Besitzerloser Roller steht rum - was tun?

hi,

Also wenn der Roller da seit mehreren Jahren rumsteht, würd ich
sagen, dass das nicht fachgerecht entsorgter Müll und somit
allgemeineigentum ist.

dies hier ist ein WISSENSforum, kein GLAUB-ICH-MALforum. du solltest dich hier vorzugsweise dann zu wort melden, wenn du entweder etwas sicher weißt oder einen diskussionsbeitrag liefern willst oder eine frage stellst.

deine obige „würd ich sagen“-ansicht ist schlicht falsch.

wahrscheinlich meinst du nicht allgemeingut (wie z.b. einen leuchtturm oder einen deich) sondern herrenloses gut. dies sind güter oder sachen, die absichtlich von ihrem eigentümer zurückgelassen wurden bzw. an denen eigentum nie bestanden hat (den zweiten fall klammern wir mal aus, da es hier um enen roller geht, der zwingend mal jemanden gehört haben muss).

für ein herrenloses gut sind sowohl die absicht als auch der akt der besitzaufgabe notwendig. hier bedeutet das, wenn der roller mal geklaut war und du nimmst ihn dir einfach begehst du zumindest fundunterschlagung und machst dich damit strafbar. klar?

zum herrenlosen gut noch, es ist völlig egal wie lange der roller rumsteht, durchs rumstehen alleine kann ein gut nie herrenlos werden, wenn es diesen status nicht schon zuvor hatte.

gruß

t.

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