz als Funkamateur erforderlich. Auch betriebsbereit aufbauen, und einschalten darf sie jeder. Solange das Gerät die CE Kennzeichnung hat. Bei Funkamateuren mit Lizenz darf auf das CE Kennzeichen verzichtet werden, weil dieser ja sein Funkgerät auch selbst bauen dürfte, da ist dann auch keine CE Kennzeichnung drauf.
Aber:
Senden darf man nur mit der entsprechenden Erlaubnis. Wenn Du also Seefunk nutzen willst, brauchst Du den entsprechenden Schein für Seefunk. Die Funkamateur-Lizenz nützt Dir da nix, die berechtigt Dich nur zum Senden auf den Amateur -Frequenzen, die mit den Seefunk frequenzen nicht identisch sind. Zudem darfst Du als Amateurfunker nur mit anderen Amateurfunkern Kontakt per Funk aufnehmen. Selbst wenn die Frequenzen also gleich wären, dürftest Du nicht mit den entsprechenden Stellen Kontakt aufnehmen.
Auch der Empfang ist eingeschränkt. Du darfst nur Das empfangen, was für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis gesendet wird. Das gilt für Radio oder CB-Funk oder Amateurfunk etc. Seefunk fällt nicht darunter.
Du darfst ein Seefunkgerät also besitzen, und auch einschalten, aber empfangen darfst Du damit nur Amateurfunk oder CB-Funk sofern das Gerät dazu in der Lage ist. Wenn das Gerät diese Frequenzen nicht empfangen kann, kannst Du im Grunde gar nichts damit anfangen. Um aktiv am See oder Küstenfunk teilzunehmen, brauchst Du auf jeden Fall die entsprechende Erlaubnis.

Hintergrund ist, ich
möchte ein Sportboot chartern aber dort ist evtl eine UKW
(See-)Funkanlage verbaut und mir wird als völlig
unlizentiertem das Boot verweigert weil ja eine entsprechende
Sendeanlage nur für Inhaber einer Seefunklizenz zugänglich
sein darf.

Dieses lustige Argument habe ich auch noch nicht gehört :wink:
Wenn das stimmen würde, dann dürfte ja keine Ehefrauen die Autos von ihren Amateurfunk-Männer fahren, nur weil sie keine Lizenz haben, es sei den, man würde vor jeder Fahrt das Funkgerät ausbauen :wink:
Das kann und will man niemandem zumuten.
Es geht darum, wer die „tatsächliche Gewalt“ über eine Sendeanlage hat. Das ist zunächst der rechtmäßige Betreiber der Sendeanlage.
Beim Nicht-Lizenzierten setzt man auf Treu und Glaub voraus, das er die Funkanlage, die er spazieren fährt, auch nicht in Betrieb setzt.

Für den Fall, das meine Frau mit dem Amateurfunkgerät im Auto kontrolliert wird, habe ich eine Kopie meiner Funklizenz im Auto deponiert.

Ich habe da allerdings noch eine andere Idee, kenne mich aber da nicht aus:
Wenn in dieser Bootsgröße eine Funkanlage Pflicht ist, dann solltest du die auch betreiben dürfen/müßen, dazu also im Besitz eines Funkbetriebszeugnis sein.
Wenn du das nicht hast, dann wäre das etwa so wie ein Auto mieten wollen ohne Führerschein…

Achim
DJ3UE

Hintergrund ist, ich
möchte ein Sportboot chartern aber dort ist evtl eine UKW
(See-)Funkanlage verbaut und mir wird als völlig
unlizentiertem das Boot verweigert weil ja eine entsprechende
Sendeanlage nur für Inhaber einer Seefunklizenz zugänglich
sein darf.

Dieses lustige Argument habe ich auch noch nicht gehört :wink:

Naja, hier geht es um geld. oft wird das boot von zuhause aus gechartert und bezahlt. wenn der mieter das nicht merkt dass er ihm ein schein wegen der funke fehlt dann hat er umsonst gezahlt. so einfach ist das :wink:

Wenn das stimmen würde, dann dürfte ja keine Ehefrauen die
Autos von ihren Amateurfunk-Männer fahren, nur weil sie keine
Lizenz haben, es sei den, man würde vor jeder Fahrt das
Funkgerät ausbauen :wink:
Das kann und will man niemandem zumuten.
Es geht darum, wer die „tatsächliche Gewalt“ über eine
Sendeanlage hat. Das ist zunächst der rechtmäßige Betreiber
der Sendeanlage.
Beim Nicht-Lizenzierten setzt man auf Treu und Glaub voraus,
das er die Funkanlage, die er spazieren fährt, auch nicht in
Betrieb setzt.

Für den Fall, das meine Frau mit dem Amateurfunkgerät im Auto
kontrolliert wird, habe ich eine Kopie meiner Funklizenz im
Auto deponiert.

Ich habe da allerdings noch eine andere Idee, kenne mich aber
da nicht aus:
Wenn in dieser Bootsgröße eine Funkanlage Pflicht ist, dann
solltest du die auch betreiben dürfen/müßen, dazu also im
Besitz eines Funkbetriebszeugnis sein.
Wenn du das nicht hast, dann wäre das etwa so wie ein Auto
mieten wollen ohne Führerschein…

Achim
DJ3UE

Pflicht ist sie nicht, aber es ist halt eine frage wie oft ich das brauche. deshalb die frage ob ich das boot iwie trotzdem bekommen kann - ich will ja gar nicht schwarz auf dem seefunk loslegen. das verdammte ding soll aus bleiben aber ich möchte quasi wissen, ob mich mein afu schein in euro land berechtigt ein beliebiges funkgerät trotz fehlendem ubi shc oder was auch immer lizenz haben zu dürfen? :smile:

Es geht mir nicht ums senden!!! ich will nur z.b. in italien ein boot chartern können, das von mir aus die seefunk anlage installiert hat und dem charterer sagen können, schau her ich hab was das mir den besitz trotzdem erlaubt.
Sorry für kleinschreibung ich hab hier eine mini tastatur :wink:

'73

Stefan

Es geht mir nicht ums senden!!! ich will nur z.b. in italien
ein boot chartern können, das von mir aus die seefunk anlage
installiert hat und dem charterer sagen können, schau her ich
hab was das mir den besitz trotzdem erlaubt.
Sorry für kleinschreibung ich hab hier eine mini tastatur :wink:

So ein Boot ist idR. nicht „von ungefähr“ mit einer teuren Seefunkanlage ausgestattet.
Nämlich dann, wenn es für die Bootsklasse in dem Gewässer von der jeweiligen Schiffahrtsbehörde vorgeschrieben(!) ist.

Es gab dann evtl. schon im Vorfeld ein Auskunfts- und Informationsdefizit über die Chartervoraussetzungen?
Oder auch sprachliche Hindernisse?

Dass solche Charter dann ein entsprechendes Funkzeugnis bedingt, ist nur konsequent. Ob dafür ein ausländisches Seefunkzeugnis genügt oder man ein nationales oder internationales Seefunkzeugnis braucht muss und kann der geneigte Skipper doch auch selber im Vorfeld in Erfahrung bringen.
Wird so etwas denn nicht beim Erwerb eines Bootsführerscheins thematisiert?

Insgesamt ist dann dieses Board für deine Fragestelung ungeeignet.

Es handelt sich hier um ausländsches See/ Gewässerrecht. Nicht um allgemeines deutsches (Funk- / Kommunikations-) Recht und erst recht nicht um eine Frage zum Funkbetrieb für CB- und Amateurfunk.

Und sowieso: In Italien ist alles anders…

Dieses lustige Argument habe ich auch noch nicht gehört :wink:

Naja, hier geht es um geld. oft wird das boot von zuhause aus
gechartert und bezahlt.

Sorry, ich meinte das als lustiges Argument eines Vermieters :wink:

… das verdammte ding soll aus bleiben aber ich möchte
quasi wissen, ob mich mein afu schein in euro land berechtigt
ein beliebiges funkgerät trotz fehlendem ubi shc oder was auch
immer lizenz haben zu dürfen? :smile:

Deine Lizenz berechtigt dich grundsätzlich mal, jeden Sender
zu kaufen und zu besitzen, um ihn im Rahmen deines Hobbys
auf Amateurfunkfrequenzen umbauen zu können.
Ich meine mal gelesen zu haben, das es bei waschechte BOS-Geräten
auch bestimmmte Besitzverbote für Amateure gibt.
Bin mir aber nicht sicher.
Wie das jetzt mit festeingebauten Betriebsfunkgeräten mit Bedarfsnachweis
aussieht, da kenn ich mich nicht aus.
Stell doch deine Frage einfach mal in einem Fach-Forum, z.B:
http://forum.db3om.de/

Es geht mir nicht ums senden!!! ich will nur z.b. in italien
ein boot chartern können, das von mir aus die seefunk anlage
installiert hat und dem charterer sagen können, schau her ich
hab was das mir den besitz trotzdem erlaubt.

Ich glaube, hier habe ich eine Erklärung gefunden für dein „Problem“
In der „Schiffssicherheitsverordnung“ §1 (Anwendungsbereich) steht geschrieben:

Führer von Sportfahrzeugen und Traditionsschiffen müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs oder des Traditionsschiffs nachweisen. Als Befähigungsnachweis gelten das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate, LRC), das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC) oder ein anderes nach § 13 Abs. 4a in Verbindung mit Anlage 3 der Schiffssicherheitsverordnung anerkanntes und gültiges Seefunkzeugnis.

Für mich liest sich das so, das man ein Schiff bestimmter Größe oder
Ausstattung nur führen (mieten) darf, wenn man ein entsprechendes Funkzeugnis hat.

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Das hilft mir schon mal weiter. Ich werde wohl langfristig nicht um ein entsprechendes Funksprechzeugnis rumkommen :smile:

Danke allerseits!