Ein Pächter hat seinen Betrieb verkauft. der neue Eigentümer hat den Pachtvertrag ungefragt übernommen. Es erfolgte nur eine kurze Mitteilung des Besitzerwechsels. Nun ist der neue Pächter in Zahlungsverzug. besteht das Recht einer außerordentlichen Kündigung?
Ein Pächter hat seinen Betrieb verkauft.
Wie will man etwas verkaufen, das einem nicht gehört ???
Hallo.
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, dann kann ausserordentlich, hilfsweise ordentlich gekündigt werden. Wurde das Pachtverhältnis ohne Einverständnis des Verpächters übertragen, dann haftet möglicherweise sogar der alte Pächter weiterhin für den entstehenden Schaden. Wichtig ist, dass der Verpächter ein Pfandrecht gegenüber den eingebrachten und den übernommenen Gegenständen im Objekt geltend machen kann. Auf alle Fälle sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Ein Pächter hat seinen Betrieb verkauft.
Wie will man etwas verkaufen, das einem nicht gehört ???
Wer sagt den, dass der Betrieb nicht den Pächter gehört?
Pachtgegenstand und Betrieb sind zwei paar Schuhe.
Dies solltest Du schon etwas näher erklären.
Einen Hinweis, was man unter dem Begriff Betrieb versteht, füge ich bei: http://de.wikipedia.org/wiki/Betrieb
Oder verstehst Du unter dem Begriff Betrieb etwas anderes ?
Dies solltest Du schon etwas näher erklären.
schon mal dran gedacht, dass der betrieb irgendwem gehört und dieser besitzer der pächter einer werkshalle sein könnte?
Dies solltest Du schon etwas näher erklären.
schon mal dran gedacht, dass der betrieb irgendwem gehört und
dieser besitzer der pächter einer werkshalle sein könnte?
Möglich ist vieles, nur aus dem UP kann man dies nicht erkennen.
Möglich wäre allerdings auch, dass der Fragende den Unterschied zwischen Eigentum und Pacht nicht kennt.
Also ist auch keine weitere Antwort möglich.
Möglich ist vieles, nur aus dem UP kann man dies nicht
erkennen.
Zumindest spricht aber viel dafür.
Möglich wäre allerdings auch, dass der Fragende den
Unterschied zwischen Eigentum und Pacht nicht kennt.
Der UP unterscheidet zwischen Besitz wechsel bei Pächter und neuem Eigentümer bei Betrieb.
Ich würde dahin tendieren, das dem UP der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum bekannt ist.
Gruß
Tina
Möglich ist vieles, nur aus dem UP kann man dies nicht
erkennen.
man schon. du offensichtlich nicht.
Möglich wäre allerdings auch, dass der Fragende den
Unterschied zwischen Eigentum und Pacht nicht kennt.
möglich ist auch, dass er eine selbsterfundene phantasiesprache benutzt und in wirklichkeit nach der wassertemperatur im hallenbad gefragt hat.
Also ist auch keine weitere Antwort möglich.
doch. wie die bereits gegebene antwort beweist. dir halt nicht. hat aber auch keiner von dir persönlich verlangt.