Besitzer einer Grundschuld mitsteigern?

Hallo!
Ich habe eine Frage und zwar:
Jemand besitzt an einer Immobilie eine Grundschuld, nun wird die Immobilie zwangsversteigert und nun will der Grundschuldgläubiger mitsteigern, so dass die Immobilie in seinen Besitz übergeht.

Ist das so möglich oder was muss / kann er machen??

Hi,

ja, das kann er. Er hat dann sogar verschiedene Vorteile, etwa die Nichteinhaltung der 50% Grenze des § 85a ZVG (Abs. 3, der dies statuiert, nennt ja ausdrücklich den Fall, dass ein an dem Grundstücke selbts Berechtigter mitsteigert).

Tatsächlich ist das sogar eine nicht selten genutzte Methode, Grundstücke überhaupt zu erwerben, die auch ich in meiner vormaligen Kanzlei für eine Reihe von Grundstücken in ganz Deutschland angewendet habe. Es gibt viele Gründe, warum insolvente Grundstückseigentümer das Grundstücke nicht verkaufen dürften, bzw. können (sie wollen aber schon), umgekehrt kann aus steuerlichen Gründen diese Art von Erwerb für den Käufer von Vorteil sein.
Es werde dann nicht die Grundstücke direkt, sondern eben die Grundschulden inkl. der wertlosen (da nie zu bedienenden) Forderungen von der Bank erworben, und dann wird die Zwangsversteigerung betrieben und das Grundstück selbst erworben. Dieses erhält man auch ziemlich sicher, da man ja jeden Preis bieten kann (solange die gedeckte Forderung diesen erfasst). Man muss nur darauf achten, dass die Grunderwerbssteuer gering bleibt.

Häufig muss das bei ausländischen Investoren, weil viele Banken ihre Grundschulden nur an Deutsche Gesellschaften verkaufen, über eine eigens hierfür gegründete Tochter GmbH (ein sogenanntes SPV = special purchase vehicle) laufen. Dann betreibt die Tochter die Zwangsversteigerung und in dem Termin, in dem der selbe Anwalt abwechselnd für beide auftritt, erwirbt die Mutter das Grundstück selbst. Auch hier ist der Kaufpreis egal, weil dieser dann einfach erlassen wird (mann muss dann nur aufpassen, dass die Tochter nicht zu lange insolvenz bleibt).

Gruß
Dea