Besitzanspruch Frage nach Auszug/Rausschmiss

Hallo,

Der Sohn (18 Jahre) zieht aus bzw. wird rausgeschmissen von seinem Vater.
Der Vater hat ca. 6 Monate lang unberechtigt Kindergeld bezogen und muss es zurückzahlen, sagt aber der Sohn solle es bezahlen ansonsten bekäme er seine privaten Sachen nicht.
Meine Frage: Was darf der Sohn von den Sachen alles mitnehmen?
Unter den Sachen diverse Möbel und einen Computer den er von seinem Taschengeld/selbstverdientes Geld gekauft hat.
Und was kann er machen wenn er die Sachen nicht bekommen sollte?

Die als Minderjähriger selbst von Taschengeld oder Selbstverdienstem erworbenen Gegenstände kann er nicht herausbeanspruchen.

Nach seinem Auszug einbehaltenes Kindergeld dann, wenn es nicht für ihn verwendet wurde.

G imager

Die als Minderjähriger selbst von Taschengeld oder
Selbstverdienstem erworbenen Gegenstände kann er nicht
herausbeanspruchen.

watt?
auch wenn ein kaufvertrag schwebend unwirksam war (was nach erreichen der volljährigkeit gar nicht mehr der fall ist), hat das eigentum doch immer noch der käufer und nicht sein vater erworben. sowohl die vom taschengeld und erst recht auch die vom selbstverdienten erworbenen.

und was ist deiner meinung nach mit den dingen, die er schon mitgenommen hat? zum beispiel die unterhosen, die er grad anhat? oder sein handy? wie genau unterscheidet sich deren eigentum vom oben genannten? kann dann der vater die herausgabe verlangen?

Nach seinem Auszug einbehaltenes Kindergeld dann, wenn es
nicht für ihn verwendet wurde.

gibt keins. steht doch in der frage.

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auch wenn ein kaufvertrag schwebend unwirksam war (was nach
erreichen der volljährigkeit gar nicht mehr der fall ist), hat
das eigentum doch immer noch der käufer und nicht sein vater
erworben. sowohl die vom taschengeld und erst recht auch die
vom selbstverdienten erworbenen.

Nun ja, Imager vertritt halt immer noch die völlig unsinnige Meinug, dass Minderjährige kein Eigentum haben könnten.

Gruß

TET