Ganz schwierige Lage, zumal nicht klar ist, was für ein Produkt du da in der Hand hattest.
Das Waffengesetz ist ohnehin schon schwer zu lesen, da es aufgrund der vielen Aufzählungen durch die Anlagen fast nur aus Aufzählungen besteht.
Das WaffG kennt den Begriff „Pfefferspray“ nicht. Es kennt Reizstoffsprühgeräte. Welcher Reizstoff oder welche Kartusche da verwendet wird ist nicht unerheblich.
Bei einem „Pfefferspray“ handelt es sich um eine Waffe i. S. d. WaffG, wenn es dazu bestimmt ist, die Angriffs- und Abwehrfähigkeit des Menschen herabzusetzen. Das kann nur nicht der Fall sein, wenn es aufgrund einer Kennzeichnung nur zur Abwehr von Tieren geeignet sein soll.
Damit das „Pfefferspray“ keine verbotene Waffe i. S. d. WaffG ist, muss es einige Voraussetzungen erfüllen:
-Der Reizstoff im Pfefferspray muss in Deutschland als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sein,
-die Reichweite und Sprühdauer des Pfeffersprays muss bis zu 2 m begrenzt sein (Anlage 1 Unterabschnitt 2 Punkt 1.2.2) und
-der Pfefferspraycontainer muss ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt enthalten.
Jetzt kommt der angstmachende Teil:
Das Pfefferspray ist unzulässig, wenn es nicht das Prüfzeichen vom PTB enthält. Das Pfefferspray gilt dann als eine verbotene Waffe gemäß § 2 Abs. 3 WaffG i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5 WaffG.
Besitzt jemand ein Pfefferspray ohne Prüfzeichen, das dazu geeignet ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu herabzusetzen, ist er nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe zu bestrafen, wenn er es vorsätzlich besitzt und nach § 52 Abs. 4 WaffG zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe zu bestrafen, wenn er es fahrlässig besitzt.
Prüfe den Container, wenn du ihn noch haben solltest (wovon ich nicht ausgehe), sprich mit dem Händler über die Zulässigkeit des Produktes und checke auf der Seite des [BKA][1], ob für dein Produkt ein Feststellungsbescheid erteilt wurde. Das ist eine Ausnahmegenehmigung für verbotene Waffen und Gegenstände.
Ob eine Waffe oder Gegenstand, deren Herstellung, deren Besitz oder deren Führen verboten ist, muss jeder selbst bestimmen, um keine Probleme zu bekommen. Das Problem kennen im Grunde viele, die Messer oder Multitools tragen (führen) oder besitzen wollen - und noch mehr kennen das Problem nicht :- (
Das ist alles natürlich meine subjektive Meinung und ich muss damit nicht unbedingt richtig liegen.
edit: Warum unterschreibst du mit „Eureka7“, wenn das Profil doch „Kagome019“ heißt?
[1]: http://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Waffen/waffen__node.html?__nnn=true