Besitzerloser Roller steht rum - was tun?

Guten Morgen liebe Www-User!

Also…

Wohne hier nun seid zwei Jahren, und seitdem steht unten neben dem Kelleraufgang richtung Garten nen Roller.
Keinem der Anwohner im Haus gehört er, auch nicht einen der Leuten im Nachbarhaus.

Nun bin ich am überlegen;

Wenn ich den Roller jetzt bei der Polizei melde, wird der ja sicher mitgenommen. Und da der hier seid zwei Jahren rumsteht, vermisst das Ding ja anscheinend auch keiner.
Und soweit ich weiss, wenn sich nach einem Jahr keiner meldet, kann ich mir das Ding abholen.
Ansich wäre es sicher ne Tolle Sache, nen Roller für Lau ^^

Aber… lohnt sich das? Es ist ja kein Schlüssel dabei, und auch keine Papiere. Und seid Zwei Jahren steht der da nun.
Ob der Roller überhaupt noch anspringt, generell heile ist, lohnt sich letztlich eine Aufbereitung oder sonstiges…
Ansich sieht der Roller vom Optischen gut aus, minimal Rost am Sitz, ansonsten halt Dreckig, klar, nach 2 Jahren…

Würd gern mal hören was Ihr tun würdet.

Danke für die Antworten

Im richtigen Brett in richtiger Form fragen

Würd gern mal hören was Ihr tun würdet.

owT

Gruß

Stefan

Also wenn der ROller da sit mehreren Jahren rumsteht, würd ich sagen dass das nicht fachgerecht entsorgter Müll und somir allgemeineigentum ist.
Was den Roller angeht, denke ich das mit der Fahrgestellnummer is ne gute idee. sollte sich eigentlich lohnen

hi,

Also wenn der Roller da seit mehreren Jahren rumsteht, würd ich
sagen, dass das nicht fachgerecht entsorgter Müll und somit
allgemeineigentum ist.

dies hier ist ein WISSENSforum, kein GLAUB-ICH-MALforum. du solltest dich hier vorzugsweise dann zu wort melden, wenn du entweder etwas sicher weißt oder einen diskussionsbeitrag liefern willst oder eine frage stellst.

deine obige „würd ich sagen“-ansicht ist schlicht falsch.

wahrscheinlich meinst du nicht allgemeingut (wie z.b. einen leuchtturm oder einen deich) sondern herrenloses gut. dies sind güter oder sachen, die absichtlich von ihrem eigentümer zurückgelassen wurden bzw. an denen eigentum nie bestanden hat (den zweiten fall klammern wir mal aus, da es hier um enen roller geht, der zwingend mal jemanden gehört haben muss).

für ein herrenloses gut sind sowohl die absicht als auch der akt der besitzaufgabe notwendig. hier bedeutet das, wenn der roller mal geklaut war und du nimmst ihn dir einfach begehst du zumindest fundunterschlagung und machst dich damit strafbar. klar?

zum herrenlosen gut noch, es ist völlig egal wie lange der roller rumsteht, durchs rumstehen alleine kann ein gut nie herrenlos werden, wenn es diesen status nicht schon zuvor hatte.

gruß

t.

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Hallo
Das da ein Roller 2 Jahre rumsteht, ist schon mal ein Ding.
Vielleicht wurde das Gerät mal geklaut und es gibt noch einen rechtmäßigen Besitzer.
Ich würde mal die Polizei anrufen, und dort fragen, was zu tun ist, zunächst gar nichts von Fundsache erwähnen.

MfG
Matthias