Moin,
A werden Tiere gestohlen und durch T an B weiterverkauft. B verliert die Tiere und F findet sie.
Der SV klärt sich auf. A genehmigt das Kausalgeschäft zwischen T und B nachträglich. B wurde Eigentümer.
Herausgabeanspruch des A gegen F scheitert jedenfalls daran, dass nunmehr B Eigentümer ist.
Nach 1007 II könnte aber A die Herausgabe verlangen, da es ausreicht, dass er früherer Besitzer war.
Das gefundene Ergebnis mutet komisch an.
Hat F nicht ein stärkeres Besitzrecht gem. § 1007 III aus den §§ 986-1003 BGB? Die Kommentierung gibt darauf leider keine Antwort.
MfG
iok