Besitzstandrecht bei Arbeitsplatzwechsel

Ich kann aus gesundheitlichen Gründen meine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben.

Evt. kann ich beim gleichen Arbeitgeber weiter beschäftigt werden.

Habe ich Anspruch auf mein bisheriges Gehalt, auch wenn ich eine Tätigkeit aufnehme, die eine geringere Vergütungsgruppe vorsieht ?

Ich werde nach dem TvöD Bund bezahlt.

sorry, keine Ahnung was im TVöD geregelt ist.
Hast du einen GdB? Dann hilft dir vielleicht das Integrationsamt weiter oder der Personalrat oder eure Schwerbehindertenvertretung.

Krümelchen

Hallo, ich kann leider nicht weiterhelfen.
Gruß Cress

Hallo,
leider kan ich Ihre Frage nicht beantworten, sorry.
Gruß
Trotzkopf

Da fragen sie doch am besten mal ihren Arbeitgeber und danach einen Fachanwalt

Ich bin kein Spezialist für den Tarifvertrag öffentlicher Dienst, am besten zum Personalrat gehen und sich dort beraten lassen, oder zur Gewerkschaft, falls du Mitglied bist.

Alles Gute

Hallo,
zum Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst kenne ich mich leider nicht aus. Fragen Sie bitte einen anderen Experten - viel Glück und viele Grüße

Hallo,

pass- und fallgenaue Antworten kann sicherlich die für Sie zuständige Gewerkschaft und Personalrat geben. Hier sollten Sie Ihren Fall vortragen. Gott sei Dank haben Sie ja sicherlich eine Arbeitnehmervertretung griffbereit.

Viele Grüße
Milan

Guten Tag hexeholunder,

leider nicht. So blöd das auch klingt, aber Sie können froh sein, wenn er Sie überhaupt behält. Er darf sie zwar nicht kündigen, wenn Sie krank geschrieben sind,wenn er Sie aber loswerden möchte, dann bekommt das jeder AG hin.

Tut mir leid, dass ich Ihnen da nicht mehr sagen kann!

LG aus Stuttgart

Hallo hexeholunder,

TvöD Bund ist nicht mein Metier, sorry.

Gruß Fredo

Meiner Meinung nach besteht nur Anspruch auch die geringer entlohnte Tätigkeit.
Robby1

hallo, leider ist das nicht mein Fachgebiet und kann daher nicht helfen.
Viel Erfolg