Besitz von Pfefferspra

Hallo!

Folgende Situation ein Pärchen steht vor der Rolltreppe und ich möchte durch.Habe mich durchgequetscht und meinte nur man soll nicht direkt vor der Rolltreppe stehen.
Während ich am Gleis steht der Mann plötzlich neben mir,ohne das ich es bemerkt habe. Fragt mich energisch was sollte das und ich antworte nur lassen Sie mich in Ruhe,mehrmals und er kommt jedesmal näher,nennt mich Nutte.
Ich hatte richtig Angst und hole mein Pfefferspray hervor,betätige es nicht.
Der Mann holt die Polizei,ich hätte ihn mit dem Ellbogen gerammt.Ich bin 170 und er war mindestens 180 und dementsprechend breit.
Ich habe den Beamten die Situation geschildert,dann haben sie sich mein Pfefferspray angeschaut und auf einer Liste geschaut ob es zu gelassen sei. Das Resultat war nein,ich würde Post erhalten und sollte mich äußeren. Was könnte im Schlimsten Fall passieren?

Noch eine kleine Ich bereits mehr mals angepöbelte auf der Arbeit und am Bahnhof,dass ich einfach nur noch Angst habe.

Wäre super wenn jemand etwas weiß.

Eureka7

Ganz schwierige Lage, zumal nicht klar ist, was für ein Produkt du da in der Hand hattest.

Das Waffengesetz ist ohnehin schon schwer zu lesen, da es aufgrund der vielen Aufzählungen durch die Anlagen fast nur aus Aufzählungen besteht.

Das WaffG kennt den Begriff „Pfefferspray“ nicht. Es kennt Reizstoffsprühgeräte. Welcher Reizstoff oder welche Kartusche da verwendet wird ist nicht unerheblich.
Bei einem „Pfefferspray“ handelt es sich um eine Waffe i. S. d. WaffG, wenn es dazu bestimmt ist, die Angriffs- und Abwehrfähigkeit des Menschen herabzusetzen. Das kann nur nicht der Fall sein, wenn es aufgrund einer Kennzeichnung nur zur Abwehr von Tieren geeignet sein soll.
Damit das „Pfefferspray“ keine verbotene Waffe i. S. d. WaffG ist, muss es einige Voraussetzungen erfüllen:

-Der Reizstoff im Pfefferspray muss in Deutschland als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sein,
-die Reichweite und Sprühdauer des Pfeffersprays muss bis zu 2 m begrenzt sein (Anlage 1 Unterabschnitt 2 Punkt 1.2.2) und
-der Pfefferspraycontainer muss ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt enthalten.

Jetzt kommt der angstmachende Teil:
Das Pfefferspray ist unzulässig, wenn es nicht das Prüfzeichen vom PTB enthält. Das Pfefferspray gilt dann als eine verbotene Waffe gemäß § 2 Abs. 3 WaffG i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5 WaffG.
Besitzt jemand ein Pfefferspray ohne Prüfzeichen, das dazu geeignet ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu herabzusetzen, ist er nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe zu bestrafen, wenn er es vorsätzlich besitzt und nach § 52 Abs. 4 WaffG zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe zu bestrafen, wenn er es fahrlässig besitzt.

Prüfe den Container, wenn du ihn noch haben solltest (wovon ich nicht ausgehe), sprich mit dem Händler über die Zulässigkeit des Produktes und checke auf der Seite des [BKA][1], ob für dein Produkt ein Feststellungsbescheid erteilt wurde. Das ist eine Ausnahmegenehmigung für verbotene Waffen und Gegenstände.

Ob eine Waffe oder Gegenstand, deren Herstellung, deren Besitz oder deren Führen verboten ist, muss jeder selbst bestimmen, um keine Probleme zu bekommen. Das Problem kennen im Grunde viele, die Messer oder Multitools tragen (führen) oder besitzen wollen - und noch mehr kennen das Problem nicht :- (

Das ist alles natürlich meine subjektive Meinung und ich muss damit nicht unbedingt richtig liegen.

edit: Warum unterschreibst du mit „Eureka7“, wenn das Profil doch „Kagome019“ heißt?
[1]: http://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Waffen/waffen__node.html?__nnn=true

So wie du es geschildert hast: Garnichts. Im allerschlimmsten Fall eine kleine Geldstrafe. Klar ist alles was oben beschrieben wurde richtig. Aber jeder wird auch die Notsituation sehen. Pass auf dich auf.

Da kriegst du wohl etwas ducheinander. Das gilt für den Wirkstoff CS, für Peffersprays gilt:

"Die Zulassung des in Pfeffersprays enthaltenen Wirkstoffs Oleoresin Capsicum ist in Deutschland bislang nicht erfolgt. Das für eine Zulassung erforderliche Prüfungsverfahren würde u. a. Tierversuche voraussetzen,[21] die nach dem heutigen § 7 Abs. 4 TierSchG nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Andere Wirkstoffe wie etwa 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril (CS) wurden noch vor dem Inkrafttreten des verschärften Tierschutzgesetzes zugelassen. Nicht zugelassene Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Prüfzeichen oder anderem Wirkstoff sind verbotene Waffen nach § 2 Abs. 3 WaffG i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5 WaffG, deren vorsätzlicher (oder fahrlässiger) Besitz nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 (Abs. 4) WaffG strafbar ist.

In der Praxis wird das Erfordernis der Zulassung dadurch umgangen, dass die Hersteller ihre Produkte als Tierabwehrsprays kennzeichnen, so dass sie nicht dem Waffengesetz unterliegen.[2] Derartige Pfeffersprays dürfen von jedermann erworben, besessen und
geführt werden. Ungeachtet dessen ist das Führen von Tierabwehrsprays
bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen, sowie auf dem Weg dorthin ein Verstoß gegen § 27 Abs. 1 Versammlungsgesetz, wenn sie ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind." Pfefferspray – Wikipedia

Das einzige Problem in der Kombination Pfefferspray und Bahnhof wäre das hier bzw. der Weg von/zu einer Demo (oder auf einer). Das alleinige Tragen eines solchen Pfeffersprays in der Öffentlichkeit wäre zu 100% unproblematisch. Der Einsatz gegen Menschen in einer Notwehrsituation auch.

Dann war es kein Pfefferspray, sondern CS. Pfeffersprays können auf keiner Liste stehen da sie nicht „zugelassen“ sind. Siehe mein Post unten. Also, war es ein CS-Gas ohne Prüfzeichen?

Hallo!

Vielen Dank für die Antwort Kasi.
Gestern war ich dermaßen durch den Wind das ich mit einem anderen Pseudonym unterschrieben habe.

Ich mache mir schon Gedanken,jetzt kann ich nur abwarten.Doch meine Sorgen sind gerade riesig.

Kagome019

Hallo!

Vielen Dank valdez54.
Ich bin mal gespannt, den ich hatte richtige Angst.
Wie gesagt jetzt muss ich abwarten,Gott ich hasse das.
Meine Sorgen sind gerade riesig.

Hallo Brazz!

Vielen Dank für die Antwort. Ich muss jetzt abwarten,auch wenn meine Sorgen riesig sind.
Die Angst genauso.

Kagome019

Daher schrieb ich ja

Schließlich ist unbekannt, was der TE dabei hatte.

Tja, wieder was gelernt. Der TE konnte leider aber auch nicht mitteilen, was für eine Kartusche er dabei hatte.

Der Link bezieht sich aber auf Gebiete in Hamburg. Wissen wir, wo der TE angetroffen wurde?

Alles in Allem: Ich ging davon aus, die Kartusche wurde dem TE abgenommen, weil ein erforderliches Prüfzeichen der PTB zu fehlen scheinte und auch kein Hinweis „Zur Abwehr von Tieren“ angebracht war - also stand im Raum, dass es tatsächlich ein verbotener Gegenstand hätte sein können.

Genau. Allzu schlimm wird es schon nicht sein, die Herren werden vor Ort doch ein Statement dazu abgegeben haben.
Viel Glück jedenfalls!

Hi
unabhängig von den anderen Antworten:
Warum drängelst du dich durch? In so einem Fall habe ich mir angewöhnt, das Ding unter der Nase in Bewegung zu setzen und Laute hervorzubringen, die in etwa klingen wie „Tschuldigung - darf ich mal durch?“. Bisher hatte ich da noch nie Probleme.

Gruß
HaWeThie

Das gebe ich gerne zu,dies war mein Fehler.
Nur ich finde es sehr seltsam,das ein erwachsener Mann mindestens 180 einen verfolgt ohne seine Freundin.
Sachen sagt wie,Hure und drück ruhig ab,dass Pfefferspray macht mir nichts.
Ich empfinde so etwas als nicht normal.