Besitzkonstitut, Besitzanweisung, übergabe kurzer

Beim derivativen eigentumserwerb bei beweglichen sachen wird unterschieden zwischen:

-) körperlich (von hand zu hand)

-) durch zeichen (wenn es wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, zb.: ein holzlager, hier erfolgt die übergabe durch einen schlüssel)

-) und durch erklärung

kann mir hier jemand bitte einfache bespiele für besitzkonsitut, besitzanweisung & übergabe kurzer hand geben? danke!

Hallo!

Übergabe kurzer Hand

A ist Eigentümer eines Fahrrades, B hat das Fahrrad von A gemietet. Das Fahrrad befindet sich in der Innehabung des B. A verkauft das Fahrrad an B. Die Übergabe erfolgt durch bloße Einigung über das Verfügungsgeschäft.

Besitzkonstitut:

A ist Eigentümer eines Fahrrades und verkauft es an B. Gleichzeitig vereinbaren A und B, dass A das Fahrrad von B mietet. Das Fahrrad bleibt in der Innehabung von A, beide einigen sich nur darauf, dass A nunmehr das Fahrrad für B inne hat.

Besitzanweisung:

In diesem Fall befindet sich das Fahrrad bei einem dritten, den C. Beim Verkauf von A an B wird C angewiesen, das Fahrrad nunmehr nicht für A, sondern für B inne zu haben.

Hinweis: Ich habe Innehabung geschrieben. Innehabung im ABGB ist Besitz im BGB, Besitz im ABGB ist Eigenbesitz im BGB. Nur damit es da nicht zur Begriffsverwirrung kommt.

Gruß
Tom