Besitzrecht in Deutschland

Was genau darf ich mit meinem Besitz machen in Deutschland?
Vernichten wenn ich lustig bin?
Verschenken, Vererben
oder gibt es da Einschränkungen

Hallo (das ist eine Anrede),

Was genau darf ich mit meinem Besitz machen in Deutschland?

Aufgrund des Nachstehenden vermute ich, dass Sie Besitz und Eigentum verwechseln und tatsächlich letzteres meinen.

Vernichten wenn ich lustig bin?
Verschenken, Vererben
oder gibt es da Einschränkungen

Ja, da gibt es viele Einschränkungen, die in den Gesetzen und Verordnungen stehen. Grundsätzlich darf man mit seinem Eigentum machen, was man will. Dei Ausnahmen sind gesetzlich geregelt (man darf. zB. nicht ein unter Denmkmalschutz stehendes Haus einfach abreißen, das Erbrecht ist geregelt und es gibt gesetzliche Erbansprüche, man muss Steuern zahlen und so das Geld in seinem Eigentum abgeben, etc., etc.).

Gruß
Dea

Ja,
Danke meine ich aber ein nicht unter Denkmalschutz stehendes Haus darf ich vernichten wann immer ich will solange es mein Eigentum ist?

Bezogen auf eine drohende Zwangshypothek?
Solange diese nicht eingetragen ist ist das doch mein Privatvergnügen oder etwa nicht und wenn nicht warum nicht?
mfg

Ja,
Danke meine ich aber ein nicht unter Denkmalschutz stehendes
Haus darf ich vernichten wann immer ich will solange es mein
Eigentum ist?

Hi,
im Prinzip ja, aber richtige Reihenfolge beachten.
2.
Aber erst eine Abbruchgenehmigung beim Bauamt holen, dann die Abrißbirne. Am Besten beim Abbruchunternehmen eine qualifizierte Vorauzahlung auf die Abriss- nebst Entsorgungskosten leisten, nicht dass das Abbruchunternehmen auch noch auf seinen Kosten sitzenbleibt.

Bezogen auf eine drohende Zwangshypothek?

Zwangshypotheken fallen nicht vom Himmel, sondern man hat Schulden, die nicht bezahlt werden. Also erst die Schulden tilgen, dann weiter mit 2.

Gruß Keki

Hallo,

Bezogen auf eine drohende Zwangshypothek?
Solange diese nicht eingetragen ist ist das doch mein Privatvergnügen oder etwa nicht und wenn nicht warum nicht?

Das lässt darauf schließen, dass hier schon massive Schulden vorliegen. Wann man nun anfängt sein Vermögen „in Sicherheit“ zu bringen dann ist das Betrug an den Gläubigern. Wenn die nicht ganz doof sind wird deren Anwalt das Aufdecken und strafrechtlich dagegen vorgehen.

In so einem Fall müssen Schenkungen zurück gefordert werden.

Siehe z.B.
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/528.html

Viele Grüße
Lumpi

Einfache Rechnung:
Haus ist Schuldenfrei aber wenn 50% Hauswert Zwangshypothek macht mit Zins und Zinnsezins 100% Schulden also Neuerwerb des eigenen Hauses.

Warmabriss oder anderweitige zerstörung des Wertes vor der Zwangshypothek verhindert also nur Haftung mit einem neuen Haus in anderem Land, denn wenn die Hypothek erst da ist, dann wird ja zur Not auch versteigert, wenn nicht bezahlt wird und dann bleibt die Restschuld ja an der Person haften.

Da doch lieber ins Ausland absetzten und Vermögen vernichten damit keine Hypothekt auferlegt werden kann ansonsten währe ja theoretisch das Vermögen im Ausland noch angreifbar, wenn ich mir dort ein neues Haus kaufe, anstadt mir mein altes nochmal zu kaufen.
Im übrigen währe es ja blöd das alte nochmal zu kaufen, wenn ich warscheinlich billiger ein neues woanders erwerben kann.

Somit bleibt nur Zerstörung des Eigentums vor Zwangshypothek, das müsste dann ja doch straffrei sein oder hat man da schon vorgesorgt.

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Insoweit währe es dann sogar günstiger einen Abriss zu bezahlen, abtransportieren muß ich ja nicht ist ja mein Grund, da kann der Schutt ruhig rummliegen da gibt es ja kein Gesetz dagegen.
Gut sieht nicht so nett aus, drückt aber sogar den Grundstückswert und somit eine potetielle Hypothek auf das Grundstück, die man dann noch abstottern müsste.
Insoweit sollte man gerade wertvolle Häuser im Innenstattbereich abreissen und somit sein Vermögen für später Kinder, Enkel,…mal sichern.

Insoweit währe es dann sogar günstiger einen Abriss zu
bezahlen, abtransportieren muß ich ja nicht ist ja mein Grund,
da kann der Schutt ruhig rummliegen da gibt es ja kein Gesetz
dagegen.

Das glaubst aber auch nur Du!

Gut sieht nicht so nett aus, drückt aber sogar den
Grundstückswert und somit eine potetielle Hypothek auf das
Grundstück, die man dann noch abstottern müsste.
Insoweit sollte man gerade wertvolle Häuser im
Innenstattbereich abreissen und somit sein Vermögen für später
Kinder, Enkel,…mal sichern.

Wie wäre es denn, wenn man Schulden, die man irgendwann gemacht hat, auch bezahlt? Die Schulden lösen sich nicht in Luft auf, auch nicht wenn man sich ins Ausland absetzt.

Ich wage es zu beweifeln, daß das was man vorhat ohne Rechtsfolgen machbar ist.

Gruß
Tina

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Einfache Rechnung:
Haus ist Schuldenfrei aber wenn 50% Hauswert Zwangshypothek
macht mit Zins und Zinnsezins 100% Schulden

also notorischer Nichtzahler …nicht erst seit gestern…

Warmabriss

Vulgo auch vorsätzliche Brandstiftung genannt… :frowning:

dann bleibt die Restschuld ja an der Person haften.

An wem sollen denn die angehäuften Schulden sonst haften bleiben ?

Ich empfehle DRINGEND professionelle Hilfe zu suchen…

Einfache Rechnung:

…ohne den Wirt.

Haus ist Schuldenfrei aber wenn 50% Hauswert Zwangshypothek
macht mit Zins und Zinnsezins 100% Schulden also Neuerwerb des
eigenen Hauses.

Milchmädchen lässt grüßen. Wie sollen aus 50% plötzlich 100% werden? Und warum genau verkauft man das Haus nicht einfach, wenn es das Doppelte der Schulden wert ist?

Warmabriss

http://dejure.org/gesetze/StGB/306.html

oder anderweitige zerstörung des Wertes vor der
Zwangshypothek verhindert also nur Haftung

Ach? Wer nichts hat, muss dann auch nicht mehr zahlen? Seit wannist das so und wie kann man das lernen?

mit einem neuen
Haus in anderem Land, denn wenn die Hypothek erst da ist, dann
wird ja zur Not auch versteigert, wenn nicht bezahlt wird und
dann bleibt die Restschuld ja an der Person haften.

Wie kommst Du darauf, dass nach einer angeblichen Zwangsversteigerung noch Schulden übrig sind (wo doch das Haus doppelt so viel wert ist wie die Schulden), aber wenn man es zerstört sind alle Schulden getilgt? Hast Du vor, einen Film drüber zu drehen, aus dessen Erlös dann alles bezahlt wird? Oder wird diese Räuberpistole an die Blödzeitung verkauft?

Sorry, was Du Dir hier vorstellst, ist kompletter Nonsense.
Gruß
loderunner

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Hallo,

Warmabriss

http://dejure.org/gesetze/StGB/306.html

das Abfackeln der eigenen Hütte wird dort aber nicht unter Strafe gestellt.

Interessanter ist da schon http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__283.html

Gruß
Christian

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Hallo Danke aber bitte 1. LESEN, dann schreiben :wink:

Zwangshypothek ist eine Schuld die nicht Man gemacht hat sondern die Politiker und die dann den Besitzenden aufgedrückt wird und die Sache mit den 50% und 100% erklärt sich, wenn man 1. ganz durchliest und 2. in Mathe mal aufgepasst hat, denn 50% des Wertes bei einer Laufzeit von 25 Jahren macht summasummarum 100% Zinnseszinnsrechnung nicht aufgepasst oder? Und das waren die Bedingungen bei der letzten solchen Aktion dieses Staates.
1948 Bei der jeder Häuslbesitzer sein Haus vor 60 Jahren nochmal kaufen durfte und jetzt darf der Enkel nach Erbschaftssteuer vermutlich das Hauserl schon bald nochmal kaufen.

Hallo,

Zwangshypothek ist eine Schuld die nicht Man gemacht hat
sondern die Politiker und die dann den Besitzenden aufgedrückt
wird

Langsam wird es ganz konfus. Kannst Du grad mal erklären, was Du eigentlich unter Zwangshypothek verstehst und was welche Politiker damit zu tun haben?
Ich hab auch ein Haus und da droht mir meines Wissens momentan keinerlei Zwangshypothek.

und die Sache mit den 50% und 100% erklärt sich, wenn man

  1. ganz durchliest und 2. in Mathe mal aufgepasst hat, denn
    50% des Wertes bei einer Laufzeit von 25 Jahren macht
    summasummarum 100% Zinnseszinnsrechnung nicht aufgepasst oder?

Aha. Und seit wann zahlt man für eine Hypothek Zinsen, wenn man doch angeblich gar keine Schulden gemacht hat? Was genau hindert den seltsamen Kunden eigentlich, seine Schulden zu bezahlen?

Und das waren die Bedingungen bei der letzten solchen Aktion
dieses Staates.

Ach? Und das droht jetzt wieder? Woher hast Du das, Besuch von den Linken oder der NPD gehabt?

1948 Bei der jeder Häuslbesitzer sein Haus vor 60 Jahren
nochmal kaufen durfte und jetzt darf der Enkel nach
Erbschaftssteuer vermutlich das Hauserl schon bald nochmal
kaufen.

Blödsinn.
Vielleicht informierst Du Dich doch mal, bevor Du derartige Räuberpistolen verbreitest: http://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Deut…
Achte mal auf die Freibeträge und dann melde Dich nochmal.

Gruß
loderunner

Hi,

Warmabriss

http://dejure.org/gesetze/StGB/306.html

das Abfackeln der eigenen Hütte wird dort aber nicht unter
Strafe gestellt.

Interessanter ist da schon
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__283.html

noch interessanter ist 306a:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__306a.html

Dafür muss das Gebäude „nur“ bewohnt sein.

Hallo,

Interessanter ist da schon
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__283.html

noch interessanter ist 306a:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__306a.html

Dafür muss das Gebäude „nur“ bewohnt sein.

na, ich nehme doch mal an, daß sie die Hütte nur anzündet, wenn sie eben nicht dort wohnt. Klar wohnt sie generell da aber der Sinn der Vorschrift besteht ja darin, daß Gefährden von Menschenleben härter zu bestrafen. Das kann man in dem Fall wohl ausschließen.

Gruß
Christian

Hallo,

na, ich nehme doch mal an, daß sie die Hütte nur anzündet,
wenn sie eben nicht dort wohnt.

Das ist aber egal. Da steht: „ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient,“ und das ist auch dann der Fall, wenn niemand zu Hause ist.

Klar wohnt sie generell da
aber der Sinn der Vorschrift besteht ja darin, daß Gefährden
von Menschenleben härter zu bestrafen.

Das wäre dann Absatz 2. Für den ersten reicht, dass es sich um ein Wohnhaus oder eine Kirche o.ä. handelt.
Gruß
loderunner

Hi,

na, ich nehme doch mal an, daß sie die Hütte nur anzündet,
wenn sie eben nicht dort wohnt. Klar wohnt sie generell da
aber der Sinn der Vorschrift besteht ja darin, daß Gefährden
von Menschenleben härter zu bestrafen. Das kann man in dem
Fall wohl ausschließen.

Das Schutzziel der Vorschrift ist nicht Leben und Gesundheit (die werden u.a. durch Absatz 2 und durch 306b geschützt) sondern zu verhindern, dass Wohnraum für Menschen zerstört wird.

Diese Vorschrift greift also schon, wenn das Gebäude grundsätzlich bewohnt ist (wobei mich mal interessieren würde, ob es für den Tatbestand ausreicht ein bewohnbares Haus anzuzünden, oder ob es auch wirklich bewohnt sein muss (also aktuell genutzt wird)).

Gruß Stefan

Hallo,

kann ich davon ausgehen, daß sich die Sache mit dem weiter oben stehenden Artikelbaum erledigt hat?

Gruß
Christian

Hallo,

kann ich davon ausgehen, daß sich die Sache mit dem weiter
oben stehenden Artikelbaum erledigt hat?

von meiner Seite aus schon. Ob das für die UP gilt, weiß ich natürlich nicht. Die hat sich ja nicht mehr gemeldet.

Schade eigentlich, über diese Räuberpistole hätte ich gern noch weiter diskutiert. Vielleicht hätte man ja rausfinden können, welcher Blödsinn ihr da von wem weisgemacht worden ist. Und vielleicht hätte man sie mit ein paar Argumenten auch beruhigen können.

Vielleicht aber auch nicht.

Gruß
loderunner