Besitzer?

hallo, ich hab mal ne blöde frage (kenn mich in dem gebiet üüüüberhaupt nicht aus) :smile:

mal angenommen, man entdeckt ein unbebautes grundstück, das einem gefällt und welches man gerne kaufen/pachten würde (ist ja unbebaut/ungenutzt und es könnte ja sein, dass der besitzer nichts damit anzufangen weiß).
gibt es eine einfache möglichkeit, den besitzer ausfindig zu machen?
habe gerade drüber nachgedacht, und kann es mir bei den heutigen datenschutzgesetzen etc. nicht vorstellen, dass man einfach mal zur stadt marschiert und nachschaut, wer der besitzer ist…
oder es kostet ne menge geld.
oder man darf es nur als bestimmte person (makler?), was im endeffekt auch wieder geld kostet.

ich weiß, keine sonderlich knifflige frage, aber wie gesagt, kenn mich überhaupt nicht aus, was das angeht :frowning:

schöne grüße

chris

Hallo

einfach mal die Nachbarn fragen oder Stadt/Gemeindeverwaltung, die - wenn keine Adresse herausgegeben wird - evtl. eine andere Möglichkeit wissen.

Servus,

die Grundbücher werden in D zwar öffentlich geführt, aber Einsicht kann nur derjenige nehmen, der ein „berechtigtes Interesse“ glaubhaft macht. Wie das „berechtigte Interesse“ aussehen kann, schildert z.B. die Gemeinde Ditzenbach so:

http://213.69.98.148/FORM/419/PFF/9528

Aber ich entsinne mich, dass es Anfang der 1980er Jahre für das Grundbuchamt beim Amtsgericht Dibenga ausreichte, wenn einer vorbrachte, er sei ein armer Student, suche eine Wohnung zu mieten und habe ein offensichtlich leerstehendes Haus gesehen, dessen Eigentümer er gerne um Vermietung fragen würde.

Ein bissel schwieriger dürfte sein, das fragliche Grundstück im Grundbuch überhaupt zu finden. Dort heißt dieses nämlich nicht „Sieglinde-von-Hirnbein-Str. 56“, sondern z.B. Flur Nr. 5 „Im Neugewann“, Flurstück Nr. 177/1.

Mit der richtigen Zuordnung der Katasternummern kann man sich aber helfen lassen. Entweder - je nach örtlichen Gegebenheiten - von einem Mitarbeiter am Grundbuchamt, oder - falls es dort zu preuszisch zugeht - von einem Notar (dort kostet es allerdings eppes).

Schöne Grüße

MM

Hallo,

mag sein das die aufgefuehrte Gemeinde das sehr lax sieht… allerdings steht auf der zweiten Seite die Einschraenkung des berechtigten Interesses. Meine Frau fuehrt das Grundbuch und bei denen legt man das „berechtigte Interesse“ genau so aus …ich denke daher kaum das du beim Grundbuchamt eine Auskunft bekommen wirst es sei denn du hast eine Vollmacht des Eigentuemers die direkt auf dich ausgestellt ist, du bist ein Notar mit Auftrag oder eine Bank mit einem Pfandrecht, ein Erbe usw. - vielleicht wenn du einen Schuldschein oder offene Forderungen hast ansonsten ist es Asche mit „oeffentlich“. Je nachdem wie elektronisch die Grundbucher im entsprechenden Bundesland gefuehrt werden haben mache Notare direkten Zugriff gegen Entgelt auf die Datenbank - ich glaube aber kaum das die das mal einfach so machen denn ein Notar moechte ja auch Notar bleiben.

Manche Gemeinden fuehren allerdings oeffentliche Eigentuemerverzeichnisse. Oder detektivisch vorgehen und herumfragen.

Gruss Keuper

Hi Chris,

gibt es eine einfache möglichkeit, den besitzer ausfindig zu
machen?

wenns auf dem Dorf ist, einfach mal Anwohner fragen. Meist wissen die daß das Grundstück dem Schmitze Jupp, oder der Meier Katrin gehört. Die Adresse sollte dann auch rauskriegbar sein.

Gandalf