Besitzrecht 1007 II BGB Dogmatische Frage

Moin,

A werden Tiere gestohlen und durch T an B weiterverkauft. B verliert die Tiere und F findet sie.
Der SV klärt sich auf. A genehmigt das Kausalgeschäft zwischen T und B nachträglich. B wurde Eigentümer.

Herausgabeanspruch des A gegen F scheitert jedenfalls daran, dass nunmehr B Eigentümer ist.
Nach 1007 II könnte aber A die Herausgabe verlangen, da es ausreicht, dass er früherer Besitzer war.
Das gefundene Ergebnis mutet komisch an.

Hat F nicht ein stärkeres Besitzrecht gem. § 1007 III aus den §§ 986-1003 BGB? Die Kommentierung gibt darauf leider keine Antwort.

MfG
iok

Hi,

beim ersten Herausgabeanspruch ist § 985 gemeint, der an der fehlenden Eigentümerstellung scheitert.

Mfg
iok