Hallo,
ist es für den Grundstückseigentümer eines mit Erbbaurecht bestellten Grundstücks möglich, den Besitz nach § 303 BGB aufzugeben?
Gegebenenfalls ja, wann?: während der Laufzeit des Erbbaurechts, wenn der Erbbauberechtigte z. B. seinen Erbbauzins nicht (pünktlich) entrichtet?
Unter welchen Bedingungen ist diese Besitzaufgabe zum Auslauf des Erbbaurechts, beim Heimfall möglich?
Viele Grüße - ubis
Hallo,
das glaube ich nicht, da ein Erbbaurechtsgrundstückseigentümer bereits durch das Erbbaurecht in seinem Besitz erheblich eingeschänkt bzw. davon praktisch ausgeschlossen ist (s.a. analoge Anwendung §11 ErbbRG).
Wahrscheinlich bezieht sich das eher auf die Besitzübergabe eines „normalen“ Grundstücks im Rahmen einer Zwangsversteigerung. In der Praxis vorgekommen ist mir der 303 BGB bisher nicht. Lasse mich aber gern eines besseren belehren 
Gruß vom
Schnabel
Sie sollten Sich zuerst einmal Ihren Erbbaupachtvertrag anschauen.
Dort ist vieles geregelt. Auch gehört das Grundstück nicht Ihnen, sondern
dem jeweiligen Verpächter (z.B.: Staat, Stadt, Kirche)