… nicht mehr auf dem Markt zu finden sind – und wenn, in einer heute nicht mehr lesbaren Frakturschrift – möchte ich diese in eine verständlichen Sprache und in aktueller Typografie »übersetzt« veröffentlichen. Darf ich das? Wie sieht’s in diesen Fällen mit dem Urheberrecht aus?
Hallo!
Ein Buch gilt in der BRD erst dann als gemeinfrei, wenn der Autor seit 70 Jahren tot ist (und auch erst ab dem 01.Januar des Folgejahres).
Das bedeutet, wenn Sie Bücher aus den 1930er Jahren übersetzen, können Sie rechtliche Probleme bekommen, wenn der Autor nach 1941 gestorben ist. Das ist übrigens unabhängig davon, ob das Buch noch auf dem Markt zu finden ist oder nicht mehr zu bekommen.
Ausnahme ist, wenn Sie vom Autor selber oder deren Nachkommen das (möglichst schriftliche) Einverständnis vorliegen haben.
Wie gesagt, eine Übersetzung unter diesen Voraussetzungen kann rechtliche Probleme mit sich bringen.
Hinweis: diese Antwort ist von jemanden geschrieben, der kein Fachanwalt für Medienrecht ist. Um wirklich auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie einen Anwalt für Medienrecht aufsuchen.
MfG
Michael Vogl
Hi, mach den Verlag ausfindig und frag nach, ob die noch was mit dem Autor zu tun haben, er noch unter Vertrag steht oder krieg die Adresse raus und frag Mann/Frau selber. Wenn Du als Herausgeber/in mit dem Werk Geld verdienen willst, wirst Du sie ja beteiligen müssen. Und wer sollte an einer zusätzlichen Einnahme nicht interessiert sein.
Bevor Du anfängst zu arbeiten, überleg Dir das Ganze nochmal. Du investierst viel Zeit und weisst nicht, ob die jemals adäquat vergütet wird.
Ansonste hab ich noch einen Link für Dich, bei dem Du viele Fragen in Sachen UrhG beantwortet bekommst.
MfG, Bramante
Das einzige was zählt ist die Frage ob noch Urheberrechte bestehen. Diese können auch von den Nach
kommen der Urheber bestehen. Ob die Schrift lesbar ist oder nicht ist unerheblich.
Genaueres dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit#Deutschland
Wenn das Werk also Gemeinfrei sein sollte, wäre die Veröffentlichung kein Problem.
… nicht mehr auf dem Markt zu finden sind – und wenn, in
einer heute nicht mehr lesbaren Frakturschrift – möchte ich
diese in eine verständlichen Sprache und in aktueller
Typografie »übersetzt« veröffentlichen. Darf ich das? Wie
sieht’s in diesen Fällen mit dem Urheberrecht aus?
Wenn der Autor bereits mehr als 70 Jahre tod ist, dann ohne Rückfrage. Wenn nicht, sollten Sie die Erben recherchieren und um Nutzungsrechte ersuchen.
Gruß
Formator