Besitz vs. Eigentum

Hallo „Juristen“!

-)

Angenommen…
Herr H. kauft beim Händler ein Auto für seine Freundin F.
(H wie Herr, F wie Freundin. Clever, oder?)

Sie unterschreibt den Kaufvertrag, steht in den Papieren, fährt das Auto, zahlt Steuern un Versicherung…
Er zahlt das Auto bar, nimmt woanders nen Privatkredit, zahlt inzwischen ein paar Monate die Raten.
Sie kann die Raten nicht zahlen.
Jeder hat einen Schlüssel, sie den Schein, er den KFz- Brief.

Was wäre im Falle einer Trennung?

  • er zahlt die Raten weiter, da separater Vertrag.
  • sie fährt das Auto weiter, da in den Papieren eingetragen?

Wer ist der Eigentümer?

Grüße!

Timsy

Moin,

der Eigentümer ist der, auf dessen Name der (ehemalige) KFZ-Brief ausgestellt ist. Der heißt ja seit einiger Zeit schon anders.

Grüße,
-Efchen

Die alte Legende ist einfach nicht totzukriegen…
Guten Morgen!

Eigentümer einer beweglichen Sache ist, wem das Eigentum an der Sache übertragen worden ist. Deswegen kann man auch die Frage nicht beantworten, weil man nicht weiß, ob es zwischen den Beteiligten eine Vereinbarung gegeben hat, nach welcher der Mann oder die Frau das Eigentum haben sollte.

Sicher ist nur: Wer da jetzt den Schlüssel oder den Brief hat, auch wer darin eingetragen ist, spielt keine Rolle.

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Hallo,

der Eigentümer ist der, auf dessen Name der (ehemalige)
KFZ-Brief ausgestellt ist. Der heißt ja seit einiger Zeit
schon anders.

Nein, Eigentümer ist derjenige, dem Eigentum gem. § 929 BGB übertragen wurde. Wer im Fahrzeugbrief (oder auch -Schein) eingetragen ist, ist irrelevant, weil sich nicht hieraus die Eigentümerschaft am Fahrzeug ergibt, sondern umgekehrt, das Eigentum am Fahrzeugbrief gem. § 952 BGB dem Eigentum am Fahrzeug folgt (OLG Frankfurt, Urteil vom 21.01.2008, Az. 25 U 220/04).

Demnach geht das Eigentum am Brief durch die Eigentumsübertragung des Fahrzeuges mit über und der Fahrzeugeigentümer ist berechtigt, sich eintragen zu lassen. Das bedeutet aber keinesfalls, dass derjenige, der im Brief steht, auch Eigentümer ist, weil erstens diesbezüglich keine rechtliche Verbindung besteht und zweitens der jeweilige Eigenümer des Fahrzeuges es auch möglicher Weise einfach unterlässt, seinen Namen in dem Brief einzutragen. Dadurch ändert sich aber an seinem Eigentum hinsichtlich des Fahrzeuges nicht.

Gruß
Dea

Danke wwf!

:smile:

Deswegen kann man auch die
Frage nicht beantworten, weil man nicht weiß, ob es zwischen
den Beteiligten eine Vereinbarung gegeben hat, nach welcher
der Mann oder die Frau das Eigentum haben sollte.

Ich nehme an mit „Beteiligte“ sind der Mann und die Frau gemeint, nicht der Kfz- Händler oder Dritte?
Angenommen es gibt keine explizite Vereinbarung: gibt es dann einen Eigentümer?
Oder gibt es (hier) den Fall, dass kein Eigentümer eindeutig feststellbar ist?
Was dann?

hmmm!?!

Grüße!

Timsy

Ich nehme an mit „Beteiligte“ sind der Mann und die Frau
gemeint, nicht der Kfz- Händler oder Dritte?
Angenommen es gibt keine explizite Vereinbarung: gibt es dann
einen Eigentümer?

Es gibt mE zumindest eine explizite Vereinbarung, nämlich den Kaufvertrag zwischen Autohändler und Freundin. Damit hat nach meinem Verständnis zunächst einmal die Freundin das Eigentum erworben. Alles weitere hänmgt davon ab, welche weiteren Vereinbarungen (vielleicht auch nur mündlich) H und F getroffen haben.

AIBKA*

Gruß,
Max

*IANAL, auf deutsch. :smile:))

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Huhu!

Ich nehme an mit „Beteiligte“ sind der Mann und die Frau
gemeint, nicht der Kfz- Händler oder Dritte?

Doch, genau den Händler jhabe ich gemeint, denn dass dieser das Eigentum übertragen hat, ist sicher. Fraglich ist nur, an wen. Da er aber den Kaufvertrag mit der Frau abgeschlossen (und sich damit auch zur Verschaffung des Eigentums an eben diese verpflichtet) hat, spricht vieles dafürt, dass auch eine Eigentumsübertragung an die Frau stattgefunden hat.

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Ist die Frage in diesem Zusammenhang nicht aber doch zu klären?
Angenommen, ich gehe in ein Autohaus und kaufe ein Fahrzeug.
Überall steht mein Name drauf, nur eben nicht auf dem Geld, welches von
meiner Freundin kommt.
Dann ist es doch mein Auto, oder ?

Gruss

Dann ist es doch mein Auto, oder ?

Keine Ahnung - was hat Deine Freundin denn gesagt, als sie Dir das Geld gegeben hat? Das „dein Name überall draufsteht“ schließt ja nicht aus, daß es da eine weitere Vereinbarung zwischen Dir und deiner Freundin gibt.

Gruß,
Max

Ist die Frage in diesem Zusammenhang nicht aber doch zu
klären?
Angenommen, ich gehe in ein Autohaus und kaufe ein Fahrzeug.
Überall steht mein Name drauf, nur eben nicht auf dem Geld,
welches von
meiner Freundin kommt.
Dann ist es doch mein Auto, oder ?

Man muss hier zwischen der Rechtslage und den Indizien, die in einem Prozess auf diese schließen können, unterscheiden.

Es ist Ihr Auto genau dann, wenn der Verkäufer Ihnen gem. § 929 BGB das Eigentum daran überträgt. Tut er das nicht, ist es nicht Ihr Auto.

Wenn nun in einem Prozess die Eigentümerschaft streitig ist und eine solche Aussage von dem Verkäufer als Zeugen nicht erlangt werden kann, dann können die Tatsache, dass eine Person dort persönlich hingegangen ist, im Kaufvertrag steht, das Geld (wessen auch immer) gezahlt, das Fahrzeug erhalten hat und auch im Brief steht, starke Indizien dafür sein, dass der Verkäufer auch an diese Person auch das Eigentum übertragen hat. Es sind aber nur Indizien. Rechtlich relevant ist allein, wem Eigentum tatsächlich übertragen wurde. Die Eigentumsübertragung ist bei einem Auto nicht anders als bei einem Fernseher oder einem Brötchen.

Gruß
Dea

Überall steht mein Name drauf, nur eben nicht auf dem Geld,
welches von
meiner Freundin kommt.

Hab mal nachgesehen - auf meinem Geld steht „Jean-Claude Trichet“. Gehört dem jetzt alles, was ich kaufe?

Scherz beiseite und nochmals: Der Eigentumsübergang ist ein Vertrag. Wenn der Autohändlere sagt: „Jetzt gehört das Auto Ihnen“, und der Kunde sagt „Danke“, dann gehört das Auto dem Kunden.

Und dass man auch Autos kaufen kann, wenn jemand anders das Geld dafür hinblättert, das habe ich als dankbarer Sohn vor vielen Jahren schon erleben dürfen.

keine ‚weitere Vereinbarung‘

…schließt ja nicht aus, daß es da eine weitere Vereinbarung
zwischen Dir und deiner Freundin gibt…

Nein, es gibt weder mündliche noch schriftliche Vereinbarungen.
Die Frage nach dem Eigentümer liesse sich nach allen Posts hier wohl nicht so einfach beantworten, sondern nur gerichtlich klären.
Mit starker Tendenz dazu, dass der Zahler schlechte Karten hat.

Allerdings könnte er natürlich seine Ratenzahlungen an den Darlehensgeber einstellen - was diesen dazu veranlassen könnte, mit einem der beiden Schlüssel + „KFZ- Brief“ in der Hand Ansprüche auf das Auto anzumelden.
Früher war ein KFZ -Brief eine Sicherheit (z.B. für die Bank) - heute nicht mehr?

Gruß

Timsy