Besitz von Schreckschusswaffen verboten?

Hallo Leute,
ich bin im Besitz einer 9 mm Schreckschusswaffe und habe gehört, dass der dies nun illegal sein soll. Ist das war? Da ich kein Interesse an dem guten Stück habe will ich sie verkaufen. Ist dies legal, und wenn ja an wen (über 18, Waffenschein?).
Ich hoffe es kennt sich jemand mit dem neuen Gesetz aus.
Danke!
Gruß,
Chris

Hallo Chris!

Der Erwerb und Besitz einer Schreckschusswaffe mit Zulassungszeichen PTB in Kreis ist weiterhin für Personen über 18 Jahren erlaubt, nur für das Führen ist der „Kleine Waffenschein“ erforderlich.
(Führen bedeutet die Mitnahme außerhalb der „eigenen vier Wände/Grundstück“)

Gruß
Beowolf